Neue Deadline für IStGH-Ermittlungen: Warum der Bericht zu Miss­brauchs­vor­würfen gegen Che­f­an­kläger Khan auf sich warten lässt

von Dr. Markus Sehl

19.02.2026

Eigentlich wollten die UN ihre Untersuchung zu den Vorwürfen gegen IStGH-Chefankläger Karim Khan längst abgeschlossen haben. Wie LTO erfuhr, wurde nun überraschend die Frist verlängert und ein neuer Termin festgelegt.

Als Bundesjustizministerin Stefanie Hubig Anfang Februar außerplanmäßig den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag besuchte, wollte die SPD-Ministerin damit ihre Unterstützung für die Institution des internationalen Rechts bekräftigen. "Mächtige mögen das Recht mitunter verdrehen, verletzen oder verlachen, Rechtsunterworfene bleiben sie alle", sagte Hubig vor Ort. Die Frage ist nur: Wie schlagkräftig ist der IStGH gegenüber seinen Rechtsunterworfenen?

Hubigs Besuch fällt in eine Zeit, in der der IStGH mächtigem Druck nicht nur aus den USA, Israel und Russland ausgesetzt ist. Cyberattacken, US-Sanktionen gegen einzelne Richter, in Russland finden Gerichtsverfahren in Abwesenheit gegen IStGH-Richter statt. Druck entsteht aber auch im Inneren des IStGH.

Nach allem, was man hören kann, wurde bei Hubigs Besuch der Fall um IStGH-Chefankläger Karim Khan nicht besprochen. Er ist ganz abgesehen vom Ausgang eine weitere Belastungsprobe für die zentrale Institution des Völkerstrafrechts. Denn ein internes Ermittlungsverfahren gegen ihn zieht sich hin.

Vorwürfe gegen Chefankläger Khan, der bestreitet

Khan wird sexueller Missbrauch und Machtmissbrauch gegenüber einer Mitarbeiterin vorgeworfen. Die IStGH-Kommunikation spricht in dem Zusammenhang von "mutmaßlichem Fehlverhalten". Viel konkreter wird es in offiziellen Statements nicht. Was so abstrakt und technisch klingt, haben mehrere Medien wie New York Times, The New Yorker, Wall Street Journal und The Guardian in heftigen Details aufgeschrieben, die nach dem Lesen noch lange nachhallen.

Die mutmaßliche Einflussnahme von ausländischen Geheimdiensten macht den komplizierten Sachverhalt und seine Aufklärung noch komplizierter. Zum ersten Mal sollen die Vorwürfe gegen Khan im Frühjahr 2024 in der Behörde bekannt geworden sein. Nicht die mutmaßlich Betroffene, sondern Kollegen hatten sie artikuliert. Im November 2024 leitete die Präsidentin der Mitgliedstaaten eine interne Untersuchung zur Sachverhaltsaufklärung ein. Diese führte die interne Aufsichtsstelle der UN (Office of the Internal Oversight Services, OIOS).

Khan, der von der Londoner Anwaltskanzlei Carter Ruck vertreten wird, bestreitet die Vorwürfe vollumfänglich. Seine Anwälte sprechen von einer orchestrierten Kampagne gegen ihren Mandanten. Khan äußerte, er begrüße die Gelegenheit, sich an der Untersuchung zu beteiligen. Im Mai 2025 entschied sich der Chefankläger, sein Amt ruhen zu lassen, bis die internen Ermittlungen abgeschlossen sind. Einstweilen übernahmen seine Stellvertreter die Geschäfte an der Spitze der Anklagebehörde. Beobachter sprechen von einer "führungslosen Anklagebehörde". Die Hängepartie dauert und dauert an.

Dreiköpfiges Richtergremium darf noch länger prüfen

Ein erster Bericht mit einer Materialsammlung der internen UN-Aufsichtsstelle OIOS war im Dezember 2025 schließlich fertig. Adressat sind die 125 Mitgliedstaaten, die den IStGH tragen und sich 1998 im Rom-Statut auf seine Einrichtung und Jurisdiktion geeinigt haben.

Am 11. Dezember 2025 erreichte der angefertigte Sachverhaltsbericht die Mitgliedstaatenversammlung, genauer ihre Verwaltung, das "Bureau". Dies ist die Schaltstelle für Organisation und Kommunikation der internen Ermittlungen mit den Vertragsstaaten. Sofort habe das Bureau den Untersuchungsbericht an ein speziell dafür eingesetztes Richtergremium weitergeleitet, wie es in einer Erklärung heißt. Im nächsten Schritt geht es um die rechtliche Würdigung des Materials.

Besetzt ist das Gremium mit drei externen Richtern bzw. Richterinnen. Die Suche nach Kandidaten verlief offenbar alles andere als einfach, wie sich aus Dokumenten herauslesen lässt. Es gab wohl einige Absagen. Kontaktiert wurden internationale und nationale Gerichte. Nach LTO-Recherchen sollen die drei Richterinnen bzw. Richter Afrika, den Karibikraum, und Europa repräsentieren. Wer genau in dem Gremium sitzt, das machen die IStGH-Mitgliedsstaaten nicht öffentlich.

