"Zulässige Machtkritik": Staats­an­walt­schaft sieht "Pinoc­chio" als zuläs­sige Kritik an Merz

24.02.2026

Nach fast 400 Kommentaren zu einer Veranstaltung des Bundeskanzlers im vergangenen Oktober prüfte die Staatsanwaltschaft unter anderem eine Anspielung auf die berühmte Kinderbuchfigur. Es handele sich um erlaubte Machtkritik.
 

Die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als "Pinocchio" hat für einen Facebook-Nutzer kein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung ein, weil es an einem hinreichenden Tatverdacht fehle. Es handele sich bei dem Post "um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte und damit zulässige Machtkritik", teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Erklärung am Dienstag mit. Aus diesen Erwägungen sei auch ein anderes Verfahren wegen derselben Bezeichnung eingestellt worden.

Anlässlich eines Besuchs von Merz im Oktober in Heilbronn hatten Nutzer einen Facebook-Post der örtlichen Polizei fast 400 Mal kommentiert, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten. Bei 38 Beiträgen müsse die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie strafbar sind – darunter der Satz "Pinocchio kommt nach HN". In dem Facebook-Post des Polizeipräsidiums Heilbronn ging es seinerzeit um ein Flugverbot, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt worden war.

Nachdem die Ermittlungen der Polizei am Sonntag bekannt wurden, hatte es in den Medien und Sozialen Medien große Empörung gegeben. Ein Polizeisprecher hatte gesagt, die Posts seien teils "beleidigender Manier" gewesen, aber zugleich klargestellt, den Sachverhalt zunächst der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorzulegen. Dies ist nun geschehen – und das gerade erst eingeleitete Ermittlungsverfahren damit direkt wieder beendet. Laut der gemeinsamen Pressemitteilung hatte die Polizei nur eine "vorläufige Prüfung" vorgenommen und die Akten dann weitergeleitet.

Laut Mitteilung sind auch andere Verfahren nach abschließender Prüfung durch die Staatsanwaltschaft bereits eingestellt worden. Noch seien aber nicht alle Verfahren entschieden.

dpa/hs/LTO-redaktion

Zitiervorschlag

"Zulässige Machtkritik": . In: Legal Tribune Online, 24.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59393 (abgerufen am: 26.02.2026 )

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