Die Masken-Deals des damaligen CDU-Gesundheitsministers Jens Spahn kosteten den Staat Milliarden. Spahn wurde daher in und nach der Corona-Pandemie hundertfach angezeigt. Die Generalstaatsanwaltschaft kann aber keinen Anfangsverdacht erkennen.
Das Verfahren gegen den Unionsfraktionsvorsitzenden und früheren Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wegen der Umstände beim Kauf von Corona-Masken ist eingestellt worden. Die Prüfung eines Anfangsverdachts habe "keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat" ergeben, teilte die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) Berlin mit. Daher habe es keine Aufnahme von Ermittlungen gegeben.
Das Gesundheitsministerium hatte während der Corona-Pandemie mehrere Milliarden Atemmasken für mehrere Milliarden Euro bestellt. Ein beträchtlicher Teil davon wurde nicht gebraucht, später wurden Milliarden davon wieder verbrannt.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, mehr als 170 Strafanzeigen seien gegen Spahn in seiner Eigenschaft als ehemaliger Bundesminister für Gesundheit eingegangen, die Vorwürfe seien Vorteilsannahme und Untreue. Für die Prüfung des Sachverhalts seien der Sachverständigenbericht der ehemaligen Staatssekretärin im Justiz- und im Verteidigungsministerium Margaretha Sudhof sowie Berichte des Bundesrechnungshofs ausgewertet worden.
Der Bundesrechnungshof hatte bereits vor einigen Jahren festgestellt: "Das Bundesgesundheitsministerium beschaffte zu Beginn der Corona-Pandemie 5,7 Milliarden Schutzmasken im Wert von 5,9 Milliarden Euro, obwohl der Bedarf viel geringer war." Mehr als zwei Drittel der Masken seien danach nie verwendet worden, mehr als die Hälfte sei vernichtet oder dafür vorgesehen worden. Die nicht nutzbaren Masken werden laut Bundesregierung "abfallrechtlich konform energetisch verwertet", sprich: verbrannt. Allein die Kosten dieser "Verwertung" liegen laut Regierung bisher bei rund acht Millionen Euro.
Gerichtsverfahren und politische Kritik
Neben den Strafanzeigen war die Maskenbeschaffung durch Spahn auch Gegenstand von Gerichtsverfahren und Thema im Haushaltsausschuss des Bundestages. Der Bericht der Sonderermittlerin Sudhof hatte festgestellt, dass Spahn "gegen den Rat seiner Fachabteilungen" in großem Umfang in die Schutzmasken-Beschaffung eingestiegen war. Milliardenrisiken seien für den Staat dadurch entstanden, obwohl mit Beschaffung erfahrene Behörden bereitgestanden und mehrfach gewarnt hätten. Spahns Partei hatte die Methode zur Erstellung des Berichts kritisiert. Unter anderem die Linke hatte hingegen den Rücktritt Spahns gefordert.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) – damals unter Spahn – hatte zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 nach eigenen Angaben Schutzausrüstung beschafft, zum einen per Einzelbeschaffungsmaßnahmen, zum anderen über ein sogenanntes Open-House-Verfahren. Um dieses Open-House-Verfahren hatten sich in der Folge Rechtsstreitigkeiten entzündet und das auch politisch einigen Wirbel verursacht.
Nach dem Open-House-Vertrag über die Lieferung von Schutzausrüstung hatte jedes Unternehmen, das die vom Ministerium vorgegebenen Vertragsbedingungen erfüllen konnte, Anspruch auf einen Vertragsschluss. Letztlich wurden mehrere Hundert Verträge geschlossen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) unterstützte das Ministerium bei dem Verfahren, auch dafür plante das Ministerium 9,5 Millionen Euro als Honorar ein.
Beschwerde gegen Direktvergabe blieb erfolglos
EY hatte den Zuschlag durch eine ebenfalls umstrittene Direktvergabe erhalten. Mit der Beschwerde gegen dieses Vorgehen blieb ein Rechtsanwalt allerdings erfolglos, die Vergabekammer des Bundes hat dessen Nachprüfungsantrag als unbegründet zurückgewiesen (Beschl. v. 28.08.2020; Az.: VK 2-57/20). Auch die Kritik des Rechtsanwalts an der Open-House-Vergabe, die zu den unerwartet vielen Verträgen und damit letztlich zur Beauftragung von EY führte, ließ die Kammer in dem Verfahren nicht gelten.
In einem anderen Verfahren verpflichtete das Verwaltungsgericht (VG) Köln das Bundesgesundheitsministerium dazu, diverse Unterlagen zur Maskenbeschaffung herauszugeben (Urt. v. 19.01.2023, Az. 13 K 2382/21 und 13 K 3485/21). Konkret ging es dabei um Gutachten und anderweitige Stellungnahmen von EY.
In weiteren Verfahren vor dem Landgericht Bonn ging es darum, ob die Maskenlieferanten ihre vertraglichen Pflichten erfüllt haben oder die Masken mangelhaft waren.
dpa/tap/LTO-Redaktion
GenStA Berlin zu Spahns Maskenkäufen: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59484 (abgerufen am: 10.03.2026 )
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