Der frühere Prinz Andrew soll Dokumente an Epstein geleitet haben. Warum die britische Justiz ihn deshalb nun festnahm und der deutschen in einem solchen Fall wahrscheinlich die Hände gebunden gewesen wären.
Die britische Polizei hat im Zusammenhang mit dem Epstein-Skandal den früheren Prinzen Andrew (Andrew Albert Christian Edward Mountbatten-Windsor) festgenommen. Dem 66-Jährigen, der an seinem Geburtstag von den Beamten abgeholt wurde, wird Fehlverhalten in einem öffentlichen Amt (Misconduct in Public Office) vorgeworfen. Wie der Rechtsexperte Joshua Rozenberg gegenüber Sky News erklärte, ist dies eine Besonderheit im britischen Recht: Da es kein festes Gesetz (Statute) gibt, stützten sich die Ermittler auf Regeln, die über lange Zeit von Richtern festgelegt wurden (Common Law Offence).
Im Kern geht es darum, ob Andrew seine frühere Rolle als Handelsbotschafter missbraucht und durch die Weitergabe geheimer Dokumente das öffentliche Vertrauen schwer verletzt hat (Abuse of the public's trust). Da das Gesetz hierfür keine feste Höchstgrenze vorsieht, ist laut Rozenberg theoretisch sogar eine lebenslange Haft (Life imprisonment) möglich. Da die aktuelle Rechtslage jedoch als sehr kompliziert gilt, arbeitet die Regierung bereits an einer Reform durch ein neues Gesetz (Public Office Accountability Bill), um solche Vergehen künftig klarer zu bestrafen.
Warum Andrew in Deutschland wahrscheinlich aus dem Schneider wäre
In Deutschland wäre eine solche ungeschriebene Regelung rechtlich undenkbar. Das deutsche Strafrecht folgt dem strengen Verfassungsprinzip "Keine Strafe ohne Gesetz" (nulla poena sine lege). Dies ist in Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) sowie in § 1 des Strafgesetzbuches (StGB) festgeschrieben.
Das bedeutet: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit und das Strafmaß schon vor der Tat in einem geschriebenen Gesetz genau festgelegt waren. Ein "Richterrecht", das Straftatbestände wie das britische Fehlverhalten im Amt erst über Jahrhunderte durch Urteile formt, ohne dass ein konkreter Paragraf im Gesetzbuch steht, ist in Deutschland verfassungsrechtlich verboten. Die deutsche Justiz müsste Andrew stattdessen ganz präzise Verstöße vorwerfen, wie zum Beispiel den Verrat von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) oder Bestechlichkeit (§ 332 StGB).
Zudem stünden die deutschen Behörden vor dem Problem der Verjährung. Da die Vorwürfe auf E-Mails aus dem Jahr 2010 basieren – in denen Andrew Details zu seinen Reisen nach Hongkong, Vietnam und Singapur an Epstein schickte – wären die Delikte in Deutschland gemäß § 78 StGB bereits nach fünf Jahren verjährt.
Im Gegensatz dazu kennt das britische Recht für schwerwiegende Straftaten (Indictable Offences) grundsätzlich keine Verjährungsfrist. Während leichte Vergehen oft innerhalb von sechs Monaten verfolgt werden müssen, verjähren Verbrechen wie das Fehlverhalten im Amt niemals. Da dieses Delikt als so schwerwiegend eingestuft wird, dass es vor einem Geschworenengericht verhandelt werden muss, bleibt eine strafrechtliche Verfolgung ein Leben lang möglich.
Der tiefe Fall eines Prinzen
König Charles III. (77) nahm die Nachricht mit "größter Besorgnis" zur Kenntnis. "Das Gesetz muss seinen Lauf nehmen", teilte der König mit und sicherte der Thames Valley Police die uneingeschränkte Unterstützung des Palastes zu. Da Andrew bereits im vergangenen Herbst alle Titel und Ehren verloren hat, besitzt er keine Immunität mehr und wird in diesem Verfahren wie ein gewöhnlicher Bürger (Commoner) behandelt. Das Königspaar betonte zudem, dass ihre Gedanken stets bei den Opfern jeglichen Missbrauchs seien – eine Positionierung, an der Thronfolger Prinz William (43) maßgeblich beteiligt gewesen sein soll.
Die Polizei führt derzeit Durchsuchungen in Berkshire und Norfolk durch, um Beweismittel wie Computer und Dateien zu sichern. Experten zufolge kann die Haft für bis zu 96 Stunden gelten, sofern ein Gericht dies genehmigt.
Obwohl Andrew die Vorwürfe stets zurückgewiesen hat, wiegen die Indizien schwer. Auch das prominente Epstein-Opfer Virginia Giuffre hatte ihm mehrfach Missbrauch vorgeworfen. Die Familie Giuffres hat sich nach der Festnahme des britischen Ex-Prinzen Andrew erleichtert geäußert. "Endlich, heute wurden unsere gebrochenen Herzen durch die Nachricht getröstet, dass niemand über dem Gesetz steht, nicht einmal die Königsfamilie", teilten die Geschwister der mittlerweile gestorbenen Giuffre mehreren Medien mit. Andrew sei "nie ein Prinz" gewesen, heißt es darin weiter.
Mit Material der dpa
Britische vs. deutsche Rechtslage: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59359 (abgerufen am: 19.02.2026 )
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