Bei Gewalt in Partnerschaften liegt die Anzeigequote laut Dunkelfeldstudie bei unter fünf Prozent. Badenberg will Regeln zu Verfassungsgerichtshof in Berliner Verfassung aufnehmen. Das OLG Düsseldorf billigte die Kaffeepreise von Aldi Süd.
Thema des Tages
Gewalt: Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie zeigt ein großes Dunkelfeld bei Gewalttaten. Bei körperlichen oder psychischen Gewalterfahrungen in Partnerschaften liege die Anzeigequote unter fünf Prozent. Jede sechste Person erfuhr in ihrem Leben körperliche Gewalt durch einen aktuellen oder ehemaligen Partner. Frauen sind schwerer von Gewalt in der Partnerschaft betroffen, zeigen Übergriffe aber seltener an. Häufiger von Gewalt betroffen sind außerdem jüngere Menschen, queere Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund. Die Studie, die mit einem sozialwissenschaftlichen Gewaltbegriff arbeitet, wurde von Familienministerin Karin Prien (CDU), Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und BKA-Chef Holger Münch vorgestellt. Befragt wurden rund 15.000 Menschen. Es berichten FAZ (Jonas Wagner), taz (Frederik Eikmanns), Welt (Sabine Menkens), spiegel.de (Sophie Burkhart), bild.de (Nikolaus Harbusch u.a.), beck-aktuell und LTO.
Rechtsanwältin Christina Clemm stellt im Interview mit der taz (Jonas Bernauer) die Methodik und Genauigkeit der Studie infrage: "Wie konnte beispielsweise die Sicherheit der Frauen gewährleistet werden, die an den Befragungen teilnahmen und noch in ihren Partnerschaften leben? Wenn ich zu Hause einen prügelnden Ehemann hätte, würde ich den Teufel tun und Auskunft darüber geben."
Katharina Riehl (SZ) kommentiert, die Studie zeige "sehr deutlich, dass die offiziell registrierten Straftaten nur die Spitze des Problems bilden". Gewalt gegen Frauen sei ein gesamtgesellschaftliches Problem. Sie kritisiert, dass der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt, den das Gewalthilfegesetz vorsieht, noch nicht sicher finanziert ist. Reinhard Müller (FAZ) betont, dass der Staat nur dann ermitteln könne, wenn es Anhaltspunkte für eine Straftat gebe. "Helfen dürfte vor allem umfassende Aufklärung über Möglichkeiten zur Hilfe, zum Ausstieg und zur Strafverfolgung." An Strafgesetzen fehle es dagegen nicht. Deshalb irritiere "der ewige Ruf nach schärferen Gesetzen".
Rechtspolitik
Resilienz des VerfGH Berlin: Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) stellte einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Berliner Verfassungsgerichtshofs vor. Um ihn vor Angriffen auf seine Unabhängigkeit zu schützen, sollen in der Landesverfassung unter anderem die Amtszeit der Richter:innen sowie ihre Geschäftsordnungsautonomie geregelt werden. Ferner soll die Verfassung künftig vorschreiben, dass eine Wiederwahl der Richter:innen ausgeschlossen ist und der VerfGH Disziplinarverfahren ausschließlich selbst führt. Einen Ersatzwahlmechanismus sieht der Gesetzentwurf nicht vor. SZ (Meredith Haaf), FAZ (Stephan Klenner), spiegel.de und LTO berichten.
Spionage: Nun kritisiert Rechtsprofessor Mark A. Zöller auch auf dem Verfassungsblog, dass der Bundestag Ende Januar einen neuen Straftatbestand beschloss, der erst zwei Tage zuvor mit einem Änderungsantrag erstmals in den Rechtsausschuss eingebracht worden war. Die neue Strafnorm, § 87a StGB, bedroht die Begehung von Straftaten im Auftrag einer fremden, staatlichen Macht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Als geistigen Urheber der Norm vermutet Zöller einen Direktor beim Bundesamt für Verfassungsschutz, der im Sommer 2025 in einer Fachzeitschrift für einen ähnlich lautenden § 87a StGB geworben hatte. Die Norm sei inhaltlich nicht durchdacht und “ein heißer Kandidat im Rennen um die goldene Himbeere für den schlechtesten Straftatbestand Deutschlands”, so Zöller.
