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Gericht bestätigt Urteil gegen SVP-Grossrätin

Die Berner SVP-Grossrätin Sabina Geissbühler wurde wegen Verleumdung verurteilt. Dagegen wehrte sie sich. Nun bestätigte das Obergericht den Entscheid.

Sabina Geissbühler sitzt, mit einem kleinen Unterbruch, seit 2005 für die SVP im Kantonsparlament.
Sabina Geissbühler sitzt, mit einem kleinen Unterbruch, seit 2005 für die SVP im Kantonsparlament.
Foto: Andreas Blatter

Kann jemand Gesetze erarbeiten und gleichzeitig eine juristische Laiin sein? Mit dieser Frage beschäftigte sich am Montag das Obergericht des Kantons Bern. Angeklagt war die langjährige SVP-Grossrätin Sabina Geissbühler. Diese hatte eine Frau fälschlicherweise als «mehrfache Betrügerin» bezeichnet. Damit sei der Tatbestand der Verleumdung erfüllt, urteilte das Gericht. Für Geissbühler selbst wird der Fall teuer.