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  • POLICY AND LEGISLATION
  • Veröffentlichung 14 Juli 2025

Kommission veröffentlicht Leitlinien zum Jugendschutz

Am 14. Juli 2025 hat die Kommission ihre Leitlinien zum Schutz Minderjähriger im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste veröffentlicht, um ein sicheres Online-Erlebnis für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.

Text "Digital Services Act" innerhalb eines weißen Dreiecks vor blauem Hintergrund.

Die Annahme der Leitlinien ist ein Meilenstein in den Bemühungen der Kommission, die Online-Sicherheit für Kinder und Jugendliche im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste zu erhöhen. Die Leitlinien enthalten eine nicht erschöpfende Liste verhältnismäßiger und geeigneter Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Online-Risiken wie Grooming, schädlichen Inhalten, problematischem und süchtig machendem Verhalten sowie Cybermobbing und schädlichen Geschäftspraktiken. Sie können die Leitlinien in den 24 Amtssprachen der EU herunterladen. Sie können auch die familienfreundliche Version der Leitlinien überprüfen.

Die Leitlinien werden für alle Online-Plattformen gelten, die für Minderjährige zugänglich sind, mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen. Zu den wichtigsten Empfehlungen gehören:

  • Die einstellungen für minderjährige konten sind standardmäßig privat, so dass ihre persönlichen informationen, daten und social-media-inhalte vor denen verborgen sind, mit denen sie nicht verbunden sind, um das risiko eines unerwünschten kontakts durch fremde zu verringern.
  • Änderung der Empfehlungssysteme der Plattformen, um das Risiko zu verringern, dass Kinder auf schädliche Inhalte stoßen oder in Kaninchenlöchern mit bestimmten Inhalten stecken bleiben, unter anderem indem Plattformen geraten werden, expliziten Signalen von Kindern Vorrang vor Verhaltenssignalen einzuräumen und Kindern mehr Kontrolle über ihre Futtermittel zu geben.
  • Kinder in die Lage versetzen, jeden Benutzer zu blockieren und stummzuschalten und sicherzustellen, dass sie ohne ihre ausdrückliche Zustimmung nicht zu Gruppen hinzugefügt werden können, was dazu beitragen könnte, Cybermobbing zu verhindern.
  • Das verbot von konten, von minderjährigen gepostete inhalte herunterzuladen oder screenshots zu machen, um die unerwünschte verbreitung sexualisierter oder intimer inhalte und sexueller erpressung zu verhindern.
  • Standardmäßige Deaktivierung von Funktionen, die zu übermäßiger Nutzung beitragen, wie z. B. Kommunikations-"Streaks", kurzlebige Inhalte, "Lesbelege", Autoplay oder Push-Benachrichtigungen, sowie Entfernen überzeugender Designfunktionen, die hauptsächlich auf Engagement abzielen und Schutzmaßnahmen für in Online-Plattformen integrierte KI-Chatbots vorsehen.
  • Sicherstellen, dass der Mangel an kommerzieller Kompetenz von Kindern nicht ausgenutzt wird und dass sie keinen Geschäftspraktiken ausgesetzt sind, die manipulativ sein können, zu unerwünschten Ausgaben oder Suchtverhalten führen, einschließlich bestimmter virtueller Währungen oder Beuteboxen.
  • Einführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Moderations- und Berichterstattungsinstrumente, die ein sofortiges Feedback erfordern, und von Mindestanforderungen an Instrumente zur elterlichen Kontrolle.

In den Leitlinien wird auch die Verwendung wirksamer Methoden zur Alterssicherung empfohlen, sofern sie genau, zuverlässig, robust, nicht aufdringlich und nicht diskriminierend sind. Insbesondere werden in den Leitlinien Methoden zur Altersüberprüfung empfohlen, um den Zugang zu Inhalten für Erwachsene wie Pornografie und Glücksspiel zu beschränken, oder wenn in den nationalen Vorschriften ein Mindestalter für den Zugang zu bestimmten Diensten wie definierten Kategorien von Online-Social-Media-Diensten festgelegt ist. Die EUid-Brieftaschen und, bevor sie verfügbar werden, die Blaupause für die Altersüberprüfung, auf der Anwendungen aufgebaut werden können, werden ein Compliance-Beispiel und einen Referenzstandard für eine gerätebasierte Methode der Altersüberprüfung liefern. Die Leitlinien empfehlen in anderen Fällen eine Altersschätzung, z. B. wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund identifizierter Risiken für Minderjährige ein Mindestalter von weniger als 18 Jahren vorschreiben.

Wie das Gesetz über digitale Dienste verfolgen die Leitlinien einen risikobasierten Ansatz und erkennen an, dass Online-Plattformen je nach Art, Größe, Zweck und Nutzerbasis unterschiedliche Arten von Risiken für Minderjährige darstellen können.  Die Leitlinien verankern einen Ansatz für die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre durch Technikgestaltung und beruhen auf den Rechten des Kindes. Die Plattformen sollten sicherstellen, dass die von ihnen ergriffenen Maßnahmen die Rechte von Kindern nicht unverhältnismäßig oder unangemessen einschränken.

Die Kommission wird anhand dieser Leitlinien die Einhaltung von Artikel 28 Absatz 1 des Gesetzes über digitale Dienste bewerten. Sie dienen als Bezugspunkt für die Überprüfung, ob Online-Plattformen, die es Minderjährigen ermöglichen, sie zu nutzen, die erforderlichen Standards erfüllen, und können die nationalen Regulierungsbehörden über ihre Durchsetzungsmaßnahmen informieren. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist jedoch freiwillig und garantiert nicht automatisch die Einhaltung. Die Leitlinien wurden nach einem umfassenden Verfahren entwickelt, das Folgendes umfasste:

Downloads

Communication to the Commission - Approval of Guidelines on measures to ensure a high level of privacy, safety and security for minors online
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