Asyl: Das EU-Parlament stimmte mit den Stimmen der konservativen, rechten und rechtsextremen Fraktionen dafür, dass Flüchtlinge künftig in "sichere Drittstaaten" abgeschoben werden können, zu denen sie keine Verbindung haben. Das bisherige Verbindungskriterium soll gestrichen werden. Alleinige Voraussetzung für eine Abschiebung soll demnach sein, dass die Länder sich vertraglich verpflichten, ein Asylverfahren durchzuführen. Außerdem stimmte das Parlament für eine EU-weite Liste sicherer Herkunftsländer, die neben Bangladesch unter anderem auch die Türkei umfasst. SZ (Josef Kelnberger) und spiegel.de berichten.
Vorratsdatenspeicherung / Chatkontrolle: Im Gespräch mit der FAZ (Daniel Deckers) wirbt Oberstaatsanwalt Thomas Goger für eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen. Anders als die 2007 verabschiedete Vorratsdatenspeicherung sehe der aktuelle Gesetzentwurf nicht vor, Bewegungsprofile zu erstellen, und stelle daher keine Massenüberwachung dar. Goger warnt, dass das Dunkelfeld bei Kinderpornografie infolge von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen größer werde. Ein "vernünftiger Kompromiss" sei es, die Suche nach kinderpornografischen Inhalten vor der Verschlüsselung auf dem Gerät des Nutzers durchzuführen.
BRAO: Rechtsprofessor Martin Henssler zieht auf anwaltsblatt.de drei Jahre nach der BRAO-Reform eine positive Bilanz. Besonders hebt er die Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit mit Angehörigen der freien Berufe hervor. Gleichzeitig fordert er weitere Anpassungen des Berufsrechts, etwa eine Reform der Regelung des Fremdbesitzes sowie eine Reform der Anforderungen an mehrstöckige Strukturen.
Justiz
OLG Düsseldorf zu Kaffeepreisen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass der Preis für eigene Kaffeeprodukte von Aldi Süd nicht zu niedrig ist. Der Discounter dürfe "jedenfalls in Aktionswochen" seinen Kaffee auch unter den Produktionskosten anbieten. Damit wies das Gericht eine Unterlassungsklage von Tchibo zurück. Schon das Düsseldorfer Landgericht hatte Anfang 2025 entschieden, dass das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln nicht für Verkäufe unter den eigenen Herstellungskosten gelte. Es berichten FAZ (Jonas Jansen/Susanne Preuß), spiegel.de, beck-aktuell und LTO.
EuGH zu Bußgeld-Entscheidung durch EDSA: Whatsapp darf sich vor den EU-Gerichten gegen eine Anordnung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) wehren, wonach gegen das Unternehmen wegen Datenschutzverstößen ein Bußgeld von 225 Millionen Euro zu verhängen ist. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Entscheidung des EDSA eine anfechtbare Handlung darstelle und nicht bloß eine Zwischenmaßnahme. Das Gericht der Europäischen Union hätte die Klage daher nicht als unzulässig abweisen dürfen. Der EDSA hatte die irische Datenschutzkommission auf Grundlage der DSGVO verpflichtet, die Geldbuße gegen Whatsapp zu verhängen. LTO berichtet.
BAG zu Betriebsrat bei Lieferdiensten: Nicht in jeder Stadt, in der ein Lieferdienst Essensauslieferungen anbietet, dürfen Lieferfahrer:innen einen Betriebsrat gründen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht Ende Januar. In Städten, in denen ausschließlich Essen ausgeliefert wird und keine Verwaltungseinheit arbeitet, liege kein Betrieb vor. Ein Betrieb sei nur dort zu bejahen, wo eine Personalleitung sitze. Rechtsanwalt Marc André Gimmy bezeichnet das Urteil auf LTO einerseits als "sinnvoll, denn ein Betriebsrat kann die Mitbestimmung in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht zuvörderst dort ausüben, wo sein Gegenspieler ist, also die Unternehmensleitung, die Personalabteilung oder die Betriebsleitung". Andererseits warnt er vor dramatischen Folgen für die Lieferfahrer:innen, die "quasi in einem 'betriebsratsfreien' Raum für das Unternehmen tätig" seien.
BVerwG – Verbot der Artgemeinschaft: Nun berichtet auch die taz (Jean-Philipp Baeck/Timo Büchner), dass das Bundesverwaltungsgericht erneut über das Verbot der rechtsextremen Organisation "Artgemeinschaft" mündlich verhandeln will. Ursprünglich sollte das Urteil am gestrigen Dienstag verkündet werden. Das Bundesinnenministerium habe das Gericht am 5. Februar informiert, dass gegen eine Person im Umfeld der Artgemeinschaft wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz ermittelt werde. Zudem wird in dem Artikel über den Verlauf der mündlichen Verhandlung im Januar informiert. Die Artgemeinschaft argumentierte, nach dem Tod des Neonazis Jürgen Rieger habe es einen "Generationenbruch" gegeben, der Begriff "Rasse" sei längst aus der Satzung gestrichen, die Artgemeinschaft sei eine "unpolitische" Religionsgemeinschaft.
