Parlament laut EuGH nicht unparteiisch genug: Auf­he­bung der Immunität von Puig­de­mont & Co. nichtig

05.02.2026

Der EuGH erklärt die Aufhebung der Immunität von Carles Puigdemont, Antoni Comín und Clara Ponsatí für nichtig. Das Parlament patzte beim Berichterstatter, der zu eng mit den spanischen Anklägern verbandelt gewesen sei.
 

Vom gefeierten Regionalpräsidenten zum flüchtigen Kriminellen und schließlich zum gewählten EU-Parlamentarier ohne Rechte: Die Odyssee von Carles Puigdemont ist um eine dramatische Wendung reicher. Während das Gericht der Europäischen Union (EuG) im Jahr 2023 noch entschied, dass das Parlament die Immunität der katalanischen Separatisten zu Recht aufgehoben hatte, kassierte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieses Urteil nun ein. Die Beschlüsse des Parlaments sind nichtig – auch in Bezug auf Antoni Comín und Clara Ponsatí heißt es: alles auf Anfang (Urt. v. 05.02.2026, Az. C-572/23 P).

Der Fall ist eine juristische Dauerbaustelle, die im Herbst 2017 mit dem illegalen Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien begann. Nach der einseitigen Abspaltungserklärung von Spanien landeten Puigdemont und seine Minister wegen mutmaßlicher Rebellion und Veruntreuung im Visier der spanischen Justiz. Während einige Mitstreiter in Haft gingen, setzte sich Puigdemont nach Belgien ab.

Trotz der Flucht und bestehender Haftbefehle gelang ihm 2019 der Sprung ins EU-Parlament. Doch der Weg zum Abgeordneten-Status war steinig: Weil er den obligatorischen Eid auf die spanische Verfassung nicht persönlich in Madrid leisten wollte (aus Angst vor einer sofortigen Festnahme), erklärten die spanischen Behörden seine Sitze für vakant. Die Wende brachte erst ein Machtwort aus Luxemburg: Im Dezember 2019 entschied der EuGH im Fall von Oriol Junqueras, dem inhaftierten Mitstreiter Puigdemonts, dass die Immunität bereits mit der offiziellen Verkündung der Wahlergebnisse beginnt. Dieser "Junqueras-Effekt" riss die Mauern ein: Im Januar 2020 mussten die EU-Institutionen umschwenken und den Katalanen offiziell akkreditieren.

Doch die Freude währte nur kurz. Kaum im Amt, schlug das Pendel zurück: Um Puigdemont trotz seines neuen Status den Prozess machen zu können, beantragte der spanische Oberste Gerichtshof umgehend die Aufhebung der Immunität.

Berichterstatter nicht neutral

Das EU-Parlament stimmte im März 2021 mit großer Mehrheit zu. Das EuG segnete dieses Vorgehen 2023 zunächst ab: Man sah keine Anhaltspunkte dafür, dass das Verfahren in Spanien politisch motiviert sei, um die Arbeit der Abgeordneten zu behindern.

Genau dieses mühsam errichtete Fundament hat der EuGH nun eingerissen. Das Problem war dabei gar nicht die politische Frage des Referendums, sondern die mangelnde "Hygiene" im parlamentarischen Prozess.

Der zuständige Berichterstatter saß nämlich in derselben Fraktion wie die Abgeordneten der spanischen VOX-Partei. Das ist deshalb so heikel, weil genau diese Partei in Spanien als treibende Kraft hinter der Strafverfolgung gegen Puigdemont steht. Für die Richter in Luxemburg ist das ein klares Foul: Man kann nicht gleichzeitig der politische Verbündete der Ankläger und ein neutraler Schiedsrichter sein. Diese Doppelrolle verletzt das in Art. 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GrCh) verankerte Recht auf eine gute Verwaltung. Nach dieser Bestimmung hat jede Person (auch ein Mitglied des Parlaments, auf das sich der Antrag auf Aufhebung der Immunität bezieht) ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.

"Puigdemont ins Gefängnis" 

Besonders kritisch bewerteten die Richter einen Vorfall aus dem März 2019: Der spätere Berichterstatter hatte eine Veranstaltung im Parlament organisiert, bei der der Generalsekretär der VOX-Partei lautstark forderte: "Puigdemont ins Gefängnis!". Aus Sicht des EuGH war dies ein Beleg für die fehlende Neutralität. Wer eine solche Bühne für die Ankläger bereitet, zeigt laut Urteil eine positive Haltung zur strafrechtlichen Verfolgung der Abgeordneten – und ist damit als neutraler Prüfer unbrauchbar.

Die Konsequenz aus Luxemburg: Die Beschlüsse zur Aufhebung der Immunität von Puigdemont, Comín und Ponsatí sind nichtig. Der EuGH hob das gegenläufige Urteil des EuG auf. Das Parlament muss das gesamte Prozedere nun komplett neu aufrollen. 

xp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Parlament laut EuGH nicht unparteiisch genug: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59241 (abgerufen am: 05.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren!

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen