Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des anwaltlichen Berufsrecht auf den Weg gebracht. Doch aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins ist es damit nicht getan. Es gebe weitere Wünsche nach Änderungen im Anwaltsrecht.
Das "Gesetz zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" (BR-Ds. 776/25) greift viele Themen auf, die sich in den vergangenen Jahren im anwaltlichen Berufsrecht angesammelt haben.
Auch wenn das Gesetz nach Meinung der ehemaligen Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Dr. Edith Kindermann, im Grundsatz zu begrüßen ist, besteht aus Sicht der Berufsrechtlerin ergänzender Regelungsbedarf.
Welche Änderungen das konkret sind, lesen Sie im Anwaltsblatt.
hs/LTO-Redaktion
Regierungsentwurf unzureichend: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59380 (abgerufen am: 26.02.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag