Reaktionen auf den Kölner AfD-Beschluss: Zwi­schen "Klat­sche für Faeser" und "unbe­rech­tigtem Tri­umph­ge­heul"

von Jakob Hoffmann

27.02.2026

Am Donnerstagnachmittag überraschte das Verwaltungsgericht Köln mit einem Beschluss zur Hochstufung der Bundes-AfD. Es ist "nur" ein Beschluss, mit 55 Seiten aber auch ein sehr umfangreicher. Nun beginnt der Streit, wie er zu deuten ist.

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit Beschluss vom Donnerstagnachmittag (Beschl. v. 26.02.2026, Az. 13 L 1109/25) entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen, behandeln und sie öffentlich auch nicht so bezeichnen darf, LTO berichtete hier

Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Der Beschluss mit seinen 55 Seiten ist allerdings äußerst umfangreich. Entsprechend kontrovers wird jetzt diskutiert, wie er zu deuten ist.

Feierstimmung bei der AfD

Aus dem Lager der AfD kommt erwartungsgemäß großer Jubel: "Ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat!", schrieb etwa Parteichefin Alice Weidel auf der Plattform X. Ihr Co-Parteichef Tino Chrupalla bekräftigte ihre Aussage, ein Verbotsverfahren gegen die Partei habe nun keine Chance mehr.

So sieht es auch der Kölner Rechtsanwalt Ralf Höcker, dessen Kanzlei die AfD in dem Verfahren vertritt: "Damit ist ein Verbot der AfD nicht mehr denkbar", schrieb er auf X. Der Hamburger AfD-Landesvorsitzende Dirk Nockemann nannte die Entscheidung "eine Klatsche für den Inlandsgeheimdienst". Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln belehre "all diejenigen eines Besseren, die wider besseres Wissen ein AfD-Verbot fordern".

Wagenknecht, Kubicki, Dobrindt sehen Signal für Parteiverbotsverfahren

Zustimmung für Weidel kommt auch von BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht: "Was für eine Klatsche für Dobrindt, Faeser und den Verfassungsschutz. Man muss die AfD nicht mögen, um sich darüber zu freuen, dass der Rechtsstaat in Deutschland noch funktioniert", sagte sie der Bild. Auch der Thüringer BSW-Fraktionschef Frank Augsten steht einem AfD-Verbot kritisch gegenüber: "Ich habe einfach ein Störgefühl, eine Partei zu verbieten, die so einen hohen Zuspruch genießt in der Gesellschaft."

Für Wolfgang Kubicki von der FDP ist ein AfD-Verbotsverfahren damit ebenfalls vom Tisch. Er zweifelt schon die Motivation hinter einem solchen Verfahren an: Der Bild sagte er, "[unsere] grünen, sozialdemokratischen und linken Freunde", die ein Verbotsverfahren initiieren wollen, hätten "mit dem Rechtsstaat nichts am Hut" und wollten nur "ihrem politischen Willen Ausdruck verleihen."

Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht sich in seiner Skepsis gegen einen AfD-Parteiverbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht bestätigt. Der Kölner Gerichtsbeschluss zeige, "wie herausfordernd schon die Einstufung einer Partei ist", sagte er. "Dass ein Verbotsverfahren noch einmal deutlich darüber hinausgehende Hürden hat, dürfte jedem klar sein."

Dobrindt erklärte zudem, dass er zunächst das Hauptsacheverfahren abwarten wolle. Die Deutsche Presse Agentur deutet das als Ankündigung, dass die Bundesregierung nicht gegen die Eilentscheidung vorgehen will. Gegen den noch nicht rechtskräftigen Beschluss wäre die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster möglich. Dobrindt hält jedenfalls an seiner bisherigen Position fest: "Die AfD muss man wegregieren und nicht wegverbieten wollen."

Poseck: "Für Triumphgeheul der AfD bietet die Eilentscheidung keinen Anlass"

Anders sieht das Dobrindts Parteikollege, Hessens Innenminister Roman Poseck: "Eine Einstufung als gesichert rechtsextrem ist mit dieser Entscheidung nicht vom Tisch. Über sie wird im Hauptsacheverfahren zu befinden sein." Der Rechtsstaat arbeite gründlich. Daher sei es nachvollziehbar, dass das Verwaltungsgericht Köln auf das umfassendere, spätere Hauptsacheverfahren verweise. Mit Blick auf das noch ausstehende Hauptsacheverfahren sagte er daher: "Für Triumphgeheul der AfD bietet die Eilentscheidung keinen Anlass."

