Eine Mitarbeiterin greift an einem Regal nach einer Gerichtsakte.
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Datenbanken Deutsche Gerichte veröffentlichen kaum Urteile

Stand: 05.02.2026 05:59 Uhr

Deutsche Gerichte stellen Entscheidungen nur sehr selten in öffentliche Datenbanken ein. Das zeigt eine SWR-Recherche. Dabei könnten Bürger und Anwälte sonst Urteile vergleichen - und im Vorfeld besser abschätzen, wie ein Gericht wohl entscheidet.

Von Philip Raillon, Gina La Mela, Stephanie Jauss und Robin Mai, ARD-Rechtsredaktion und SWR Data Lab

Sebastian Marg sollte 1.000 Euro Schadensersatz zahlen, weil über seinen Internetanschluss ein Film illegal runter- und auf einer Plattform hochgeladen worden sein soll. Der Fall landete vor Gericht. Dabei stieß seine Anwältin auf ein Problem: Wie oft das zuständige Gericht sich mit solchen Fällen schon beschäftigt hat und wie es damit umgeht, war für sie unklar. Denn sie fand kaum Entscheidungen zu ähnlichen Fällen. Das bedeutete: Sie konnte sich nicht mit Urteilen und Argumenten aus älteren Gerichtsverfahren vorbereiten.

Das ist kein Einzelfall. Gerichte verhandeln und urteilen meist öffentlich. Bürger können im Gerichtssaal zuhören, das schreibt sogar das Gesetz vor. Gerichte sind aber nicht verpflichtet, die Entscheidungstexte später zu veröffentlichen. Ob sie das machen, entscheiden die einzelnen Richter. Der Maßstab ist, ob sie ihren Richterspruch für relevant halten.

Fehlende Veröffentlichungen erschwerten die Arbeit

Wenn Richter sich dafür entscheiden, dass sie ein Urteil veröffentlichen, gibt es verschiedene Möglichkeiten dafür. Es kann in Justizdatenbanken und in privaten Datenbanken, wie Juris und Beck Online, erscheinen. In den privaten Datenbanken kann die Entscheidung nur lesen, wer einen kostenpflichtigen Zugang hat. Außerdem können Bürger konkrete Entscheidungen direkt bei den Gerichten anfordern, wofür sie oft eine Bearbeitungsgebühr zahlen müssen.

Rechtsanwältin Beata Hubrig fand zu illegal heruntergeladenen Filmen insgesamt wenige Urteile. "Dadurch konnte ich den Ausgang des Verfahrens nur schwer abschätzen", so Hubrig. Das wäre für die Beratung ihres Mandanten aber sehr wichtig gewesen. Statt eine Niederlage vor Gericht zu riskieren, hätte sie ihm zum Beispiel zu einem Vergleich raten können, sagt Hubrig.

Nur rund vier Prozent der Urteile wurden veröffentlicht

Wie wenige Entscheidungen die Justiz veröffentlicht, zeigt eine umfangreiche Datenrecherche von SWR Data Lab und ARD-Rechtsredaktion.

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Die Redaktionen haben in einer Stichprobe ausgewertet, wie viele der 2023 und 2024 von Zivil- und Verwaltungsgerichten gefällten Urteile öffentlich zugänglich sind. Es geht um Themen, die jeden treffen können: Vor den Zivilgerichten streiten zum Beispiel Beteiligte eines Autounfalls über Schadensersatz. Die Verwaltungsgerichte entscheiden vor allem über Klagen von Bürgern gegen Behörden, zum Beispiel gegen das Verbot einer Demonstration.

Andere Daten, wie die von Verfassungs-, Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Strafgerichten, wurden nicht ausgewertet - auch nicht die der jeweiligen Bundesgerichte und insgesamt keine von Amtsgerichten. Alle Zivil- und Verwaltungsgerichte zusammen veröffentlichten rund vier Prozent ihrer Urteile - mit großen Unterschieden zwischen den Gerichten. Dabei wurden nur Urteile gezählt, die die Gerichte in den staatlichen, kostenlosen Rechtsprechungsdatenbanken veröffentlicht haben.

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Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht veröffentlichen der Auswertung nach in der Regel alle Urteile. Auch die Oberverwaltungsgerichte veröffentlichten mit zwei Dritteln ihrer Urteile viel. Die Quote unterscheidet sich da je Gericht von einem Drittel bis zu über 90 Prozent. Die Oberlandesgerichte, die im Zivilrecht vor allem für Berufungen zuständig sind, veröffentlichen deutlich weniger, ebenso die Verwaltungsgerichte. Die niedrigste Quote gibt es bei den Landgerichten mit rund 1,3 Prozent. Insgesamt haben 13 der ausgewerteten Gerichte 2023 und 2024 gar keine Entscheidungen eingestellt.

