Wegen einer Justizpanne ist ein wegen Vergewaltigung verurteilter Mann in Berlin aus dem Gefängnis entlassen worden.
Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin im Juni 2025 waren die Protokolle zu den 33 Verhandlungstagen nicht rechtzeitig fertiggeworden. Damit wurde nach einem Beschluss des Berliner Kammergerichts gegen das "Beschleunigungsgebot" verstoßen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Darum wurde der Haftbefehl gegen den 28-Jährigen aufgehoben und der Mann aus der Untersuchungshaft entlassen.
Richter stellte Protokolle nicht fertig - Revision blieb aus
Das Landgericht hatte den 28-Jährigen nach langer Verhandlung im vergangenen Sommer zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Es sprach ihn wegen Vergewaltigung in drei Fällen sowie wegen weiterer Gewaltdelikte gegenüber seiner ehemaligen Partnerin schuldig. Mit der Entscheidung wurde der Haftbefehl verlängert und der Verurteilte blieb im Gefängnis.
Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Rechtsmittel dagegen einlegte. Eine Revision konnte jedoch nicht vorangetrieben werden, weil der zuständige Richter die Protokolle nicht fertigstellte. Das kritisierten die Anwälte des 28-Jährigen und beschwerten sich erfolgreich beim Kammergericht. Nach mehr als eineinhalb Jahren im Gefängnis kam der Mann somit auf freien Fuß.
Nach Gerichtsangaben ist der Jurist bereits seit Dezember nicht mehr Vorsitzender der betroffenen Strafkammer. "Er befindet sich derzeit nicht im Dienst", so die Sprecherin. Sie betonte: "Es handelt sich um einen absoluten Einzelfall, der mit der Situation des Kollegen zu tun hat und keine Rückschlüsse auf die Justiz zulässt."
Zugleich erklärte sie, dass die Freilassung des Mannes nichts mit dessen Verurteilung zu tun hat. Sollte das Urteil von Juni 2025 rechtskräftig werden, müsse der 28-Jährige die Haftstrafe noch antreten.
Nach einem "Tagesspiegel"-Bericht steht die Ex-Partnerin des Verurteilten nun unter Polizeischutz, weil der Mann infolge der Gerichtsentscheidung vom 19. Januar 2026 auf freiem Fuß sei. Das Landeskriminalamt (LKA) habe für die ehemalige Partnerin Schutzmaßnahmen ergriffen, hieß es.
Sendung: rbb|24, 11.02.2026, 13:55 Uhr