Eine Frau aus Prenzlau (Uckermark) ist vom Neuruppiner Landgericht am Dienstag wegen Totschlags durch Unterlassen und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 68-Jährige ihren kranken Mann nicht versorgt habe, was schließlich zum Tod führte.
So hat die Frau nach Ansicht der Strafkammer im Oktober 2023 keinen Rettungsdienst gerufen, obwohl es ihrem alkoholkranken und abgemagerten Ehemann zunehmend schlechter ging. Spätestens als sich das Bewusstsein des Ehemannes eintrübte und er nicht mehr für sich selbst handeln konnte, hätte sie als Ehefrau einschreiten und Hilfe rufen müssen.
Stattdessen ließ sie den Mann über mehrere Tage in seinem schlechten Zustand, in Folge kam es zu einer Blutvergiftung, die zum Tod führte. Erst danach rief die Prenzlauerin, die früher unter anderem als Pflegedienstleiterin arbeitete, den Notruf.
Gefälschte Erklärung für Ablehnung einer Behandlung
Zudem hat sie nach Ansicht des Gerichts eine Erklärung gefälscht und mit dem Namen ihres Mannes unterzeichnet, mit dem eine Krankenhausbehandlung abgelehnt wurde.
Das Urteil fällt deutlich höher aus, als von den beiden Verteidigern gefordert. Diese plädierten auf eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung, bzw. auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, zwei Monaten und zehn Tagen wegen Totschlags durch Unterlassen in einem minderschweren Fall sowie Urkundenfälschung.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten. Vom Vorwurf des Mordes durch Unterlassen war die Staatsanwaltschaft im Laufe des Prozesses abgerückt, nachdem es dafür keine Tatmerkmale gab.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sendung: rbb24 Inforadio, 03.02.2026, 15:40 Uhr