Bei einem Vergleich aller veröffentlichten Urteile je Bundesland schneiden Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Thüringen mit unter 2 Prozent am schlechtesten ab, Bayern, Brandenburg und das Saarland mit etwas mehr als 5 Prozent am besten.

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Für das deutsche Rechtssystem weniger wichtig

Justiz-Experten bewerten diese Zahlen unterschiedlich. Im deutschen Rechtssystem kommt es generell weniger auf Urteile aus anderen Verfahren an. Anders ist es etwa in Großbritannien, wo es das sogenannte "Case Law" gibt. Ein Landgericht muss hierzulande kaum darauf schauen, was ein anderes Landgericht entschieden hat. Wichtig sind die Besonderheiten des konkreten Falls und natürlich die Entscheidungen der obersten Bundesgerichte, wie die des Bundesgerichtshofs für alle Zivil- und Strafsachen. Gerichte, die wenige oder keine Entscheidungen veröffentlicht haben, argumentieren, dass ihre Entscheidungen für andere Gerichte gar nicht so wichtig seien.

Die Interessenvertretungen "Neue Richter*innenvereinigung" (NRV) und "Deutscher Anwaltverein" (DAV) halten die Aussagekraft vieler Entscheidungen der Landgerichte ebenfalls für überschaubar. Trotzdem: Die niedrigen Quoten legten "einen Schwachpunkt bei der Transparenz staatlichen Handelns" offen, sagt Sven Kersten, Richter am Landgericht Berlin und NRV-Sprecher. Bürger könnten so Urteile zu bestimmten Sachverhalten kaum vergleichen. Sie - oder ihre Anwälte - können im Vorfeld schlechter abschätzen, wie ein Gericht entscheidet.

Wenige Veröffentlichungen bedeuteten auch wenig Transparenz. Das Vertrauen in die Justiz könne darunter leiden. Ähnlich argumentiert der Anwaltverein. Und: Programme, die mit Künstlicher Intelligenz arbeiten, benötigten viele Gerichtsentscheidungen zum Lernen, so Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV. Mit gut funktionierenden KI-Anwendungen könnte der Zugang zu Rechtsberatung für Bürger zukünftig deutlich niedrigschwelliger werden.

Die Initiative "Offene Urteile" setzt sich für möglichst viele Gerichtsveröffentlichungen ein. Bürger können darüber Urteile anfragen. Die Organisatoren stellen dann einen Antrag bei Gericht. "Wir wollen die aber nicht überlasten. Wir wissen aus Erfahrungen, welche Gerichte wir wie anfragen können und steuern das dann intelligent", sagt Mitbegründer Til Bußmann-Welsch. Die Initiative will in den nächsten Jahren rund eine Million Urteile anfragen.

Justiz will Veröffentlichungsquote mit KI-Programmen steigern

Das Bundesjustizministerium will ebenfalls für mehr Veröffentlichungen sorgen, weil davon die Rechtsprechung und das Vertrauen in die Justiz profitieren könne. Das Ministerium prüfe dafür die nächsten Schritte. Manche Bundesländer fördern bereits mehr Veröffentlichungen. Mehrere Gerichte schreiben auf Anfrage, sie wollten ihre Richter dafür sensibilisieren - so etwa die Landgerichte in Zweibrücken und Bückeburg.

Bislang gibt es aber ein großes Problem: Wenn die Justiz Entscheidungen veröffentlicht, muss sie diese anonymisieren. Namen, Adressen und andere Details muss sie schwärzen - und das geschieht meist per Hand. Das dauert sehr lange. Zum Beispiel in Baden-Württemberg und Hessen wurde deshalb das Programm "JANO" entwickelt. Seit vergangenem Dezember anonymisieren Gerichte dort mit Künstlicher Intelligenz. Das soll schneller gehen und könne künftig für mehr Veröffentlichungen von Gerichtsentscheidungen sorgen, so das Justizministerium Baden-Württemberg.

Details zur Daten-Auswertung

In der folgenden Karte können Sie sehen, wie das Landgericht in Ihrer Region abschneidet:

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Die Veröffentlichungsquoten für alle einzelnen Gerichte finden Sie auf swr.de. Mehr Informationen zu den Daten und der Methodik finden Sie hier.

Dieses Thema im Programm: tagesschau.de | Deutsche Gerichte veröffentlichen kaum Urteile | 05.02.2026 | 05:15 Uhr

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