Heimliche Nackt-Aufnahmen strafbar machen – Schutz vor Sauna-Voyeuren, JETZT!
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Unterschriften auf
innn.it
Gestartet von:
Rebecca und Anne
Gerichtet an:
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig
Wir sind Rebecca und Anne und im Juli hat uns ein Voyeur heimlich nackt in der Sauna gefilmt – laut Gesetz: LEGAL! 🤯 Wir haben die Polizei gerufen, ihn angezeigt, sein Handy – mit Aufnahmen von weiteren nackten Frauen – wurde von der Staatsanwaltschaft sichergestellt und der Mann hat die Tat sogar zugegeben!
Ein paar Wochen später der Schock: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, weil eine Sauna laut Gesetz kein „geschützter Raum“ ist. Und der Täter hat sein Handy zurückbekommen – inklusive aller Nackt-Aufnahmen! Die Begründung: Das Verhalten sei zwar moralisch verwerflich, aber nicht strafbar.
§ 201a Strafgesetzbuch sagt: Wer sich nackt in einem geschützten Raum befindet, darf nicht unbefugt gefilmt werden. Für eine Sauna einer Wellnessoase gilt das aktuell nicht – für Duschen in Schwimmbädern übrigens auch nicht. Wie kann das sein?
Wir fordern, dass § 201a StGB um Orte wie Saunen und Duschen erweitert oder ein neues Gesetz geschaffen wird, das unsere Körper vor ungewollten Nacktaufnahmen – insb. in öffentlich zugänglichen Bereichen – schützt.
Dass der Täter - und alle anderen, denn dies ist kein Einzelfall! - jederzeit wieder filmen kann und keine Konsequenzen zu befürchten hat, macht uns wütend. Die aktuelle Gesetzeslücke gleicht einem Freifahrtschein für Voyeure, Frau Bundesjustizministerin Hubig!
Wir akzeptieren nicht länger, dass es keine wirksame Rechtsgrundlage gibt, die uns in solchen Fällen schützt. Deshalb starten wir unsere Petition & zählen auf eure Unterstützung!
Rebecca & Anne