MeinungEinstufung der AfDDiese Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist richtig

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Kommentar von Ronen Steinke

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Auf Differenzierungen muss der Verfassungsschutz Wert legen – Listenparteitag der AfD-Mecklenburg-Vorpommern.
Auf Differenzierungen muss der Verfassungsschutz Wert legen – Listenparteitag der AfD-Mecklenburg-Vorpommern. (Foto: Stefan Sauer/picture alliance/dpa)

„Gesichert rechtsextremistisch“ – das darf der Geheimdienst über die Partei vorerst nicht mehr sagen. Wenn er bessere Argumente hat, kann er sie bald nachliefern.

Die AfD hat gewonnen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat verloren. Das ist das Ergebnis einer wichtigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Donnerstag. Ist das ein Grund zur Freude? Bitte festhalten: Ja, ist es. Dies ist eine gute Entscheidung: Die Richter in Köln halten nämlich unbeirrt daran fest, dass die AfD derzeit eine einigermaßen heterogene Partei zu sein scheint (geprägt von aus unterschiedlichen Gründen und in unterschiedlichem Maße problematischen reaktionären, chauvinistischen bis hin zu offen extremistischen Kräften) und kein monolithischer Block. Das ist seriös.

Brandenburgs SPD-Innenminister
:„Voll ins Gefecht“

Der Erfolg der AfD macht viele Menschen ratlos und wütend, auch Berufspolitiker. Brandenburgs Innenminister René Wilke zeigt, wie man den Rechtsextremen Kontra geben kann.

SZ PlusVon Meredith Haaf