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Landgericht Berlin

Sexpartner getötet: Lange Haftstrafe für 43-Jährigen in Berlin

Unterkunft gegen Sex – so lautete das Arrangement zwischen dem schwulen Opfer und dem nach eigenen Aussagen heterosexuellen Täter. Das ging ein halbes Jahr gut. Doch dann tötete der Obdachlose seinen dösenden Gastgeber.


Symbolbild: Das Landgericht Berlin verhängte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren (Bild: moritz320 / pixabay1)

  • Gestern, 14:35h 2 Min.

Wegen der Tötung seines Gelegenheits-Sexpartners mit einer Eisenstange und einem Messer ist ein Mann in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Nach Überzeugung der Kammer habe der 43-Jährige sein arg- und wehrloses Opfer im vergangenen September in dessen Wohnung getötet, sagte die Vorsitzende Richterin Jana Jura am Freitag bei der Urteilsbegründung am Berliner Landgericht.

Der Angeklagte und das spätere Opfer seien einige Monate zuvor offenbar ein Arrangement eingegangen, sagte Jura. Demnach durfte der 43-jährige Obdachlose bei dem schwulen Geschädigten wohnen und ließ im Gegenzug dafür sexuelle Handlungen an sich vornehmnen. Dies habe nach Überzeugung der Kammer auch etwa ein halbes Jahr lang gut funktioniert.

Gericht von Tötungsabsicht überzeugt

Was dann zur Tat führte, konnte Jura zufolge während des Prozesses nicht abschließend aufgeklärt werden. Womöglich habe sich der 43-Jährige, der selbst nicht homosexuell sei, zunehmend geekelt, eventuell hätten sich Aggressionen angestaut. Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Borderline-Erkrankung sowie der Drogenkonsum des Angeklagten seine Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt hätten – wobei eine Schuldunfähigkeit durch das Sachverständigengutachten aber ausgeschlossen worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin.

Am Tattag griff der Angeklagten nach Überzeugung des Gerichts seinen Bekannten an, als dieser nackt auf dem Bett lag und döste. Der 43-Jährige habe dabei in Tötungsabsicht gehandelt, als er dem Opfer drei Schläge mit der Eisenstange und acht Messerstiche versetzte. Diese seien für sich gesehen jeweils tödlich gewesen, sagte Jura.

Das Gericht sieht auch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Angesichts der Zweifel bezüglich der Steuerungsfähigkeit des Angeklagte sah die Kammer aber von einer bei Mord üblichen lebenslangen Haftstrafe ab. Zu seinen Gunsten werteten die Richter*innen zudem, dass er direkt nach der Tat zur Polizei ging und ein Geständnis ablegte. (cw/AFP)


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