BVerwG zu Verfassungstreue und Rechtsrock: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der vereinzelte Erwerb rechtsextremer Musik nicht ausreiche, um die Verfassungstreue eines Bundeswehrsoldaten infrage zu stellen. Der Mann hatte argumentiert, es handele sich um den "bloßen Beifang eines Musiksammlers ohne Bedeutung". Obwohl sich im Email-Postfach des Mannes Hinweise auf weitere rechtsextreme CD-Käufe fanden, hielt das Gericht nur drei CD-Bestellungen für bewiesen.
OLG Düsseldorf zu Nutzungsentgelten der Telekom: Das US-Unternehmen Meta muss der Deutschen Telekom Nutzungsentgelte in Höhe von rund 30 Millionen Euro zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Internetnutzer:innen erhalten über das Telekom-Netz Zugriff auf Facebook, Instagram und Whatsapp. Für den Transport der Daten verlangte die Telekom eine Vergütung. Meta hatte dagegen argumentiert, dass die Telekom ihre Leistung nicht gegenüber Meta, sondern den Endkund:innen erbringe, sodass für Meta keine Zahlungspflicht bestehe. zeit.de berichtet.
LG Lübeck zu Wissenschaftsfreiheit: Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz stellt in der FAZ im Geisteswissenschaften-Teil ein Urteil des Landgerichts Lübeck aus dem Dezember vor. Das LG lehnte den Unterlassungsanspruch des Sicherheitspolitik-Professors Stephan Maninger gegen die Politikwissenschaftler Daniel Peters und Matthias Lemke weitgehend ab, die ihm vorgeworfen hatten, dass er ethnopluralistische, autoritäre und rassistische Positionen vertrete. Das LG begründete seine Entscheidung mit der Wissenschaftsfreiheit der Politikwissenschaftler. Diese hätten die Veröffentlichungen Maningers hinreichend gründlich ausgewertet, korrekt zitiert und hieraus fachlich begründete Bewertungen abgeleitet.
LG Frankfurt/M. – Ex-Manager vs. Deutsche Bank: Der Prozess um die Klage des früheren Investmentbankers Dario Schiraldi gegen die Deutsche Bank vor dem Landgericht Frankfurt/M. wird erst am 10. September beginnen. Grund für die Verzögerung ist ein Richterwechsel. Schiraldi fordert 152 Millionen Euro Schadenersatz, weil er wegen fehlerhafter Angaben seitens der Bank 2019 in Italien zu einer Haftstrafe verurteilt worden sei. Ihm war vorgeworfen worden, an Bilanzfälschungen beteiligt gewesen zu sein. 2023 wurde er vom Obersten Gerichtshof Italiens freigesprochen. Das Hbl (Yasmin Osman) berichtet.
LG Potsdam – Letzte Generation: Nun berichten auch zeit.de, bild.de (Dennis Dreher) und LTO über die Zulassung der Anklage gegen fünf ehemalige Aktivist:innen der Letzten Generation wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung durch das Landgericht Potsdam. Sie sollen 2022 und 2023 u.a. Angriffe auf die Ölraffinerie PCK Schwedt und den Flughafen Berlin-Brandenburg verübt haben.
VG Gera zu Waffenverbot für AfD-Mitglieder: Das Verwaltungsgericht Gera entschied, dass eine Mitgliedschaft im Thüringer Landesverband der AfD nicht ausreicht, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verneinen. Das Gericht sah es nicht als zweifelsfrei erwiesen an, dass die AfD eine "kämpferisch‑aggressive Haltung" gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung einnehme. bild.de (Jan Schumann) berichtet.
VG Schleswig zu Nius vs. Daniel Günther: Nun berichtet auch der Tsp (Jost Müller-Neuhof) über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig, wonach das Portal Nius vom Land Schleswig-Holstein nicht verlangen kann, dass Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bestimmte Aussagen über Nius unterlässt. Obwohl Günther in der Sendung Markus Lanz gesagt hatte, er sei "als Ministerpräsident" hier, entschied das Gericht, dass die konkret angegriffenen Äußerungen "weder bei isolierter Betrachtung noch im Gesamtkontext der Sendung unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Amt des Ministerpräsidenten" erfolgt seien.