Anders bewertet die Bedeutung der Entscheidung für ein Verbotsverfahren auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD). Die Entscheidung des Gerichts sei zur Kenntnis zu nehmen, "ändert aber nichts an der Gefährlichkeit der AfD für unsere Demokratie." Er weist darauf hin, dass das Gericht ausdrücklich hinreichende Erkenntnisse sehe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung entfaltet werden. Dass der Nachweis über die verfassungsfeindliche Ausrichtung der Gesamtpartei derzeit nicht allein aus öffentlich zugänglichen Quellen geführt werden kann, zeigt für den Senator, "wie hoch die rechtsstaatlichen Hürden hier liegen und wie taktisch-geschickt die AfD agiert".

Für Linken-Chef Jan van Aken ist der Beschluss ebenfalls keine Absage an ein Verbotsverfahren: "Das Gericht hat nicht die menschenverachtende Hetze der AfD bewertet und hat auch nicht gesagt, die AfD ist nicht rechtsextrem", so van Aken gegenüber der Bild.

Linke, SPD und Grüne weiter für Verbotsantrag

Die Linken halten dementsprechend an ihrer Forderung nach einem Verbotsverfahren fest. Von der AfD gehe eine politische und gesellschaftliche Gefahr aus, sagt die Innenpolitikerin der Bundestagsfraktion, Clara Bünger, der Deutschen Presse-Agentur. "Die gerichtliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei ist vom Grundgesetz bewusst dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten und gerade nicht dem Geheimdienst oder den Verwaltungsgerichten."

Die Grünen halten ebenfalls an ihrer Position fest. Die Grünen-Politiker Irene Mihalic und Konstantin von Notz erneuerten ihre Forderung nach einer Bund-Länder-Kommission. Man weise seit Monaten darauf hin, dass es in diesen Verfahren lediglich um öffentliche Aussagen der AfD ging, teilten Mihalic und von Notz der SZ mit. Die Problematik der Verfassungsfeindlichkeit der AfD und die Frage eines Parteienverbots gingen aber deutlich über diese öffentlich gemachten Aussagen hinaus, so die Grünen-Politiker. Daher solle die Kommission die Informationen der Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes sowie die nachrichtendienstlich gewonnenen Erkenntnisse zusammentragen. Es sei nun höchste Zeit, dass die Bundesregierung eine solche Arbeitsgruppe einrichte. 

Auch die SPD sieht keinen Grund, von einem Verbotsverfahren abzuweichen: "Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft werden muss", sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge.

Keine Auswirkung auf die Landesverbände

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) stimmte der Position seiner Fraktionssprecherin zu und plädiert zudem für ein Verbot einzelner Landesverbände der Partei. "Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Zumindest gelte das gegenwärtig gesichert für den Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei. "Ein Verbot dieses und/oder anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände muss meines Erachtens durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden", so Maier. "Ich halte deshalb eine Antragstellung weiterhin für erforderlich."

Neben dem AfD-Landesverband Thüringen sind auch die Landesverbände in Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen als rechtsextremistisch eingestuft worden. Daran ändert sich durch die Eilentscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts nichts, diese betrifft die Bundespartei. 

Laut Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer, der die Kölner Entscheidung als "enttäuschend" bezeichnet hatte, wird sich daran durch den Beschluss des VG Köln auch nichts ändern. "Auswirkungen auf die Landeseinstufungen vermag ich nicht zu erkennen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Peter M. Huber, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, hält ein Verbot eines einzelnen AfD-Landesverbandes grundsätzlich für möglich. Es gebe noch keine Rechtsprechung zu einem Teilverbot, persönlich halte er es aber für denkbar, sagte Huber dem Focus.  Das Verbot eines AfD-Landesverbandes sei schließlich ein weniger belastender Eingriff als das Parteiverbot.

Grote: "Verfassungsschutz muss nacharbeiten"

Einige Politiker sehen in dem Urteil das Ergebnis von Fehlern der Ampel-Regierung. "Mit einem politisch motivierten Schnellschuss aus der Hüfte hat die alte Ampel-Regierung den deutschen Sicherheitsbehörden einen Bärendienst erwiesen", erklärte etwa Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU). Diese Prognose hatte bereits Dr. Joachim Wagner im August 2025 für LTO aufgestellt.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Andy Grote, sieht in dem Beschluss eine Aufforderung an das BfV, in der Begründung seiner Einstufungsentscheidung nachzuarbeiten und sie gegebenenfalls zu aktualisieren und zu erweitern. "Gerade aktuelle Erkenntnisse zu den Auslandverbindungen der AfD oder die Gründung der 'Generation Deutschland' haben im bisherigen Verfahren noch keinen Eingang gefunden", erklärte er in einer Mitteilung.

Für LTO kommentierte die Entscheidung der stellvertretende Chefredakteur Dr. Markus Sehl. Er sieht in dem umfangreichen Beschluss viele Aspekte, die gegen ein erfolgreiches AfD-Parteiverbotsverfahren sprächen.

jh/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Reaktionen auf den Kölner AfD-Beschluss: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59418 (abgerufen am: 28.02.2026 )

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