Bรผrgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhรคltnisse (ยงยง 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhรคltnisse (ยงยง 433 - 853) |
| Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (ยงยง 535 - 597) |
| Untertitel 2 - Mietverhรคltnisse รผber Wohnraum (ยงยง 549 - 577a) |
| Kapitel 6 - Besonderheiten bei der Bildung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen (ยงยง 577 - 577a) |
(1) Ist an vermieteten Wohnrรคumen nach der รberlassung an den Mieter Wohnungseigentum begrรผndet und das Wohnungseigentum verรคuรert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des ยง 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Verรคuรerung berufen.
(1a) 1Die Kรผndigungsbeschrรคnkung nach Absatz 1 gilt entsprechend, wenn vermieteter Wohnraum nach der รberlassung an den Mieter
2Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie oder demselben Haushalt angehรถren oder vor รberlassung des Wohnraums an den Mieter Wohnungseigentum begrรผndet worden ist.
(2) 1Die Frist nach Absatz 1 oder nach Absatz 1a betrรคgt bis zu zehn Jahre, wenn die ausreichende Versorgung der Bevรถlkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefรคhrdet ist und diese Gebiete nach Satz 2 bestimmt sind. 2Die Landesregierungen werden ermรคchtigt, diese Gebiete und die Frist nach Satz 1 durch Rechtsverordnung fรผr die Dauer von jeweils hรถchstens zehn Jahren zu bestimmen.
(2a) Wird nach einer Verรคuรerung oder Belastung im Sinne des Absatzes 1a Wohnungseigentum begrรผndet, so beginnt die Frist, innerhalb der eine Kรผndigung nach ยง 573 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 ausgeschlossen ist, bereits mit der Verรคuรerung oder Belastung nach Absatz 1a.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Fassung aufgrund des Gesetzes รผber die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und รผber die vereinfachte Durchsetzung von Rรคumungstiteln (Mietrechtsรคnderungsgesetz - MietRรndG) vom 11.03.2013
| Inkrafttreten | รnderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.05.2013 | Gesetz รผber die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und รผber die vereinfachte Durchsetzung von Rรคumungstiteln (Mietrechtsรคnderungsgesetz - MietRรndG) | 11.03.2013 | |
| 01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
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Rechtsprechung zu ยง 577a BGB
139 Entscheidungen zu ยง 577a BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 06.08.2025 - VIII ZR 161/24
Keine Kรผndigungssperrfrist bei Erwerb durch Personenhandelsgesellschaft
Zum selben Verfahren:
- LG Mรผnchen I, 09.08.2024 - 14 S 16755/23
Eigenbedarfskรผndigung im Mรผnchner Modellund Mieterschutzverordnung
- LG Mรผnchen I, 09.08.2024 - 14 S 16755/23
- BGH, 10.04.2024 - VIII ZR 286/22
Eigenbedarfskรผndigung fรผr beabsichtigte "Mischnutzung" zur Ausรผbung einer ...
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 23.11.2022 - 64 S 333/21
Berechtigtes Interesse bei Kรผndigung eines Wohnraummietvertrags wegen ...
- LG Berlin, 23.11.2022 - 64 S 333/21
- BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 104/17
Kรผndigungsbeschrรคnkung gemรคร ยง 577a Abs. 1a Satz 1 BGB erfordert keine ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.07.2024 - VIII ZR 276/23
Cousins sind keine Familienangehรถrigen im Sinne des Mietrechts
Zum selben Verfahren:
- AG Berlin-Mitte, 20.04.2023 - 25 C 183/22
Eigenbedarfskรผndigung einer umgewandelten Eigentumswohnung zugunsten eines ...
- LG Berlin, 19.10.2023 - 67 S 119/23
Eigenbedarfskรผndigung fรผr sozial eng verbundenen Cousin
- AG Berlin-Mitte, 20.04.2023 - 25 C 183/22
- VG Berlin, 23.12.2025 - 19 K 211.22
Querverweise
Auf ยง 577a BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bรผrgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhรคltnisse
- Einfรผhrungsgesetz BGB (EGBGB)
- รbergangsvorschriften aus Anlaร jรผngerer รnderungen des Bรผrgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einfรผhrungsgesetzes
- Art. 229 (Weitere รberleitungsvorschriften)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Besonderes Stรคdtebaurecht
- Erhaltungssatzung und stรคdtebauliche Gebote
- Erhaltungssatzung
- ยง 172 (Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung))
Redaktionelle Querverweise zu ยง 577a BGB:
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Wohnungseigentum
- Begrรผndung des Wohnungseigentums
- ยงยง 2 ff. (Arten der Begrรผndung)
- Landeswohnraumfรถrderungsgesetz (LWoFG)
- Bindungs- und Sicherungsrecht
- ยง 20 V (Landesweite elektronische Wohnungsbindungskartei)