"From the River...": LTO (Max Kolter) gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Parole "From the River to the Sea". Im November bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf als erstes und bislang einziges Oberlandesgericht die Strafbarkeit der Parole. Dass der Spruch älter ist als die Hamas, hielt das Gericht für unerheblich. Ähnlich argumentierte auch das Kammergericht Berlin, das in einer Revisionsentscheidung Ende Januar einen Freispruch aufhob. Gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf legte die Verurteilte Verfassungsbeschwerde ein. Der Bundesgerichtshof wird sich bald ebenfalls mit der Strafbarkeit der Parole beschäftigen.
Bremer Ex-Verfassungsrichter: Wie taz-nord (Eiken Bruhn) und spiegel.de berichten, trat der Rechtsanwalt Anatol Anuschewski von seinem Amt als stellvertretendes Mitglieds des Bremer Staatsgerichtshofs zurück, nachdem der Spiegel ihm vorgeworfen hatte, an der Befragung eines enttarnten V-Mannes beteiligt gewesen zu sein. Anuschewski, der auf Vorschlag der Linken in das Gericht gewählt wurde, kritisiert dies als "tendenziöse Berichterstattung". Das Ansehen des Staatsgerichtshofs sei in kurzer Zeit beschädigt worden.
Jahres-PK des BSG: Beim Jahrespressegespräch berichtete die Präsidentin des Bundessozialgerichts, Christine Fuchsloch, dass bei den Gerichten vermehrt Anträge eingingen, die ohne Anwalt, dafür mit KI erstellt werden. Weil diese oft länger seien und völlig unpassende Argumente enthielten, bedeuteten sie einen erheblichen Mehraufwand. Fuchsloch machte erneut auf den Mangel an Sozialrechts-Anwält:innen aufmerksam. Seit 2000 sank ihre Zahl um fast zwölf Prozent. Im Pressegespräch ging es zudem um sinkende Revisionszahlen sowie den kürzlich vorgelegten Bericht der Sozialstaatskommission. FAZ (Katja Gelinsky), beck-aktuell (Joachim Jahn) und LTO (Tanja Podolski) berichten.
EuGH-Präsident Lenaerts: Die FAZ (Alexandra Kemmerer) berichtet im Geisteswissenschaften-Teil über die Humboldt-Rede des EuGH-Präsidenten Koen Lenaerts. Er sprach über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Unionsbürgerschaft und die Balance zwischen Union und Nation,
Digitalisierung der Justiz: Auf beck-aktuell berichtet Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, von Erfahrungen mit der E-Akte, die "deutlich hinter den heutigen technischen Möglichkeiten" zurückbleibe. Er kritisiert unter anderem die niedrigen Rechenkapazitäten. Größere Bild- und Videodateien müssten in Hamburg zum Beispiel auf einem USB-Stick ins Gericht geschickt werden, weil der Server für sie nicht ausreiche.
Veröffentlichungen von Gerichtsentscheidungen: Nun berichtet auch der Radio-Report-Recht (Philip Raillon), dass im Schnitt nur etwa 3,5 Prozent der Gerichtsentscheidungen in Datenbanken veröffentlicht werden. Sven Kersten von der Neuen Richter*innenvereinigung sagt in der Sendung, es bestehe "immer die Befürchtung, etwas nicht richtig oder nicht vollständig erfasst zu haben", weshalb Gerichte von einer Veröffentlichung der Gerichtsurteile Abstand nähmen.
Recht in der Welt
USA – Jugendschutz auf sozialen Netzwerken: In Los Angeles begann Anfang der Woche der Prozess um die Klage einer Neunzehnjährigen gegen die Unternehmen Alphabet und Meta. Deren Social-Media-Netzwerke Youtube, Facebook und Instagram hätten bei ihr schwere psychische Schäden verursacht und seien absichtlich so designt, dass sie Jugendliche abhängig machen. In einem weiteren Verfahren beantragten mehrere US-Staatsanwälte eine gerichtliche Verfügung, wonach Meta alle gesammelten Informationen über Kinder unter 13 Jahren löschen müsste. "So geht Jugendschutz, so geht Suchtprävention", kommentiert Michael Hanfeld (FAZ). Auch die EU müsse nun gegen Social-Media-Konzerne wie Tiktok durchgreifen.
