Maskottchen-Fake bei Fußball-EM: Youtuber erhält Straf­be­fehl, nun kommt es zum Pro­zess

11.02.2026

Als Maskottchen verkleidet mogelte sich ein Youtuber auf das EM-Spielfeld. Für die Aktion kassierte er nun einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung und Leistungserschleichung. Nach einem Einspruch kommt es vorm AG München zum Prozess.

Gut anderthalb Jahre ist es her, dass Youtuber Marvin Wildhage die UEFA sowie den Betreiber der Münchner Allianz-Arena blamierte, indem er Sicherheitslücken bei der Eingangskontrolle mit einem Selbstversuch offenbarte. Beim Eröffnungsspiel der Fußball-Europameisterschaft am 14. Juni 2024 gelangte Wildhage – als Maskottchen verkleidet – mit zwei Begleitern nicht nur ins Stadion, sondern sogar aufs Spielfeld. Ein Ticket oder eine Akkreditierung besaßen die drei nicht. Stattdessen hatten sie sich Mitarbeiter-Ausweise und einen Parkausweis gebastelt.

Eben dafür werden Wildhage und seine Begleiter nun strafrechtlich verfolgt. LTO hatte über die Ermittlungen und die in Betracht kommenden Straftatbestände bereits Ende Juni 2024 berichtet. Knapp 20 Monate später hat die Münchener Strafjustiz ein Votum abgegeben: Urkundenfälschung in sechs Fällen in Tateinheit mit Erschleichen von Leistungen. So ergibt es sich aus einem vom Amtsgericht München auf Antrag der Staatsanwaltschaft München 1 erlassenen Strafbefehl, über den der Youtuber selbst in einem Video berichtet. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte dies zudem gegenüber LTO.

Die im Strafbefehl festgesetzte Geldstrafe fällt mit 17.500 Euro üppig aus. Sie setzt sich zusammen aus 70 Tagessätzen zu je 250 Euro. Hinzu kommt die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 5.400 Euro. Wildhage zeigte sich irritiert von der hohen Gesamtsumme von 22.900 Euro und gab an, mit anwaltlicher Hilfe bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt zu haben.

Wie ein Fan ohne Ticket?

Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 Strafgesetzbuch, StGB) wird Wildhage deshalb vorgeworfen, weil er und seine Begleiter Dokumente angefertigt haben, die einer offiziellen von der UEFA ausgestellten Akkreditierung nachempfunden seien. Warum Wildhage sechs Fälle zur Last gelegt werfen, ist unklar. Der 29-Jährige selbst spricht in seinem Youtube-Video von "sechs Mitarbeiterausweisen". Im Video zur ursprünglichen Aktion war von Mitarbeiterausweisen für Wildhage und seine zwei Begleiter sowie einem Parkausweis die Rede. Die Sprecherin des AG München wollte sich auf LTO-Anfrage in diesem Verfahrensstadium zu Details der Anklage nicht äußern.

Der Vorwurf des Erschleichens von Leistungen (§ 265a Abs. 1 StGB) stützt sich darauf, Wildhage habe sich in der Absicht Zutritt zum Stadion verschafft, das Ticketentgelt nicht zu entrichten. Der aber betont in seinem Video, in der Absicht gehandelt zu haben, Lücken im Sicherheitskonzept von UEFA und Stadionbetreiber offenzulegen. An dieser Strafbarkeit bestehen daher Zweifel

Nicht Teil der Anklage ist offenbar der Vorwurf des Hausfriedensbruchs. Hintergrund dürfte sein, dass Wildhage und seine Begleiter nicht, wie für ein "Eindringen" im Sinne des § 123 Abs. 1 StGB erforderlich, gegen den Willen des Hausrechtsinhabers die Arena betreten haben. Die Ordner haben sie ja letztlich passieren lassen. Und nach der ständigen Rechtsprechung schließt das Einverständnis des Hausrechtsinhabers auch dann ein Eindringen aus, wenn das Einverständnis durch Täuschung erschlichen wurde.

"Doof aus der Wäsche geguckt"

Wildhages Einspruch gegen den Strafbefehl hat zur Folge, dass es vor dem AG München nun zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen wird. Wann diese stattfindet, steht laut Gerichtssprecherin noch nicht fest.

In der Verhandlung wird neben der Strafbarkeit auch über die Einziehung von Taterträgen nach §§ 73 Abs. 1, 73c, 73d Abs. 2 StGB zu sprechen sein. Laut Strafbefehl soll Wildhage mit seinen zwei Videos zu der Aktion durch Werbeanzeigen 5.400 Euro verdient haben. Die soll er nun an die Staatskasse zahlen. "Als ich das das erste Mal gelesen habe, da habe ich schon doof aus der Wäsche geguckt", kommentiert Wildhage in seinem Video vom Wochenende. So etwas kenne er "eigentlich nur von Drogendelikten". Darauf beschränkt sich die Einziehung jedoch nicht. In der Hauptverhandlung wird er jedoch Gelegenheit haben, konkrete Angaben zu etwaigen Werbeeinnahmen zu machen.

mk/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Maskottchen-Fake bei Fußball-EM: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59299 (abgerufen am: 11.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren!

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen