OLG Hamm zur Deutschen Post: Paket­ab­gabe beim Nach­barn bleibt zulässig

05.02.2026

Die Verbraucherzentrale scheiterte vor dem OLG Hamm mit ihrer Klage gegen eine AGB-Klausel der Deutschen Post zur Ersatzzustellung. Das Gericht hält die Regelung für transparent genug – lässt aber die Revision zu.

Viele kennen die Situation: Trifft der DHL-Zusteller den Empfänger nicht an, gibt er das Paket ersatzweise bei einem Nachbarn ab und hinterlässt einen Hinweis im Briefkasten – zumindest im Idealfall. Diese sogenannte Ersatzzustellung regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post.

Diese dort als Zustellung an einen “Ersatzempfänger” regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutschen Post. Die einschlägige Klausel erlaubt es Zustellern, Pakete an “Hausbewohner und Nachbarn” zuzustellen, wenn „den Umständen nach angenommen werden kann, dass diese zur Annahme berechtigt sind.“ Zudem verpflichtet sie den Zusteller, den eigentlichen Empfänger unverzüglich zu informieren.

Wer ist noch “Nachbar”?

Gegen diese Regelung klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor dem Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Die Verbraucherschützer begehrten Unterlassung der Verwendung der Klausel gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dabei ging es dem Verband nicht um die Ersatzzustellung als solche. Streitpunkt war allein die unklare Bestimmung der annahmeberechtigten Person. Die Klausel lasse hier zu viel Spielraum und würden daher für Unsicherheit sorgen, so die Verbraucherzentrale. Sie verstoße daher gegen das AGB-rechtliche Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und benachteilige Verbraucher unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB)

Die Vorständin der Verbraucherzentrale, Ramona Pop, kritisierte die Klausel: “Es ist gut, dass Pakete ersatzweise an Nachbarinnen und Nachbarn zugestellt werden können. Aber für Verbraucherinnen und Verbraucher muss klar sein, unter welchen Voraussetzungen ihr Paket in der Nachbarschaft zugestellt werden darf. Wer kommt als Nachbar oder Nachbarin in Frage? Auch jemand Unbekanntes drei Straßen weiter? Die Geschäftsbedingungen der Deutschen Post zur Ersatzzustellung sehen hier nur unbestimmte Vorgaben vor. Mit der Klage setzen wir uns für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher ein.”

Gericht plädiert für gesunden Menschenverstand

Medienberichten zu Folge bemängelte der Vorsitzende Richter im Verfahren, dass die Verbraucherschützer keinen Alternativvorschlag für eine präzisere Klausel vorgelegt hätten, um eine praxistaugliche Formulierung zu demonstrieren. Die Anforderungen würden sich erheblich unterscheiden zwischen einem Hochhaus mit zahlreichen Parteien und ländlichen Wohnverhältnissen. Hier müsse doch der gesunde Menschenverstand die Sache regeln. 

Ganz zutreffend ist der Vorwurf fehlender Alternativen allerdings nicht. Nach Angaben der Südwest Presse sind die AGB von DPD und Hermes da schon genauer. In den AGB von DPD heiße es demnach: "DPD ist berechtigt, nach dem ersten erfolglosen Zustellversuch beim Empfänger Pakete bei einem empfangsbereiten Nachbarn des Empfängers im selben Haus und, soweit ein solcher im selben Haus nicht existiert oder angetroffen wird, in einem/einer in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen (jedoch nicht weiter als 50 Meter entfernten) Nachbarhaus/Nachbarwohnung zuzustellen.“ Hermes beschränke den Kreis auf Personen im selben oder in einem unmittelbar benachbarten Gebäude.

Der 13. Zivilsenat des OLG wies die Klage der Verbraucherzentrale dennoch als unbegründet ab (Urt. v. 05.02.2026 – I-13 UKl 9/25). Die Klausel halte der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht stand. Der Senat sah weder einen Verstoß gegen das Transparenzgebot noch eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern. Gleichwohl ließ das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nach Karlsruhe zu.

Verbraucher können Zustellung beim Nachbarn widersprechen

Empfänger können einer Zustellung beim Nachbarn widersprechen. DHL-Kunden können dies online im Kundenkonto hinterlegen. Wer das Glück hat, in der Nähe einer DHL-Packstation zu leben, kann sogar angeben, dass alle Pakete direkt zur Packstation gehen. Das ist im Zweifel nicht nur klimafreundlicher, sondern erspart die mühsame Suche nach dem Paket in der Nachbarschaft.

ep/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm zur Deutschen Post: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59244 (abgerufen am: 05.02.2026 )

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