USA – Wahlrecht: Das Repräsentantenhaus und der Senat diskutieren aktuell einen Gesetzentwurf mit dem Titel "SAVE Act" (Safeguard American Voter Eligibility Act), der die Teilnahme an den Midterm Elections im November an den Nachweis der US-Staatsbürgerschaft knüpft. In den USA, wo sich die Menschen meist mit ihrem Führerschein identifizieren, würde diese Regel rund 21 Millionen Bürger:innen von der Wahl ausschließen. Donald Trump sagte außerdem, er wolle die Organisation der Wahlen zentralisieren. Kritiker werfen ihm vor, mit den Maßnahmen den Ausgang der Wahlen beeinflussen zu wollen. FAZ (Sofia Dreisbach) und Hbl (Dana Heide) berichten.
Sonstiges
Korruption: Transparency International veröffentlichte den diesjährigen Korruptionswahrnehmungsindex. Korruption stellt danach weltweit ein wachsendes Problem dar. Deutschland verbesserte sich im Vergleich zu 2024 leicht von Platz 15 auf Platz 10 – weil andere Staaten wie Australien zurückfielen. Allerdings kritisiert die Organisation, dass unter dem Schlagwort 'Bürokratieabbau' "teilweise zentrale Kontrollmechanismen gegen Korruption abgebaut" würden. Auch das Vergaberecht für die Bundeswehr werde aktuell "stark beschnitten". Platz 1 des Indexes belegt wie in den Vorjahren Dänemark. Es berichten FAZ (Marcus Jung), zeit.de und LTO.
Im Interview mit spiegel.de (Deike Diening) nennt Margarete Bause, stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland, die Lobbyregisterreform von 2024 als Beispiel für eine Verbesserung im Kampf gegen Korruption. Auch die Rechtsprechung zur Korruption deutscher Abgeordneter durch Aserbaidschan hebt sie positiv hervor. Sie warnt jedoch auch in Deutschland vor einem fließenden Übergang zwischen Lobbyismus und Korruption.
MV-Justizministerin und Schulpflicht: Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt (Linke), steht in der Kritik, weil sie ihren Sohn am letzten Schultag vor den Winterferien beurlauben ließ, um mit ihm eine Pauschalreise antreten zu können. Die Schulpflichtverordnung des Landes erlaubt Beurlaubungen nur zur Vermeidung "persönlicher Härten". spiegel.de (Silke Fokken/Jean-Pierre Ziegler) berichtet.
Vernehmungsbegleithunde: Das baden-württembergische Justizministerium hat das erste Qualifizierungsprogramm für Vernehmungsbegleithunde und ihre Führer:innen abgeschlossen. Im Land kommen solche Hunde bereits seit Jahren zum Einsatz, um zum Beispiel Opfer von sexueller Gewalt im Gericht zu beruhigen. "Wenn für den Zeugen eine entspanntere Atmosphäre und mehr Sicherheit geschaffen werden kann, gewinnt auch der Rechtsstaat - weil wir für die Richter eine qualitativ bessere Aussage erhalten können", so das Justizministeriums. beck-aktuell berichtet.
Kapitalismuskritik: Die Jurist:innen Francesca Mascha Klein, Salman Khan und Philipp Terfurth kritisierten auf dem JuWisBlog die Praxis des Verfassungsschutzes Kapitalismuskritik mit einer Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung gleichzusetzen. Dies widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Anwaltschaft: Die neue STAR-Untersuchung der Bundesrechtsanwaltskammer belegt, dass das Einkommen deutscher Anwält:innen stark von Geschlecht, Region und Tätigkeitsmodell abhängt. Selbstständige Anwältinnen im Westen etwa erzielten 2024 einen persönlichen Honorarumsatz von 208.000 Euro, im Osten waren es 158.000 Euro. Noch größer ist der Unterschied zwischen Männern (224.000 Euro) und Frauen (141.000 Euro). Während die Einnahmen im Handels- und Wirtschaftsrecht im Durchschnitt besonders hoch sind, sind sie im Sozialrecht sowie im Asylrecht besonders niedrig. beck-aktuell (Maximilian Amos) berichtet.
Jochen Frowein: Die FAZ (Reinhard Müller) würdigt den am Sonntag verstorbenen Rechtsprofessor Jochen Frowein, der viele Jahre Mitglied des völkerrechtswissenschaftlichen Beirats des Auswärtigen Amtes war. Noch vor Kurzem habe er sich an die Redaktion der FAZ gewandt und sein Unverständnis darüber geäußert, dass die Bundesregierung Zusagen an frühere afghanische Ortskräfte nicht einhalte. "Man kann sich denken: Unter Jochen Frowein wäre das nicht passiert", so die FAZ.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 11. Februar 2026: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59292 (abgerufen am: 11.02.2026 )
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