Auf welcher schuldrechtlichen Grundlage zahlt HateAid für Luisa Neubauer? Und auf welcher Grundlage wird das als Zahlung akzeptiert?
Ist das eine Schenkung? Haben die einen Vertrag? Oder soll das eine „rechtsgrundlose Zahlung“ sein?
Anders gefragt: Woher wird klar, dass das eine für Luisa Neubauer befreiende Zahlung ist und das nicht später mal als Irrtum, als rechtsgrundlose Zahlung per Kondiktion zurückgefordert wird?
Worauf beruht das Erlöschen der Forderung der Mandantin gegenüber Luisa Neubauer?
Müsste nicht die Mandantin mit HateAid einen Vertrag über die Abtretung der Forderung gegen Luisa Neubauer schließen, damit das sicher ist?