Aktionen gegen die Ölraffinerie PCK, den Flughafen BER und ein Gemälde von Monet: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft waren das Attacken einer kriminellen Vereinigung. Ob das juristisch zutreffend ist? Jetzt ist das LG Potsdam am Zug.
Fünf Mitglieder der ehemaligen Gruppe Letzte Generation müssen sich wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Strafgesetzbuch (StGB)) vor Gericht verantworten. Das Landgericht (LG) Potsdam hat eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft Neuruppin vom Mai 2024 zugelassen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Beschluss sei bereits im Januar vom Landgericht gefasst worden.
Gegenstand des Verfahrens sind mutmaßliche Straftaten aus dem Zeitraum von April 2022 bis Mai 2023. Neben der Bildung einer kriminellen Vereinigung wirft die Staatsanwaltschaft den Klimaaktivisten auch die Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB), Nötigung (§ 240 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) vor.
Die Angeklagten sollen für Manipulationen an einer sogenannten Schieberstation und einer Zwischenpumpstation zur Ölversorgung der Raffinerie PCK in Schwedt verantwortlich sein und eine Ölleitung im Nordosten Brandenburgs und in Mecklenburg-Vorpommern manipuliert haben. Auch die Blockierung von Start- und Landebahn am Flughafen BER wird ihnen zur Last gelegt. In dem Verfahren geht es außerdem um einen Angriff auf eine Gemälde von Claude Monet im Museum Barberini in Potsdam, das die Aktivisten im Oktober 2022 mit Kartoffelbrei beworfen haben sollen – wobei sich das Kunstwerks allerdings unter einer Glasscheibe befand. Laut Staatsanwaltschaft liegt der Wert des Bildes "Getreideschober" bei schätzungsweise 111 Millionen Euro.
Die Letzte Generation hat sich im Januar 2025 aufgelöst. Aus ihr sind unter anderem die Bewegungen Neue Generation und Widerstandskollektiv hervorgegangen.
Erste Anklage gegen letzte Generation
Als erste Staatsanwaltschaft bundesweit hatte die Behörde in Neuruppin Mitglieder der Gruppe Letzte Generation angeklagt. Seit Dezember 2022 ermittelt die Staatsanwaltschaft in der Sache, im Zuge des Verfahrens gab es bereits Durchsuchungen in mehreren Bundesländern. Das Vorgehen löste eine breite politische Diskussion aus.
Auch andere Staatsanwaltschaften ermitteln. So erhob die Generalstaatsanwaltschaft München im März 2025 Anklage gegen fünf weitere Klimaschutzaktivisten wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Auch in Flensburg hat die Staatsanwaltschaft gegen ein Mitglied Anklage erhoben. Das geschah bereits im Juni 2024, eine gerichtliche Entscheidung über die Zulassung der Anklage steht allerdings noch aus.
Der Verein Rückendeckung für eine Aktive Zivilgesellschaft (Raz) betreut nach eigenen Angaben die betroffenen Klimaaktivisten. Insgesamt werde gegen elf ehemalige Mitglieder der Letzten Generation ermittelt, teilte der Verein mit. “Das Landgericht Potsdam ist nun das erste Gericht, das die Anklage tatsächlich zur Verhandlung zulässt”, hieß es.
Ob der "zivile Ungehorsam" der Letzten Generation eine Einordnung als strafbare kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB rechtfertigt, wird in der Rechtswissenschaft viel diskutiert. Zentrale Fragen sind, ob der Zweck der Gruppe auf die fortgesetzte Begehung von Straftaten gerichtet war und ob von ihr – wie es der Bundesgerichtshof (BGH) voraussetzt – eine "erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit" ausging.
In Berlin kam die Senatsjustizverwaltung nach einer Überprüfung 2023 zu dem Ergebnis, dass die Klimagruppe nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen ist.
"Dieses Verfahren wird brutal"
Seitens der ehemaligen Letzten Generation hieß es am Dienstag in einer E-Mail: "Diese Eröffnung des Hauptverfahrens macht sichtbar, wie strafrechtliche Verfolgung zunehmend zum Mittel im Umgang mit unliebsamem politischem Protest wird." Eine der Angeklagten erklärte: "Nach fast drei Jahren zermürbender Ungewissheit war mein erstes Gefühl Erleichterung, dass sich etwas bewegt. Aber ich mache mir keine Illusionen: Dieses Verfahren wird brutal. Wir fünf sitzen dort stellvertretend für alle, die sich für eine lebendige Demokratie einsetzen."
Gegenüber der taz kritisierten die Betroffenen die Auswahl der Angeklagten. Eine ehemalige Sprecherin der Gruppe erklärte, dass eine “willkürliche Handvoll Leute” ausgewählt worden sei, ”um die gesamte Organisation zu kriminalisieren".
Wann der Prozess vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts starten soll, ließ die Gerichtssprecherin offen.
ep/LTO-Redaktion
Mit Materialen von dpa
LG Potsdam lässt Anklage zu: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59293 (abgerufen am: 11.02.2026 )
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