Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Details

Notwendig: Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Statistik: Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie Besucherinnen und Besucher unsere Website nutzen.

BundesratKOMPAKT

BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1061. Sitzung am 30.01.2026

Solidarität mit der Ukraine, Zukunft der Infrastruktur und Umgang mit dem Wolf

Solidarität mit der Ukraine, Zukunft der Infrastruktur und Umgang mit dem Wolf

In der ersten Plenarsitzung des Jahres 2026 versicherte der Bundesrat der Ukraine seine weitere Unterstützung. Dreizehn Gesetze aus dem Bundestag passierten die Länderkammer. Zudem brachten die Länder eigene Initiativen auf den Weg und äußerten sich teils sehr umfangreich zu zahlreichen Regierungsvorhaben.

Zu Beginn der Sitzung dankte Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte dem aus der Länderkammer ausgeschiedenen ehemaligen Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, für die langjährige Zusammenarbeit sowie sein außerordentliches Engagement für den Bundesrat: „Mit klaren Worten und Ausdauer setzte er sich für die Menschen in Ostdeutschland ein und wirkte zugleich als Brückenbauer für ganz Deutschland.“

Der Bundesratspräsident begrüßte zudem den ukrainischen Botschafter Oleksii Makeiev auf der Ehrentribüne. In dessen Anwesenheit fasste der Bundesrat eine Entschließung zum vierten Jahrestag des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, in der er unter anderem erneut den vollständigen Rückzug Russlands forderte. Im Anschluss erinnerte der Bundesrat anlässlich des Holocaustgedenktages mit einer Entschließung an die Opfer der Schoa und mahnte vor zunehmendem Antisemitismus und Extremismus.

Gesetze aus dem Bundestag

Zu den Gesetzen aus dem Bundestag, die den Bundesrat passierten, gehört das Produktsicherheitsgesetz (TOP 1), das strengere EU-Sicherheitsstandards für Produkte – auch im Onlinehandel – einführt und Verbraucherinnen und Verbraucher vor gefährlichen Maschinen und Spielzeugen schützen soll. Weitere Gesetzesbeschlüsse betreffen Änderungen im Verbraucherschutzrecht, das Verbot des „Greenwashing“ für Unternehmen sowie die beschleunigte Planung und Beschaffung in der Bundeswehr (TOP 9). Mit dem Standortfördergesetz (TOP 4) soll der Wirtschafts- und Finanzstandort Deutschland gestärkt werden. Außerdem wurde der Beginn der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf das Jahr 2027 verschoben (TOP 3).

Eigene Initiativen

Der Bundesrat beschloss, einen eigenen Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen, der es Opfern häuslicher Gewalt erleichtern soll, gemeinsam geschlossene Mietverträge zu kündigen.

Darüber hinaus fasste er zahlreiche Entschließungen. So fordern die Länder ein entschiedenes Vorgehen gegen Finanzkriminalität und gegen Sozialleistungsbetrug (TOP 20). Sie sprechen sich dafür aus, versicherungsfremde Leistungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung aus Steuermitteln zu finanzieren (TOP 17) und schlagen Maßnahmen für schnellere Sozialgerichtsverfahren vor (TOP 15).

Andere Entschließungen wurden vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen, darunter eine Initiative zum Abbau von Strafbarkeitslücken bei voyeuristischen Aufnahmen in der Öffentlichkeit sowie Vorschläge, die Fahrschulausbildung zu modernisieren (TOP 63) und Kfz-Kennzeichen zugunsten der regionalen Verbundenheit zu liberalisieren (TOP 25).

Stellungnahmen zu Regierungsentwürfen

Einen großen Teil der Tagesordnung nahmen auch in diesem Plenum Gesetzentwürfe der Bundesregierung ein, zu denen der Bundesrat Stellung genommen hat. Besonders umfassend äußerte er sich zum geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetz, durch das die Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten beschleunigt werden soll. Auch zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht positionierten sich die Länder. Zudem nahmen sie Stellung zur Einführung der Grundsicherung, zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung und zur Einführung elektronischer Fußfesseln (TOP 36) im Gewaltschutzgesetz.

Verordnungen der Bundesregierung

Die Länderkammer stimmte außerdem mehreren Verordnungen der Bundesregierung zu. So sollen beispielsweise die Bundespolizei und andere Behörden durch stärkere Digitalisierung und angepasste Gebühren im Pass- und Ausweiswesen (TOP 53) entlastet werden.

Ausblick auf die nächste Sitzung

Die nächste Plenarsitzung findet am 6. März 2026 statt. Die Vorschau bei BundesratKOMPAKT erscheint voraussichtlich am 27. Februar 2026.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen, auch mit Untertiteln und in Gebärdensprache, in der App und in der Mediathek zum Ansehen, Teilen und Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 7Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Foto: Person unterschreibt digital einen Vertrag auf dem Smartphone

© Foto: gettyimages | AndreyPopov

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat macht den Weg frei für mehr Verbraucherschutz bei Onlineverträgen

Verbraucherinnen und Verbraucher werden zukünftig bei Vertragsabschlüssen im Internet besser geschützt – der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 das zugrundeliegende „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ gebilligt. Es setzt mehrere EU-Richtlinien in nationales Recht um.

