Eine Kaliber 9 mm Pistole, Patronen und ein Magazin liegen auf einer Waffenbesitzkarte.
Urteil zum Waffenbesitz von AfD-Mitgliedern gefallen

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Im Audio: Urteil zum Waffenbesitz von AfD-Mitgliedern gefallen Bildrechte: picture alliance / ZB | Patrick Pleul
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Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera dürfen AfD-Mitgliedern nicht allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit Waffenscheine entzogen werden.

MDR THÜRINGEN - Das Radio Di 10.02.2026 14:00Uhr 00:35 min

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Urteil Klage erfolgreich: Thüringer AfD-Mitgliedern steht Waffenerlaubnis zu

10. Februar 2026, 19:48 Uhr

Das Verwaltungsgericht Gera hat entschieden, dass AfD-Mitgliedern nicht allein wegen ihrer Parteizugehörigkeit die Waffenerlaubnis entzogen oder verweigert werden darf. Damit hatten vier Thüringer AfD-ler Erfolg.

Vier Mitglieder der Thüringer AfD haben erfolgreich gegen Entzug oder Vorenthalten der Waffenbesitzkarte geklagt. Wie das Verwaltungsgericht Gera am Dienstag mitteilte, hat die 1. Kammer am Montag den Klagen stattgegeben. Es war nicht das erste Mal, dass ein Thüringer Gericht einem AfD-Mitglied Recht gibt, dem die Waffenerlaubnis entzogen wurde.

Die Klagen vor dem Gericht in Gera betrafen die sogenannte "Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" durch kommunale Thüringer Waffenbehörden. Die Feststellung basierte auf der Mitgliedschaft in der Thüringer AfD. Damit wären Waffenbesitzkarten entzogen oder der Antrag darauf abgewiesen worden. Nur mit der Karte können in Deutschland erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition erworben und besessen werden. Getrennt davon ist ein "großer Waffenschein" oder "Jagdschein" zu beantragen, der das Führen einer Schusswaffe regelt.

Schusswaffe, verschiedene Arten von Waffenscheinen und Waffenbesitzkarten, 2012
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Die Behörden hatten auf Einschätzungen des Thüringer Verfassungsschutzes verwiesen, der den Landesverband als gesichert rechtsextremistisch einstuft.

Verweis auf Verfassungsschutz nicht ausreichend

Für das Gericht reichte die Begründung der Behörden nicht aus. Es fehle der Nachweis, dass die Thüringer AfD eine "kämpferisch-aggressive Haltung" gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einnimmt - ein Kriterium, das für waffenrechtliches Vorgehen erfüllt sein müsste.

Die Richter warnten zudem vor einem pauschalen Entzug von Waffenerlaubnissen aufgrund von Parteimitgliedschaften. Das könne die Chancengleichheit beeinträchtigen.

Weimar Verwaltungsgericht Thüringer Oberverwaltungsgericht Verfassungsgerichtshof
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Weimar. Bildrechte: MDR/Sebastian Großert

Die Entscheidungen vom Montag sind noch nicht rechtskräftig. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung eine Berufung zum Thüringer Oberverwaltungsgericht zu.

Landesvize Möller: "Argumentation richtiggehend zerrissen"

Der Thüringer AfD-Co-Vorsitzende Stefan Möller erklärte am Dienstag, die Argumentation der Waffenbehörden sei vom Verwaltungsgericht richtiggehend zerrissen worden. Sie basiere auf der Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzes. Dessen Präsident Stephan Kramer fungiere als Adlatus von Innenminister Georg Maier (SPD) und setze dessen politische Vorgaben um.

Möller erklärte weiter, das Geraer Gericht habe im Eilverfahren entschieden. Damit könnten drei der Kläger ihre Waffenbesitzkarte behalten, ein weiterer müsse sie ausgestellt bekommen.

Stefan Möller
Stefan Möller ist seit 2025 Mitglied des Deutschen Bundestages. Zuvor war er seit 2014 Mitglied des Thüringer Landtags. Bildrechte: picture alliance / dts-Agentur

Waffenbehörden führen zwei dutzend Verfahren

Möller selbst ist ebenfalls betroffen. Er sagte, ihm sei die Waffenbesitzkarte von der Stadtverwaltung Erfurt entzogen worden, wogegen er Widerspruch eingelegt habe. Ein Eilverfahren habe er nicht angestrengt und deswegen seine Waffenbesitzkarte abgeben müssen. Seit zwei Jahren werde sein Widerspruch von der Erfurter Waffenbehörde nicht behandelt.

In Thüringen liefen im Herbst des vergangenen Jahres 26 solcher waffenrechtlichen Widerrufsverfahren von Waffenbehörden wie gegen Möller. Wenn die Betroffenen nicht im Eilvervahren dagegen vorgehen, verlieren sie die Erlaubnis zunächst.


Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes waren die Begriffe Waffenbesitzkarte und Waffenschein vermischt worden. Es ging in dem Verfahren um die Waffenbesitzkarten. Wir haben den Text daher präzisiert.

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MDR (jhi/gh)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 10. Februar 2026 | 14:00 Uhr

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