Ausblick | Beitrag | Lesedauer etwa 5 Minuten - Das geht neu oder anders im Juni 2025
Mehr Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen, verpflichtende Gas-Checks bei Wohnmobilen und Wohnwagen und Lieferantenwechsel bei Strom in 24 Stunden.
Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden
Die Bundesnetzagentur setzt zum 6. Juni eine EU-Richtlinie um, die den Wettbewerb unter Stromanbietern steigern soll: Ein Stromlieferantenwechsel muss fortan werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Damit ist jedoch nur die technische Umstellung gemeint. Die Kündigungsfristen der Stromverträge bleiben bestehen.
Durch die Umstellung auf den 24-Stunden-Lieferantenwechsel ergibt sich für Verbraucher:innen allerdings noch eine Änderung: Bis zu sechs Wochen rückwirkende An- und Abmeldungen, etwa bei einem Umzug, sind nicht mehr möglich. Wer bei einem zukünftigen Umzug vergisst, sich rechtzeitig bei seinem Stromanbieter zu melden, rutscht so möglicherweise in die Grundversorgung. Diese ist meist teurer als ein Sondervertrag mit einem anderen Stromanbieter.
Alte VBB-Tickets einlösen
Bereits zum 1. Januar 2025 hatte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg seine Preise bei Einzelfahrausweisen und 4-Fahrten-Karten angehoben. Wer noch nicht entwertete Tickets zu den alten Preisen zu Hause hat, sollte diese bis zum 30. Juni einlösen - danach verlieren sie ihre Gültigkeit. Wahlweise können sie zur Erstattung beim ausstellenden Verkehrsunternehmen eingereicht werden.
Mutterschutz nach Fehlgeburten
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab dem 1. Juni Anspruch auf Mutterschutz. Bisher hatten Frauen, die vor der 24 Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, keinen Anspruch auf Mutterschutz. Sie mussten sich bei Bedarf stattdessen krankschreiben lassen. Betroffene erhalten somit erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung durch ein solches Ereignis zu erholen.
Die Dauer des Mutterschutzes hängt vom Zeitpunkt der Fehlgeburt ab: Ab der 13. Woche besteht Anspruch auf zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche sechs Wochen und aber der 20. Woche acht Wochen.
Während dieser Schutzfristen darf die betroffene Frau, wie auch bei jeder anderen Geburt, nicht beschäftigt werden. Außer, sie erklärt sich ausdrücklich dazu bereit. Eine solche Erklärung kann von ihr aber jederzeit widerrufen werden.
Verpflichtende Gas-Checks für Wohnwagen und Wohnmobile
Ab dem 19. Juni müssen Besitzer:innen eines Wohnmobils oder Wohnwagens mit Flüssiggasanlage einen regelmäßigen Check durch einen Sachverständigen nachweisen. Heißt: Bis zu diesem Datum muss der erste Check bereits durchgeführt worden sein. Mit der neuen Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) soll demnach erreicht werden, dass weniger Unfälle beim Heizen, Kühlen und Kochen im Camper passieren.
Laut ADAC ist die Gasprüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung durchzuführen. Sie muss alle zwei Jahre (ab Prüftermin) erneuert werden. Neue Fahrzeuge müssen vor der Inbetriebnahme überprüft werden, gleiches gilt bei einer Wiederinbetriebnahme.
Mehr Rente schon im Juni auf dem Konto
Rentnerinnen und Rentner können sich auf die nächste Rentenanpassung freuen: Die Renten erhöhen sich in Ost und West 3,74 Prozent. Die Erhöhung kommt offiziell am 1. Juli 2025, doch wer vor März 2004 in Rente gegangen ist, sieht bereits am 30. Juni mehr als bisher auf dem Konto. Wer seinen Renteneintritt ab April 2004 hatte, bei dem wird das Plus allerdings erst Ende Juli mit ausgezahlt.
Rückzahlung zu viel gezahlter Pflegebeträge
Eltern mit Kindern unter 25 Jahren zahlen seit dem 1. Januar 2023 einen geringeren Pflegebeitrag als kinderlose Paare oder Eltern mit Kindern über 25 Jahren. Weil die Deutsche Rentenversicherung (DRV) allerdings die Daten zu Kinderanzahl und Alter erst sammeln musste, wurde die Anpassung bisher nicht bei Rentner:innen umgesetzt. Die Daten liegen nun allerdings vollständig vor, so dass die DRV zu viel gezahlte Beiträge bis spätestens 30. Juni 2025 zurückzahlen wird.
Neue ökologische EU-Regeln für Smartphones
Smartphones sollen widerstandsfähiger und somit ökologischer werden. Dazu treten am 20. Juni die neuen Ökodesign-Vorgaben der Europäischen Union für Smartphones und andere schnurlose Telefone in Kraft. Unter anderem müssen Smartphonemodelle zukünftig auch noch fünf Jahre ab Verkaufsende Updates erhalten, Ersatzteile muss es sieben Jahre lang geben. Auch sollen die Batterien nach mindestens 800 Ladezyklen eine Restkapazität von 80 Prozent erreichen. Mit den Maßnahmen sollen die Lebensdauer der Geräte verlängert und somit die Umweltauswirkungen verringert werden.
Außerdem finden Verbraucherinnen und Verbraucher auf neuen Smartphones im Handel ab dem 20. Juni das sogenannte EPREL-Label, kurz für European Product Registry for Energy Labelling (deutsch: Europäisches Produktregister für die Energiekennzeichnung). Mit dem Label soll für Nutzer sofort erkennbar sein, wie energieeffizient und umweltfreundlich das Smartphone ist.
Mehr Barrierefreiheit im Netz
Mehr Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung: Am 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Mit dem Gesetz soll Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden, indem die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen verbessert wird - beispielsweise im Online-Handel, bei Hardware und Software, Smartphones, Geld- und Fahrkartenautomaten, Online-Banking sowie bei smarten Fernsehgeräten. Die neue Pflicht betrifft privatwirtschaftliche Unternehmen - öffentliche Stellen sind jetzt schon zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Laut Gesetzestext sind Produkte und Dienstleistungen barrierefrei, "wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind." Konkret bedeutet das, dass Geräte, Apps und andere Dienstleistungen mit mehr als einem Sinn nutzbar sein müssen. Bei Automaten könnte dies beispielsweise einen Kopfhöreranschluss oder taktil erfassbare Bedienelemente meinen, bei Texten eine Vorlesefunktion.
Überwacht wird die Einhaltung des Gesetzes durch die neue "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" (MLBF) in Magdeburg.
Anwaltsgebühren steigen
Wer Hilfe vom Anwalt braucht, muss ab 1. Juni mehr bezahlen, denn dann erhöhen sich die gesetzlichen Anwaltsgebühren. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RBG) steigen Wertgebühren um sechs Prozent, Festgebühren um neun Prozent. Auch die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher werden angehoben, ebenso Gerichtskosten und die Vergütung von Vormundschaften und Betreuungen.
Ein Beitrag SUPER.MARKT mit Material von DPA, 22.05.2025.