Widerrufsbutton bei Onlineverträgen

Zukünftig können im Internet geschlossene Verträge einfacher widerrufen werden. Anbieter müssen dafür eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche bereitstellen. Verträge sollen damit genauso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie abgeschlossen worden sind.

Verständliche Vertragsbedingungen

Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die angebotenen Produkte und deren Risiken verstehen. Unternehmen sind verpflichtet, Vertragsinhalte klar und verständlich zu erläutern und Kundinnen und Kunden nicht mit juristischen Fachbegriffen zu überfordern. Darüber hinaus können Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Bereich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen.

Eindeutige Frist für Widerruf

Das Gesetz sieht auch begrenzte Fristen beim Widerruf von Verträgen zu Finanzdienstleistungen vor: maximal 12 Monate und 14 Tage, es sei denn, die Verbraucherinnen und Verbraucher wurden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht informiert. Dies soll die Rechtssicherheit erhöhen, Missbrauch verhindern und die bisher unbegrenzte Widerrufsmöglichkeit klar begrenzen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Anspruch auf Kopie der Behandlungsakte

Das Gesetz bestimmt auch, dass Patientinnen und Patienten künftig einen grundsätzlichen Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Behandlungsakte haben.

Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun von der Bundesregierung gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Wesentliche Teile des Gesetzes treten am 19. Juni 2026 in Kraft. Für einzelne Bestimmungen gelten gesonderte Fristen.

Stand: 30.01.2026

Top 8Greenwashing-Verbote

Foto: Stempelaufdruck Eco Friendly 100 %

© Foto: gettyimages | Oehoeboeroe

  1. Beschluss

Beschluss

Umweltversprechen kommen auf den Prüfstand

Wenn Unternehmen ihre Produkte als „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ bewerben, müssen sie diese Aussagen zukünftig auch belegen. Der Bundesrat billigte am 30. Januar 2026 ein Gesetz, das irreführende Nachhaltigkeitsversprechen und sogenanntes Greenwashing verhindern soll.

Mit der dritten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb setzt Deutschland entsprechende EU-Vorgaben um. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher künftig bessere und verlässlichere Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten zu geben. Nur wenn Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Haltbarkeitsangaben transparent und zuverlässig sind, ließen sich fundierte Kaufentscheidungen treffen. Nur so könne sich langfristig ein nachhaltiges Konsumverhalten entwickeln, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Klare Regeln für Nachhaltigkeitssiegel

Künftig müssen Umweltaussagen klar und gut sichtbar auf demselben Medium erläutert werden. Sie müssen auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen oder durch ein Nachhaltigkeitssiegel belegt sein.

Das Gesetz definiert auch spezifische Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel: Sie müssen entweder auf einem Zertifizierungssystem basieren oder von staatlichen Stellen genehmigt sein. Aussagen zu zukünftigen Umweltleistungen dürfen nur gemacht werden, wenn sie auf einem detaillierten und realistischen Plan beruhen.

Bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften drohen erhebliche Geldbußen. Sie sollen im Wesentlichen ab dem 27. September 2026 gelten.

Nachdem der Bundesrat das Gesetz gebilligt hat, kann es nun von der Bundesregierung gegengezeichnet und vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Je nach Artikel gibt es unterschiedliche Daten für das Inkrafttreten.

Bundesrat und Bundestag fordern längere Übergangsfrist

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat bereits am 17. Oktober 2025 gefordert, die Frist für den Verkauf für bereits hergestellter Produkte und Verpackungen über den 27. September 2026 hinaus zu verlängern. Damit soll wirtschaftlicher Schaden und Abfall vermieden werden.

Der Bundestag griff das Anliegen bei der Verabschiedung des Gesetzes in einer begleitenden Entschließung auf. Darin forderte er die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine einjährige Abverkaufsfrist für Produkte einzusetzen, die bis zum Stichtag produziert worden sind.

Stand: 30.01.2026

Landesinitiativen

Top 14Gewaltschutz

Foto: Frau symbolisiert mit ausgestreckter Hand "Stop!"

© Foto: AdobeStock | Farknot Architect

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat möchte Opfern häuslicher Gewalt die Kündigung der gemeinsamen Wohnung erleichtern

Betroffenen häuslicher Gewalt soll es ermöglicht werden, schneller aus dem gemeinsamen Mietvertrag auszuscheiden. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 30. Januar 2026 auf Initiative mehrerer Länder beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

Beendigung gemeinsamer Mietverträge oft schwierig

Zwar haben Opfer häuslicher Gewalt nach dem Gewaltschutzgesetz bereits jetzt einen Anspruch darauf, die bislang gemeinsam bewohnte Wohnung allein zu nutzen. Eine Rückkehr in diese sei jedoch häufig weder gewünscht noch zumutbar, da sie das Risiko eines Verstoßes gegen das Abstandsgebot oder einer erneuten Gewalterfahrung erhöhen könnte, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Problematisch ist bislang vor allem die Kündigung des Mietvertrages: In der Regel müssen dabei alle Mieter zustimmen. Verweigert der gewalttätige Partner seine Zustimmung, bleibt dem Opfer nur der Weg über ein separates Gerichtsverfahren mit eigener Beweisaufnahme. Das stelle eine erhebliche Hürde dar – nicht zuletzt, weil die Betroffenen oft erneut mit den Tätern konfrontiert werden.