Noch am 11. Dezember hieß es, man erwarte einen Abschluss des Verfahrens binnen 30 Kalendertagen. Das klang schon damals sportlich. Eine Winterpause rausgerechnet, ist die Frist schon längst verstrichen. Beobachter versetzt das in Ratlosigkeit. Nun gibt es aber ein Update.

Foto: picture alliance / ANP | Remko de Waal
Foto: picture alliance / ANP | Remko de Waal

"Masse an Material": IStGH-Dokument räumt Fristverlängerung ein

Bis Anfang März sollen die Richterinnen und Richter ihren Bericht zu den Vorwürfen gegen Khan nun an die Versammlung der IStGH-Mitgliedstaaten schicken. Das ergibt sich aus einem internen IStGH-Dokument, das LTO vorliegt. Das ad-hoc-Richtergremium hatte zuvor um eine Fristverlängerung gebeten.

Den Richterinnen und Richtern läuft offenbar die Zeit für ihre Prüfung davon. Sie begründeten ihren Wunsch nach Fristverlängerung mit dem schieren Umfang des gesammelten Materials, mit schlechtem Timing und mit IT-Problemen. Dem gab das "Bureau" der Mitgliedstaaten nun nach. Es hat aber zugleich deutlich gemacht, dass es keine weitere Fristverlängerung mehr geben soll. Als Datum steht jetzt der 9. März.

Am Ende muss die Versammlung der Mitgliedstaaten entscheiden

Die Einschätzung der Richter ist nicht bindend. Sollten die Ermittlungen zum Ergebnis kommen, dass ein "schweres Fehlverhalten" oder eine "schwere Verletzung der Amtspflichten" vorlag, dann könnte die Versammlung der 125 Vertragsstaaten den Chefankläger mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen von seinem Amt entheben. So steht es in Art. 46 des Rom-Statuts, das die rechtliche Grundlage für den IStGH darstellt. Sollte es sich um weniger schwere Verfehlungen handeln, kommen Disziplinarmaßnahmen nach Art. 47 Rom-Statut in Betracht. Khan hatte zwischendurch bekräftigt, dass er nicht an Rücktritt denke. Unterdessen scheint es immer schwerer vorstellbar, dass er zurückkehrt. Und zwar unabhängig davon, wie die Untersuchung ausfällt. Es scheint, die Zeit läuft gegen ihn.

Auch das fact-finding-Verfahren hatte sich immer wieder verzögert, wie sich aus IStGH-Dokumenten ergibt. Mal war es für Oktober geplant, am Ende wurde es Mitte Dezember. In der IStGH-Kommunikation ist auch von "frustration" wegen des langen Verfahrens die Rede. Gegenüber der niederländischen Zeitung NRC ließ Khan im Oktober 2025 über seine Anwälte mitteilen, er sei besorgt, ob es sich um ein für alle Seiten faires und ordnungsgemäßes Verfahren handele.

Zu der langen Dauer kommt hinzu, dass die Mitgliedstaaten sozusagen im laufenden Verfahren die Verfahrensregeln für interne Ermittlungen beim IStGH angepasst haben.

Weiter könnte zur Verzögerung beigetragen haben, dass The Guardian im Sommer über neue Vorwürfe gegen Khan berichtete. Das bedeutet auch neue Arbeit für die interne Aufklärung. Khan weist auch diese Vorwürfe vollumfänglich zurück.

IStGH in einer kritischen Phase

Die Vorwürfe spielen auch eine Rolle für die laufenden Verfahren des IStGH. Israel argumentiert in einer Stellungnahme beim Gerichtshof, dass Khan die Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant im Mai 2024 überstürzt ausgefertigt habe; ein Manöver, um von den Vorwürfen gegen sich abzulenken.

Der IStGH sieht sich in einer kritischen Situation. Auf der einen Seite ist er im Einsatz, die großen gewaltsamen Konflikte dieser Zeit völkerstrafrechtlich aufzuklären, Kriegsverbrechen, Genozid. Wenn die Staaten nicht selbst tätig werden, ist Den Haag der einzige Ort auf der Welt, der diese Prozesse führen kann. Seine Ankläger ermitteln gegen Militärführer und Staatschefs.

Auf der anderen Seite erfährt seine gegenwärtige Relevanz gehörigen Druck aus mächtigen Staaten. Nach dem Haftbefehl gegen den israelischen Regierungschef, Benjamin Netanjahu, und seinen Ex-Verteidigungsminister, Joav Gallant, hatten die USA Sanktionen verhängt, dazu gehören Einreiseverbote und Vermögenssperren gegen Mitarbeiter. Ende 2025 folgte eine weitere Tranche. Was das konkret für das Leben der Sanktionierten bedeutet: Kreditkarten gesperrt, Google Accounts stillgelegt. 

Wer als einer der circa 900 Mitarbeitenden aus rund 100 Staaten in den Türmen des IStGH in der Dünenlandschaft vor Den Haag seinen Job antritt, dem wird schon immer bewusst gewesen sein, dass es ein Arbeiten gegen große Widerstände sein wird. Dass es um unfassbare Taten geht, die vor dem Gerichtshof landen. Der IStGH stand seit seiner Gründung immer wieder unter Druck. Wahrscheinlich war der Druck aber noch nie so groß wie 2026. 

Zitiervorschlag

Neue Deadline für IStGH-Ermittlungen: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59354 (abgerufen am: 19.02.2026 )

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