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Geschlechtseinträge in Ausweisen

Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von trans Menschen

Trans Menschen in der EU haben einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge das Recht auf Ausweisdokumente, die ihrer gelebten Geschlechtsidentität entsprechen.


Protest in der bulgarischen Hauptstadt Sofia im Februar 2023 gegen die diskriminierende Ausweispolitik des Landes (Bild: MAGO / NurPhoto)
  • 12. März 2026, 13:48h 2 Min.

Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): Trans Menschen in der Europäischen Union haben das Recht auf Ausweisdokumente, die ihrer gelebten Geschlechtsidentität entsprechen, urteilten die Richter*innen in Luxemburg. Mitgliedsstaaten müssen Änderungen von Geschlechtseinträgen in Personenstandsregistern erlauben. Das gehöre zu dem Recht der Menschen, sich in der EU frei bewegen zu können.

Das Ausstellen von Ausweisdokumenten sei zwar Sache der Länder, betonte der Gerichtshof. Wenn Daten zum Geschlecht im Ausweis aber von der tatsächlich gelebten Geschlechtsidentität einer Person abweichen, könne das in vielen Alltagssituationen "erhebliche Unannehmlichkeiten" bereiten, heißt es in der Mitteilung zum Urteil1. Bei Identitätskontrollen, Grenzübertritten oder in beruflichem Zusammenhang könne es passieren, dass die Menschen Zweifel an ihrer Identität oder der Echtheit ihrer amtlichen Dokumente ausräumen müssten.

Geklagt hatte eine trans Frau aus Bulgarien

Hintergrund ist der Fall einer bulgarischen Staatsangehörigen, die bei der Geburt als männlich registriert wurde. Die trans Frau lebt derzeit in Italien, wo sie eine Hormontherapie begonnen hat. Ihr Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags, des Namens und der persönlichen Identifikationsnummer in ihrer Geburtsurkunde wurde von bulgarischen Gerichten abgelehnt, da das nationale Recht eine solche Änderung laut Gerichten nicht vorsieht. Weil das Oberste Kassationsgericht Bulgariens Zweifel daran hatte, ob das mit EU-Recht vereinbar ist, wandte es sich an den EuGH.

Verband begrüßt EU-Entscheidung

Dem europäischen LGBTI-Dachverband ILGA zufolge dürfte das Urteil besonders für trans Menschen aus Bulgarien, Ungarn und der Slowakei von Bedeutung sein. Dort sei die rechtliche Geschlechtsanerkennung faktisch unmöglich. Der Dachverband Transgender Europe (TGEU) begrüßte das Urteil. "Trans Personen benötigen schnelle, transparente und zugängliche Verfahren zur Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität", kommentierte Richard Köhler von TGEU.

Der bulgarische Fall geht nun zurück an die nationalen Gerichte. Sie müssen die Vorgaben des EuGH bei ihrer Entscheidung beachten. (cw/dpa)

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