Zustimmung soll im Gewaltschutzverfahren durchgesetzt werden können

Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung sollen Betroffene bereits im Gewaltschutzverfahren die Möglichkeit erhalten, die Zustimmung zur Kündigung der gemeinsam angemieteten Wohnung einzuklagen. Das Gewaltschutzgesetz regele bereits die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer und solle entsprechend ergänzt werden. Ein zusätzliches Gerichtsverfahren sei dann nicht mehr erforderlich. Auf diese Weise soll Opfern häuslicher Gewalt der Ausstieg aus dem gemeinsamen Mietverhältnis deutlich erleichtert werden.

Bundestag am Zug

Die Bundesregierung kann sich nun zum Vorschlag des Bundesrates äußern. Dann ist der Bundestag am Zug. Gesetzliche Vorgaben, wann sich dieser mit dem Gesetzentwurf beschäftigen muss, gibt es jedoch nicht.

Stand: 30.01.2026

Top 21Finanzkriminalität

Foto: Geldscheine und Handschellen

© Foto: gettyimages | delihayat

  1. Beschluss

Beschluss

Länder fordern entschlosseneres Vorgehen gegen Finanzkriminalität

Auf Antrag mehrerer Länder hat der Bundesrat am 30. Januar 2026 eine Entschließung zum Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug gefasst.

In dieser begrüßt er das Ziel der Bundesregierung, Geldwäsche, Finanzkriminalität und Steuerhinterziehung entschlossener zu bekämpfen. Die bisherigen Instrumente reichten jedoch nicht aus, um den wachsenden und zunehmend professionell organisierten Formen der Finanzkriminalität wirksam zu begegnen, heißt es in der Entschließung.

Vermögensabschöpfung als zentrales Instrument

Der Bundesrat fordert, das Instrument der Vermögensabschöpfung deutlich zu stärken. Es müsse möglich sein, unrechtmäßig erlangte Vermögenswerte effektiver zu ermitteln, sicherzustellen und einzuziehen. Kriminelle Gelder würden häufig gezielt verschleiert und in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Insbesondere Vermögenswerte unklarer Herkunft müssten künftig schneller und umfassender abgeschöpft werden.

Mehr Befugnisse für Behörden

Die Länder fordern die Bundesregierung daher auf, einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Dieser solle es ermöglichen, Vermögen zu ermitteln und Vermögenswerte unbekannter Herkunft einzuziehen. Dabei sollten sowohl Finanzbehörden als auch Strafverfolgungsbehörden weitergehende Kompetenzen als bisher erhalten.

Organisierte Steuerhinterziehung eindämmen

Schließlich richtet sich der Blick des Bundesrates auf die organisierte Steuerhinterziehung. Diese sei längst nicht mehr auf einzelne Steuerarten beschränkt. Bandenmäßig organisierte Steuerdelikte verursachten massive Steuerausfälle und führten zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten ehrlicher Unternehmen. Daher sprechen sich die Länder dafür aus, den besonders schweren Fall der bandenmäßig begangenen Steuerhinterziehung auf alle Steuerarten auszuweiten.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Gesetzliche Vorgaben, wie und wann diese darauf reagieren muss, existieren nicht.

Stand: 30.01.2026

Top 22Persönlichkeitsschutz

Foto: Eine Joggerin im Park macht Dehnungsuebungen

© Foto: gettyimages | TravelCouples

  1. Beschluss

Beschluss

Start für Initiative zu besserem Schutz vor voyeuristischen Aufnahmen

Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland stellten am 30. Januar 2026 einen Entschließungsantrag für einen besseren Persönlichkeitsschutz vor. Die Initiative verfolgt das Ziel, bestehende Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen zu schließen und so den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung sowie das Recht am eigenen Bild zu stärken.

Sexualisierte Aufnahmen in der Öffentlichkeit oder Saunen

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der insbesondere Frauen und Mädchen besser vor heimlichen oder gegen ihren Willen gefertigten Fotos oder Videos schützt. Dies betrifft Aufnahmen, die Personen in sexualisierten Kontexten zeigen, etwa durch heimliches Filmen des bekleideten Gesäßes in der Öffentlichkeit, aber auch Nacktaufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten wie Saunen.

Erhebliche psychische Folgen

Die antragstellenden Länder weisen darauf hin, dass solche Film- und Fotoaufnahmen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen erheblich verletzen und häufig schwerwiegende psychische Folgen nach sich ziehen können, darunter Angststörungen, Depressionen oder posttraumatische Belastungsstörungen. Trotz bestehender Strafvorschriften sei der Schutz bislang nicht in allen relevanten Fallkonstellationen ausreichend gewährleistet. So seien nach derzeitiger Rechtslage bestimmte Formen heimlicher Bildaufnahmen nicht strafbar, obwohl sie als gravierende Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung empfunden würden.

