Milliardenschaden, internationale Verflechtungen und ein Wettlauf gegen die Verjährung: Die Ermittlungen im größten Steuerskandal der Republik sind schwierig. NRW-Justizminister Benjamin Limbach sprach nun zum aktuellen Stand der Dinge.
Im Zuge der aufwendigen juristischen Aufarbeitung von Cum-Ex-Steuerbetrugsfällen in Nordrhein-Westfalen drohen in diesem Jahr acht Verfahren in Teilen oder komplett zu verjähren. Das geht aus einem Bericht von Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) an den Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags hervor.
Die Dezernenten bemühten sich demzufolge, verjährungsunterbrechende Maßnahmen gemäß § 78c Strafgesetzbuch (StGB) zu treffen, wenn das möglich ist. Die Norm regelt konkret, welche Verfahrensschritte die laufende Verjährungsfrist unterbrechen. Limbach verwies dazu auf die federführende Kölner Staatsanwaltschaft.
Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Köln liegt das Bonner Bundeszentralamt für Steuern. Daher kommt der Kölner Behörde eine bundesweite Sonderrolle bei der Aufklärung des größten Steuerskandals der Bundesrepublik zu. Der Rechtsausschuss des Landtags erörterte das Thema an diesem Mittwoch.
Limbach: "Anzahl der Beschuldigten ist beispiellos"
Seit Anfang 2025 seien bei der Justizbehörde vier neue Anklagen gegen insgesamt sieben Beschuldigte erhoben worden, berichtete der leitende Kölner Oberstaatsanwalt in seiner Vorlage an den Justizminister. In vielen Cum-Ex-Verfahren seien weiterhin gewaltige Datenmengen auszuwerten, um mögliche Taten und eventuelle Tatbeteiligungen festzustellen und hierbei die Ermittlungen nicht frühzeitig auf einzelne Beteiligte – etwa auf der Händlerebene – zu begrenzen. Die Dauer dieser Auswertungen sei nur begrenzt durch technische Unterstützung zu beschleunigen.
"Die Cum-Ex-Straftaten liegen sehr lange zurück", bilanzierte Limbach. Die Taten seien geprägt von internationalen Bezügen, enormen Schadenssummen, hoher krimineller Energie, einer arbeitsteiligen Vorgehensweise und einer großen Anzahl von involvierten Akteuren. "Die Anzahl sowohl der beteiligten Kreditinstitute als auch der Beschuldigten ist beispiellos."
Können die Ermittler diese Mammutaufgabe überhaupt rechtzeitig bewältigen?
Der Schwerpunkt der Durchsuchungsmaßnahmen habe in den Jahren 2021 und 2022 gelegen. Dabei seien enorme Datenmengen gesichert worden, deren Sichtung und Auswertung nach wie vor äußerst zeit- und personalintensiv seien und bis heute andauerten.
"Die Finanzverwaltung NRW unterstützt diese Ermittlungen kontinuierlich seit vielen Jahren", betonte Limbach. Durchgängig sei eine hohe Anzahl von Ermittlungspersonen aus der Finanzverwaltung NRW involviert. Sowohl die Ermittlungseinheit der Staatsanwaltschaft Köln als auch das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen seien in den vergangenen Jahren mit zusätzlichen Planstellen unterstützt worden.
Für Aufsehen in der Cum-Ex-Aufarbeitung sorgte auch die Personalie Anne Brorhilker: Ende April 2024 bat die ehemalige Chefermittlerin in Sachen Cum-Ex für viele überraschend um ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen", sagte sie damals und verdeutlichte so ihre Kritik an der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Sie moniert vor allem, dass die Ermittler personell nicht ausreichend ausgestattet seien, um die Cum-Ex-Vorfälle vor der Verjährung aufzuklären, obwohl es für den Steuerzahler um Milliarden gehe.
Brorhilker ist danach Geschäftsführerin des "Bürgerbewegung Finanzwende e.V." geworden. Tim Engel wurde ihr Nachfolger als Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Köln. Eine kritische Würdigung erfuhr dieser Vorgang durch Prof. Dr. Thomas Fischer in seiner LTO-Kolumne "Eine Frage an Thomas Fischer".
Brorhilker veröffentlichte inzwischen ein Buch mit dem Titel "Cum/Ex, Milliarden und Moral", welches Tom Braegelmann für LTO rezenzierte.
Wie der Cum-Ex-Trick funktioniert hat
Bei Cum-Ex verschieben Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch hin und her, bis viel Unübersichtlichkeit entstanden ist. Dann lassen sie sich gar nicht gezahlte Steuern erstatten und machen damit Plus. Die Hochphase dieses Betrugs war von 2006 bis 2011. Schätzungen zufolge büßte der Fiskus Einnahmen im zweistelligen Milliardenbereich ein.
Einige Schlüsselfiguren solcher Aktiendeals – etwa Hanno Berger sowie dessen früherer Vertrauter Kai-Uwe Steck – konnten seitdem in Deutschland verurteilt werden. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Es wird damit gerechnet, dass sich die Strafverfolgung noch bis ins nächste Jahrzehnt zieht. In den vergangenen Jahren verjährten bereits einige Tatvorwürfe. Auch der Bundesfinanzhof bewertete Cum-Ex-Geschäfte als steuerrechtlich unzulässig.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Update aus NRW: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59499 (abgerufen am: 12.03.2026 )
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