Justizsenatorin Felor Badenberg (CD) hält das Berliner Partizipationsgesetz, mit dem mehr Menschen mit Migrationshintergrund in Landesdienst kommen sollen, für teilweise rechtswidrig. Ihrer Ansicht nach werden das Prinzip der Bestenauslese und das Verbot der Bevorzugung verletzt. Die Justizsenatorin will das Gesetz nun nur noch eingeschränkt anwenden. An ihrem Vorgehen gibt es allerdings Kritik aus der schwarz-roten Koalition.
Bewerber ohne Migrationshintergrund benachteiligt?
Das Partizipationsgesetz war 2021 neu gefasst worden - mit dem Ziel, den Anteil der "Menschen mit Migrationsgeschichte" in den Behörden zu erhöhen. So ist unter anderem eine gezielte Ansprache von potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund vorgesehen. Bei der Stellenbesetzung sollen diese "in besonderem Maße" berücksichtigt werden. Das Gesetz sieht auch vor, dass zu Bewerbungsgesprächen im öffentlichen Dienst 40 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund eingeladen werden sollen - entsprechend ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
Laut Justizverwaltung ließ Badenberg die Regelung im Oktober 2025 "nach erstmaligen Bekanntwerden von Ungereimtheiten bei der Einstellungspraxis" überprüfen. Nach DPA-Informationen soll sich ein Bewerber beschwert haben.
Laut Justizverwaltung war das Ergebnis, dass sowohl Juristen ihres Ressorts als auch externe Experten die Regelungen für verfassungswidrig halten. Darüber berichteten "Spiegel" und "Tagesspiegel".
Bei der Staatsanwaltschaft führte dies nach den Untersuchungen bei der Bewerbung zu Benachteiligung von Menschen ohne Migrationshintergrund. So war es möglich, dass Bewerber ohne Migrationshintergrund nicht eingeladen wurden, obwohl sie bessere Examensnoten vorweisen konnten als die Konkurrenz.
Doch Badenbergs Forderung, das Partizipationsgesetz zu ändern, sorgt für Streit im schwarz-roten Senat. Die Senatsverwaltung für Inneres gab an, sie teile die juristischen Bedenken nicht; Auswahlverfahren könnten verfassungskonform durchgeführt werden. Auch SPD-Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) betont, die Bestenauslese sei nicht berührt. Linke und Grüne warfen Badenberg vor, geltendes Recht auszuhebeln.
Badenberg: Zugang "nach Eignung, Befähigung und Leistung"
Badenberg erklärte auf Anfrage, sie unterstütze ausdrücklich das Ziel, Integration zu fördern und Teilhabe zu ermöglichen. "Gerade, weil ich selbst eine Migrationsgeschichte habe, weiß ich, wie wichtig Zugehörigkeit und faire Chancen sind", so die CDU-Politikerin, die als Kind mit ihren Eltern aus dem Iran nach Deutschland gekommen ist.
"Für staatliches Handeln gilt aber ein klarer Maßstab: Das Grundgesetz ist mein Kompass. Der Zugang zu öffentlichen Ämtern muss nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen." Eine Quote bei der Vorauswahl verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Grüne sehen problematischen Alleingang
Kritik an dem rot-rot-grünen Gesetz gab es schon, als es im Sommer 2021 beschlossen wurde. Badenberg kündigte nun eine eingeschränkte Anwendung an; zudem wolle sie mit anderen Ressorts über das weitere Vorgehen beraten.
Die Fraktion der Grünen im Abgeordnetenhaus sprach von einem "Alleingang" Badenbergs. "Darüber, ob ein Landesgesetz verfassungskonform ist oder nicht, entscheiden in unserem Rechtsstaat Verfassungsgerichte und nicht eine einzelne Senatorin", erklärte der parlamentarische Geschäftsführer Sebastian Walter.
Sendung: rbb24 Abendschau, 16.03.2026, 19:35 Uhr