Weiteres Verfahren

Die Initiative wurde in die Ausschüsse überwiesen. Der Bundesrat wird voraussichtlich in einer der nächsten Plenarsitzungen darüber abstimmen, ob er die Entschließung fasst.

Stand: 30.01.2026

Top 59Ukraine

Foto: Verbundene Bänder mit den Farben der deutschen und ukrainischen Fahnen

© Foto: AdobeStock | Viktoria Kotljartschuk

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat verurteilt erneut Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine

Zum vierten Jahrestag des Überfalls Russlands auf die Ukraine am 24. Februar hat der Bundesrat am 30. Januar 2026 erneut den andauernden russischen Angriffskrieg auf das Schärfste verurteilt.

In Anwesenheit des ukrainischen Botschafters Oleksii Makeiev forderte er Russland auf, sämtliche Angriffe unverzüglich einzustellen und sich aus der gesamten Ukraine zurückzuziehen. Der russische Überfall und der seither brutal geführte Krieg seien ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht und die Grundprinzipien der Charta der Vereinten Nationen, heißt es in der gefassten Entschließung.

Ukrainisches Volk kämpft für europäische Werte

Insbesondere verurteilen die Länder in aller Entschiedenheit die andauernden Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung und zivile Ziele sowie die begangenen Kriegsverbrechen, Menschenrechtsverletzungen und weitere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Der anhaltende Widerstand des ukrainischen Volkes verdiene Anerkennung und Respekt. Sein Kampf sei ein Kampf für die gemeinsamen europäischen Werte, für Freiheit, Demokratie und das Recht souveräner Staaten, über den eigenen Weg zu entscheiden.

Unterstützung fortsetzen, künftige Angriffe verhindern

Die vom Europäischen Rat im Dezember 2025 beschlossenen weiteren Finanzierungshilfen in Höhe von 90 Milliarden Euro seien ein wichtiges Zeichen der Unterstützung. Der Bundesrat stehe hinter dem internationalen Engagement der Bundesregierung für einen gerechten und dauerhaften Frieden. Ein Friedenschluss müsse darauf ausgerichtet sein, zukünftige Angriffe zu verhindern und zugleich die Sicherheit Europas zu stärken.

Angesichts der angespannten weltpolitischen Lage müsse die militärische, finanzielle und politische Unterstützung der Ukraine durch Deutschland, die EU und internationale Partner fortgesetzt werden. Der Bundesrat begrüßt außerdem die Verschärfung der Sanktionen gegen Russland und erwartet, dass die europäischen Beschlüsse, insbesondere zum vollständigen Ausstieg aus russischen Energie-Importen, konsequent umgesetzt werden.

Sicherheit anderer Staaten

Der Bundesrat würdigt die Entschlossenheit der Ukraine, ihren europäischen Reform- und Integrationskurs fortzusetzen. Zugleich sei es notwendig, auch die Sicherheit der Nachbarstaaten der Ukraine – insbesondere der EU – und NATO-Staaten an der Ostflanke sowie der Republik Moldau, weiter zu stärken und zu unterstützen, heißt es in der Entschließung.

Unterstützung durch Bund, Länder und Kommunen

Die Unterstützung der Ukraine sei eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen und erfordere ein abgestimmtes Zusammenwirken aller staatlichen Ebenen. Die Länder würdigen daher die Bedeutung von kommunalen, regionalen und europäischen Partnerschaften sowie die unternommenen Anstrengungen, Geflüchtete aus der Ukraine aufzunehmen, zu versorgen und zu integrieren.

Stand: 30.01.2026

Top 61Holocaust-Gedenktag

Foto: Kerzen brennen vor einer Gedenktafel

© Foto: dpa | Bernd Thissen

  1. Beschluss

Beschluss

„Nie wieder!“ - Bundesrat gegen Antisemitismus und Extremismus

Wenige Tage nach dem Holocaustgedenktag hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 30. Januar 2026 einstimmig eine Entschließung zum Kampf gegen den politischen und religiösen Extremismus gefasst. 

Holocaustgedenktag zur Befreiung von Auschwitz

Anlässlich der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27. Januar 1945 gedenkt der Bundesrat der Opfer des Nationalsozialismus und mahnt zur ständigen Wachsamkeit gegenüber jedweder Form von Antisemitismus und sonstigem Extremismus, heißt es in der Entschließung. Zugleich zeige der Bundesrat Verantwortung gegenüber den Opfern des NS-Regimes, insbesondere den ermordeten und entrechteten Jüdinnen und Juden, den Sinti und Roma, den homosexuellen Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie allen weiteren Opfern des menschenverachtenden Systems.

Kampf gegen den Antisemitismus

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung werde zunehmend durch verfassungsfeindliche Bestrebungen bedroht, wobei der Rechtsextremismus die größte Gefahr darstelle. Antisemitische Narrative seien trotz aller Unterschiede in rechtsextremistischen, linksextremistischen und islamistischen Milieus weit verbreitet. Es bereite Anlass zu großer Sorge, dass solche Deutungsmuster zunehmend auch außerhalb dieser Milieus Resonanz fänden.

