Steuertipp : Niedrigere Steuer auf Erbschaften
Bei Antritt eines Erbes wird auch die Erbschaftssteuer fällig. Diese kann jedoch verringert werden - ein Steuertipp.
Die Erbschaftsteuer kann Erben spürbar belasten. Sie können aber Kosten steuermindernd absetzen. Abzugsfähig sind dabei sogenannte Nachlassverbindlichkeiten. Darunter fallen etwa Kosten für die Bestattung des Verstorbenen oder ein angemessenes Grabdenkmal. Und auch „die vom Erblasser herrührenden Schulden“ (sogenannte Erblasserschulden), die bereits zu Lebzeiten des Verstorbenen entstanden sind (etwa Miete).
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