Vor dem Hintergrund der Schoa betont der Bundesrat die besondere Verantwortung Deutschlands im Kampf gegen den Antisemitismus. Dieser sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen ebenso wie die Zivilgesellschaft gemeinsam wahrnehmen müssten. Antisemitische Bestrebungen müssten in allen Lebensbereichen bekämpft werden. Jüdisches Leben müsse in Deutschland überall sicher, sichtbar und angstfrei möglich sein.

„Nie wieder!“

Mit der Entschließung bekräftigt der Bundesrat frühere Beschlüsse aus den Jahren 2024 und 2025, wonach das Existenzrecht Israels und die Sicherheit jüdischer Menschen in Deutschland zur Staatsräson gehören. Das Bekenntnis „Nie wieder!“ sei ein Grundpfeiler der Bundesrepublik. Es müsse der verbindliche Maßstab politischen Handelns auf allen Ebenen staatlicher Verantwortung bleiben.

Stand: 30.01.2026

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 28Grundsicherung

Foto: Schild mit der Aufschrift Grundsicherung vor einer Agentur für Arbeit

© Foto: dpa | Jan Woitas

  1. Beschluss

Beschluss

Einführung der Grundsicherung: Kritik und Vorschläge vom Bundesrat

Die Bundesregierung möchte das Bürgergeld zu einer neuen Grundsicherung umgestalten. Die Länder haben sich in der Plenarsitzung am 30. Januar 2026 zu den geplanten Änderungen des Sozialgesetzbuchs II ausführlich geäußert.

So kritisieren die Länder beispielsweise, dass bei vorgesehenen Ausnahmen vom Vermittlungsvorrang der Fokus ausdrücklich auf Personen unter 30 Jahren gelegt werde. Dies könne in der Praxis zu einer Benachteiligung dieser Gruppe führen.

Kritik an überkomplexen Vorschriften

Weitere Anmerkungen betreffen die Karenzzeit bei Unterkunftskosten und die Obergrenze des angemessenen Quadratmeterpreises. Neben detaillierten Änderungsvorschlägen stellt der Bundesrat hierzu auch fest, dass die entsprechende Vorschrift im Sozialgesetzbuch II aufgrund ihrer Fülle von Regelungen zunehmend überkomplex und unübersichtlich werde und rät zu ihrer Umstrukturierung, um sie verständlicher zu gestalten.

Entlastung der Kommunen

Außerdem weist er darauf hin, dass die im Gesetzentwurf angegebenen Minderausgaben (für die Kommunen rund 20 Millionen Euro pro Jahr) zu keiner ernsthaften finanziellen Entlastung in dem eigentlich erforderlichen Umfang führten und bittet die Bundesregierung, die Gemeinden bei den Sozialausgaben in diesem Bereich nachhaltig und dauerhaft zu entlasten.

Was die Bundesregierung vorhat

Mit der neuen Grundsicherung sollen Sozialleistungen gerechter und treffsicherer ausgestaltet werden, so die Bundesregierung. Es gelte der Grundsatz des Forderns und Förderns. Menschen, die Unterstützung brauchen, sollen sich weiterhin auf staatliche Hilfe verlassen können. Wer jedoch arbeitsfähig sei, müsse aktiv daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Rechte und Pflichten sollten verbindlicher geregelt und Konsequenzen spürbarer werden. Jobcenter sollen Hilfsbedürftige auf dem Weg in Arbeit besser unterstützen können, zugleich aber auch den Missbrauch von Sozialleistungen wirksamer bekämpfen können.

Vermittlungsvorrang

Das Bürgergeld soll in Grundsicherungsgeld umbenannt werden. Grundsätzlich soll wieder der Vermittlungsvorrang gelten, also zunächst geprüft werden, ob Betroffene unmittelbar in Arbeit vermittelt werden können. Ist dies nicht möglich, kommen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht. Eine Ausnahme vom Vermittlungsvorrang könne bestehen, wenn die Leistung für eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit mehr Erfolg verspricht als die unmittelbare Vermittlung in Arbeit. Dies gelte dem Regierungsentwurf nach insbesondere für unter 30-Jährige.

Arbeiten in maximal zumutbarem Umfang

Wer arbeiten könne, müsse seine Arbeitskraft in maximal zumutbarem Umfang einsetzen, sodass staatliche Unterstützung entbehrlich werde. Insbesondere Alleinstehende müssten – sofern zumutbar – in Vollzeit arbeiten. Eltern sollten bereits nach Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, und nicht erst ab dem dritten Lebensjahr, wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollten gezielter unterstützt, Jugendliche umfassender beraten werden.

Kürzungen bei Pflichtverletzungen

Personen, die Fördermaßnahmen abbrechen oder sich nicht um Arbeit bemühen, sollen künftig mit stärkeren Leistungskürzungen rechnen müssen. Auch wiederholtes Versäumen von Terminen im Jobcenter soll nach einem abgestuften Verfahren sanktioniert werden. In letzter Konsequenz könnten bei Leistungsempfängerinnen und -empfängern, die dauerhaft nicht erreichbar sind, sämtliche Zahlungen einschließlich der Kosten der Unterkunft, eingestellt werden.

Kooperation mit der Behörde

Kooperationspläne sollen Arbeitssuchenden individuelle Angebote der Beratung, Unterstützung und Vermittlung eröffnen. Wirken sie daran mit, solle die Zusammenarbeit mit den Jobcentern unbürokratisch bleiben. Kommen sie den Vereinbarungen jedoch nicht nach, soll ihre Mitwirkung durch Verwaltungsakte verbindlicher gestaltet werden.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme der Länderkammer geht über die Bundesregierung an den Bundestag. Dieser kann entscheiden, ob er die Anregungen der Länder aufnimmt. Wenn er das Gesetz endgültig beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat.

Stand: 30.01.2026

Top 29Wolfsjagd

Foto: Wolfsrudel

© Foto: PantherMedia | Roland Brack

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat kritisiert Überregulierung bei Wolfsjagd

Der Wolf soll ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden – dies sieht ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung vor, zu dem sich der Bundesrat am 30. Januar 2026 geäußert hat.

In seiner Stellungnahme begrüßt er das Ziel des Entwurfs, ein Bestandsmanagement für Wölfe im Bundesjagdgesetz einzuführen. Die Länder bemängeln jedoch, dass mit dem Gesetz Vorgaben aus Brüssel übererfüllt würden. So verlange das Europarecht lediglich, dass ein Bejagungssystem mit dem Aufrechterhalten oder Wiederherstellen eines günstigen Erhaltungszustandes vereinbar sei. Der Gesetzentwurf enthalte hingegen weitere Vorgaben, die von den Landesbehörden aufwendig zu prüfen wären. Die Bundesregierung solle daher die Regelungen weniger bürokratisch gestalten und auf ein Mindestmaß reduzieren.

Ausnahme zum Fütterungsverbot

Der Bundesrat schlägt auch eine Lockerung des Verbots vor, wildlebende Wölfe zu füttern, wobei das Anlocken, um sie zu erlegen (sogenannte Kirrung), möglich bleiben soll.

Schließlich reiche nach Ansicht des Bundesrates ein abgesenkter Schutzstatus im Bundesnaturschutzgesetz nicht aus: Um unnötige Doppelzuständigkeiten von Jagd- und Naturschutzbehörden auszuschließen, schlägt er vor, den Wolf aus dem besonderen und strengen Schutz des Gesetzes zu entlassen, sodass er künftig nur noch dem allgemeinen Schutz unterfällt.

Die Pläne der Bundesregierung

Mit der Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz sollen die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und einem günstigen Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen können. Ziel sei es, die Zahl der Wölfe in diesen Gebieten zu reduzieren, so die Bundesregierung. Vorgesehen ist eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober.

Erleichterte Jagd, wenn Schutzmaßnahmen nicht wirken

Wenn Wölfe Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde überwunden und dabei Nutztiere verletzt oder getötet haben, sollen sie nach dem Gesetzentwurf unabhängig vom regionalen Erhaltungszustand leichter bejagt werden können. Dies soll auch in Regionen gelten, in denen präventiver Herdenschutz, etwa durch Zäune, nicht oder nur eingeschränkt möglich ist – beispielsweise in Teilen der Alpen oder an den Küsten. Die Länder können dort bestimmte Weidegebiete ausweisen, in denen der Schutz von Nutztieren durch den Abschuss von Wölfen sichergestellt werden soll.

Zunehmende Gefahr für Weidetiere

Zwar sei die Rückkehr des Wolfs in Deutschland und Europa ein großer Erfolg der Artenschutzpolitik, heißt es in der Gesetzesbegründung. Mit steigenden Wolfszahlen nehme jedoch auch die Gefahr für Herden- und Weidentiere zu. So seien im Jahr 2024 bundesweit bei rund 1.100 Übergriffen rund 4.300 Nutztiere durch Wölfe gerissen oder verletzt worden. Im selben Jahr seien rund 23,4 Millionen Euro für Herdenschutzmaßnahmen aufgewendet worden. Hinzu kämen etwa 780.000 Euro an Ausgleichszahlungen für betroffene Tierhalter.

Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens

Nun ist der Bundestag am Zug. Er kann entscheiden, ob er die Anregungen der Länder aufnimmt. Wenn er das Gesetz beschlossen hat, befasst sich erneut der Bundesrat damit: die Länder entscheiden dann, ob sie dem Gesetz zustimmen.

Stand: 30.01.2026

Top 32Altersvorsorge

Foto: Ältere Person mit Geldscheinen in der Hand

© Foto: gettyimages | Olga Dobrovolska

  1. Beschluss

Beschluss

Länder unterbreiten Vorschläge zur Reform der privaten Altersvorsorge

Die Bundesregierung plant, die private Altersvorsorge zum 1. Januar 2027 grundlegend zu reformieren und die Riester-Rente abzulösen. Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf verabschiedet.

In dieser begrüßt er das Ziel der Bundesregierung, die private Altersvorsorge mit einem kostengünstigen, renditestarken und flexiblen Standardprodukt zu stärken und insbesondere Beschäftigten mit niedrigen und mittleren Einkommen einen besseren Zugang zur kapitalgedeckten Altersvorsorge zu ermöglichen. Kritisch sieht er jedoch die im Entwurf vorgesehene zulässige Kostenhöhe, die eine durchschnittliche jährliche Renditeminderung um bis zu 1,5 Prozent pro Jahr erlaubt. Diese laufe dem Ziel eines transparenten, verbraucherfreundlichen und besonders attraktiven Angebots zuwider. 

Förderung ausweiten

Die Länder schlagen vor, den Kreis der Förderberechtigten auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter auszuweiten. Außerdem solle die Höchstgrenze der geförderten Eigenbeiträge von 1.800 Euro auf 3.000 Euro steigen und geprüft werden, wie Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher Zugang zu einem kostengünstigen, renditestarken Altersvorsorgedepot mit überschaubarem Risiko erhalten können – etwa durch einen einheitlichen Standarddepot-Vertrag.

Bundesregierung plant Erleichterungen für Geringverdiener

Mit der Reform möchte die Bundesregierung insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen den Zugang zur privaten Altersvorsorge erleichtern. Der Entwurf sieht vor, die bislang starre Grundzulage von 175 Euro durch eine beitragsproportionale Zulage bis zu 480 Euro abzulösen. Künftig sollen für Einzahlungen bis zu 1.200 Euro staatliche Zuschüsse von 30 Cent pro Euro gewährt werden (ab 2029: 35 Cent). Für weitere Einzahlungen von bis zu 600 Euro sind Zuschüsse von 20 Cent pro Euro vorgesehen. Der maximal geförderte Eigenbetrag soll damit 1.800 Euro pro Jahr betragen. 

Unterschiedliche Vorsorgeangebote

Anbieter sollen verpflichtet werden, ein Standardprodukt anzubieten. Dabei handelt es sich um ein besonders einfaches Vorsorgedepot mit Standardeinstellungen und begrenzten Kosten. Daneben soll es ein Depot ohne Garantievorgaben geben, das höhere Renditechancen eröffnet. 

Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche

Mit der sogenannten Frühstart-Rente sollen junge Menschen frühzeitig an die Altersvorsorge herangeführt werden. Vorgesehen ist ein individuelles Anlagedepot für Kinder und Jugendliche, das mit einem garantierten staatlichen Zuschuss von monatlich zehn Euro ausgestattet wird.

Steuerliche Förderung bleibt erhalten

Beibehalten werden sollen sowohl die steuerliche Förderung über Zulagen – mit hohen Förderquoten für Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie für Familien mit Kindern – als auch der Sonderausgabenabzug. Darüber hinaus plant die Bundesregierung, das Fördersystem insgesamt deutlich zu vereinfachen.

Weiterer Gang des Gesetzgebungsverfahrens

Die Bundesregierung kann nun auf die Vorschläge der Länder reagieren. Dann ist der Bundestag am Zug. Wenn dieser das zustimmungsbedürftige Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat.

Stand: 30.01.2026

Top 33Apothekenversorgung

Foto: Apothekerin reicht einem Kunden Medikamente

© Foto: gettyimages | Tom Werner

  1. Beschluss

Beschluss

Kritik aus dem Bundesrat an Plänen für die Apothekenversorgung

Mit einer umfangreichen Stellungnahme hat sich der Bundesrat am 30. Januar 2026 zum Regierungsentwurf zur geplanten Weiterentwicklung der Apothekenversorgung positioniert. 

So schlägt er beispielsweise vor, einen Grundkostenzuschlag – etwa für die ersten 20.000 Abgaben verschreibungspflichtiger Arzneimittel – einzuführen, um vor allem kleinere und umsatzschwächere Vor-Ort-Apotheken gezielt zu entlasten.

Kritik am Versandhandel

Außerdem bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Auswirkungen des 2004 abgeschafften Verbots des Versandhandels im Arzneiwesen zu prüfen. Die flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung sei eine staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge. Insbesondere der grenzüberschreitende Arzneiversandhandel könne kaum kontrolliert, Preisbindung und Rabattregelungen könnten kaum durchgesetzt werden. Unterschiedliche Rahmenbedingungen für Versandhandel und Präsenzapotheken würden die wirtschaftlichen Grundlagen für letztere – insbesondere in ländlichen Regionen – schwächen.

Kritisch sehen die Länder Pläne der Bundesregierung, die Gründung von Zweigapotheken zu erleichtern. Dies hätte zur Folge, dass bereits niedergelassene Apotheken mit wirtschaftlich leichter zu errichtenden Zweigapotheken konkurrieren müssten.

Bedenken gegen Vertretungsregelung

Der Bundesrat lehnt die Idee ab, dass erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) in ländlichen Regionen für bis zu 20 Tage die Apothekenleitung vertreten dürfen. Er begründet dies mit der deutlichen Differenz zwischen der PTA-Ausbildung und der akademischen Qualifikation approbierter Apothekerinnen und Apotheker. Eine solche Vertretung könne die Arzneimittelsicherheit und die Qualität der Beratung beeinträchtigen und das Berufsbild des Apothekers schwächen. Außerdem würde durch die geplante Erprobung und behördliche Genehmigung der Vertretungen neue Bürokratie zu Lasten der Landesverwaltungen aufgebaut, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Apothekenversorgung zu schaffen.

Was die Bundesregierung vorhat

Die Bundesregierung möchte das wirtschaftliche Umfeld für inhabergeführte Apotheken verbessern, da ihrer Ansicht nach vor allem kleinere und ländliche Apotheken durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit vor Problemen stünden. Daher möchte die Bundesregierung für Apotheken in ländlichen Gebieten einen Zuschuss für Teilnotdienste einführen.

Impfungen, Tests und weitere Dienstleistungen

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Apotheken künftig zahlreiche Impfungen vornehmen und Schnelltests auf bestimmte Erreger durchführen können. Ergänzend sind neue pharmazeutische Dienstleistungen geplant, unter anderem zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Diese Leistungen sollen auch ärztlich verordnet werden und in der elektronischen Patientenakte dokumentiert werden können.

Abgabe von Arzneimitteln ohne Rezept

In Ausnahmefällen soll es Apotheken zudem erlaubt werden, bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliche Verordnung abzugeben, zum Beispiel zur Anschlussversorgung bei chronischen Erkrankungen. Ausgenommen bleiben Arzneimittel mit hohem Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotential sowie systemisch wirkende Antibiotika.

Weiterer Gang der Gesetzgebung

Die Bundesregierung erhält die Stellungnahme der Länder und kann sich dazu äußern. Dann beschäftigt sich der Bundestag mit dem Gesetz. Wenn dieser es beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat.

Stand: 30.01.2026

Top 43Infrastrukturgesetz

Foto: Autobahnbrücke samt Verkehr über einem Fluss

© Foto: gettyimages | Bim

  1. Beschluss

Beschluss

Geplantes Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen

Nach intensiver Debatte im Plenum und mit einer äußerst umfangreichen und teils kritischen Stellungnahme haben die Länder auf den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes der Bundesregierung reagiert. Das Vorhaben soll vor allem Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte beschleunigen. 

Erwartungen nicht erfüllt

Die Länder begrüßen zwar grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsprojekte zu beschleunigen. Allerdings greife die Regierungsvorlage nur 4 von 52 Maßnahmen aus dem Katalog des Bund-Länder-Prozesses zur Staatsmodernisierung auf und bleibe damit hinter den Erwartungen zurück. Der Entwurf habe überwiegend politische und klarstellende Wirkung, würde die Verfahren aber nicht nennenswert beschleunigen. Dafür seien deutlich mehr Neuregelungen und Änderungen erforderlich. So fehle es beispielsweise an Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Ersatzbaumaßnahmen, insbesondere für Brücken, für die der Entwurf lediglich das besondere öffentliche Interesse deklariere. Wichtig sei zudem, auch die landeseigene Hafeninfrastruktur mit ihrer Relevanz für die militärische Logistik in den Blick zu nehmen. 

Infrastrukturfonds gefordert

Viele Maßnahmen könnten außerdem wegen unzureichender Finanzierung nicht umgesetzt werden, befürchtet der Bundesrat. Dies betreffe sowohl die Höhe der Haushaltsmittel als auch deren Bereitstellung: Da Infrastrukturprojekte in der Regel mehrere Jahre dauern, Haushaltsmittel aber dem Jährlichkeitsprinzip unterstehen, bestehe oft keine langfristige Planungssicherheit. Mittelkürzungen oder -umschichtungen im Haushaltsverfahren führten zu Anpassungen bei laufenden Projekten oder verzögerten neue Vorhaben. Der Bundesrat hält daher einen verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturfonds für notwendig.

In ihrer detaillierten Stellungnahme mit weit über 100 Punkten zeigen die Länder zudem fachlichen Änderungs- und Ergänzungsbedarf an den geplanten Regelungen auf.

Was die Bundesregierung vorhat:

Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, dass künftig der Bau von Autobahnen und Schienenwegen und die Sanierung von Wasserstraßen oder maroder Brücken im überragenden öffentlichen Interesse stehen und somit beschleunigt zu genehmigen sind. Dies soll auch für den Bau neuer Straßen gelten, soweit sie von militärischer Relevanz sind. Davon erfasst wären auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden.

Vereinfachungen bei Umwelt- und Naturschutz

Umwelt- und Naturschutzbelange blieben beim Infrastruktur-Zukunftsgesetz grundsätzlich gewahrt, so die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf konzentriere sich auf die Verschlankung von Verfahren, sodass dringend benötigte Neubauvorhaben nicht mehr blockiert werden könnten. Bei Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses solle es eine sorgfältige Ausbalancierung geben. Für unvermeidbare Eingriffe in Landschaft und Natur sollen Ersatzgeldzahlungen künftig Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gleichstehen.

Weiteres Verfahren

Die Bundesregierung kann sich nun zu den umfangreichen Änderungsvorschlägen und zur Kritik der Länder äußern. Dann geht der Gesetzentwurf in den Bundestag. Wenn dieser das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der abschließend über seine Zustimmung entscheidet.

Stand: 30.01.2026