- Berlin erlaubt in Fällen von extremer Glätte vorübergehend den Einsatz von Taumitteln
- Allgemeinverfügung gilt bis 14. Februar
- CDU will Straßenreinigungsgesetz ändern, um Tausalz-Einsatz zu ermöglichen
- Viele Beschwerden bei Bezirken wegen mangelndem Winterdienst
Angesichts der gefährlich vereisten Gehwege in Berlin erlaubt der Senat vorübergehend den Einsatz von Tausalz. Ab sofort sind die Berliner Stadtreinigung (BSR), zum Räumen verpflichtetete Grundstücksbesitzer und vom Land beauftragte Winterdienste vom Taumittelverbot befreit. Das gilt bis einschließlich Samstag, 14. Februar, wie der Berliner Senat am Freitag mitteilte.
In Berlin ist die Verwendung von Streusalzen oder anderen Auftaumitteln grundsätzlich verboten, da sie die Straßenbäume und andere Vegetation schädigen und auch in Gewässer gelangen. Ausnahmen gelten bislang nur für die Berliner Stadtreinigung (BSR) auf bestimmten Fahrbahnen bei besonderer Glätte.
Allgemeinverfügung erlassen - Wegner spricht von rechtlichen Unsicherheiten
Grundlage für den jetzigen Einsatz von Auftaumitteln ist eine Allgemeinverfügung [berlin.de], die Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) am Freitag erlassen hat. Die macht es rechtlich möglich, dass Tausalz ab sofort nicht nur auf Hauptverkehrsstraßen, sondern auch beispielsweise auf Gehwegen gestreut wird. In Fällen von extremer Glätte sind demnach Auftaumittel ausnahmsweise erlaubt, wenn beispielsweise Sand oder Split zur Gefahrenabwehr nicht mehr ausreichen.
"Mit der Allgemeinverfügung möchte ich natürlich ermöglichen, dass Gefahr für Leib und Leben für die Berlinerinnen und Berliner abgewendet wird", sagte Bonde dem rbb. Entscheidend sei auch, die Krankenhäuser zu entlasten.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sieht die Ausnahmegenehmigung jedoch in einer rechtlichen Grauzone. "Mir ist bewusst, dass dieser Weg mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist. Dennoch halte ich ihn in dieser besonderen Lage für geboten", sagte Wegner am Freitag.
Grundstückseigentümer für Winterdienst verantwortlich
Im Abgeordnetenhaus hatte die CDU vor rund zwei Wochen einen dringlichen Antrag zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes vorgelegt, um den eigentlich verbotenen Einsatz von Tausalz in Ausnahmefällen zu ermöglichen. Die SPD signalisierte nun Zustimmung. Eine Gesetzesänderung dauert allerdings Wochen oder gar Monate und hilft in der aktuellen Situation nicht. Daher geht Bonde jetzt andere Wege.
Die Verkehrsverwaltung betonte derweil, dass die Verantwortlichkeit für den Winterdienst von Gehwegen bei den jeweiligen Grundstückseigentümern liege. Das sei im Straßenreinigungsgeesetz klar geregelt.
Wegen vieler Stürze gerät auch die Berliner Feuerwehr mittlerweile an der Belastungsgrenze. Es seien seit Donnerstag nur noch sehr wenige Rettungswagen verfügbar, teilte die Feuerwehr mit. Zeitweise seien alle Rettungswagen der Feuerwehr im Einsatz gewesen.
Umweltschützer kritisieren Streusalz-Einsatz
Der Naturschutzbund (Nabu) in Berlin hat die Erlaubnis zum Einsatz von Streusalz auf glatten Gehwegen als "Schnapsidee" kritisiert. "Salz ist keine Lösung", sagte Geschäftsführerin Melanie von Orlow am Freitag im rbb24 Inforadio. "Mir ist es unverständlich, warum man da nicht einfach auf das gute alte Streuen mit Sand oder Split zurückgreift."
Streusalz habe viele problematische Seiten, so die Biologin. Es führe zu Korrosion an Gebäuden, an Fahrzeugen oder an Beton. "Die Tierwelt leidet darunter." Außerdem greife das Salz die Bäume an. Zudem sei Salz kein Allheilmittel: "Es funktioniert nur bis etwa minus 8 Grad einigermaßen gut. Wird es kälter, wie wir es jetzt auch ziemlich oft hatten in der Nacht, funktioniert Streusalz schon mal gar nicht mehr."
Hunderte Beschwerden wegen mangelndem Winterdienst
Die Berliner Bezirke bekommen derzeit deutlich mehr Beschwerden über mangelhaften Winterdienst auf Wegen und Straßen. Das hat eine Abfrage des rbb ergeben. Demnach gingen bei den Ordnungsämtern bis Donnerstag insgesamt mehr als 2.700 Meldungen ein. Antworten lagen aus allen Bezirken bis auf Friedrichshain-Kreuzberg vor.
Die meisten Beschwerden verzeichnet Pankow. Hier gab es nach Angaben des Bezirks 464 Meldungen über nicht oder schlecht vom Eis geräumte Bürgersteige, deutlich mehr als in den letzten beiden Wintern zusammen. Reinickendorf meldet aktuell 385 Beschwerden, Tempelhof-Schöneberg 317, Marzahn-Hellersdorf 250. Die wenigsten Verstöße gegen die Räumpflicht auf Gehwegen verzeichnet der Bezirk Neukölln mit 143 Fällen.
Teils werden Kosten Eigentümern in Rechnung gestellt
Mehrere Bezirke haben auch sogenannte "Ersatzvornahmen" beauftragt, also festgestellte Mängel beim Winterdienst durch die BSR beseitigen lassen. Die Kosten dafür werden den Eigentümern in Rechnung gestellt, das Bezirksamt Lichtenberg schreibt beispielhaft von Rechnungen von mehr als 600 beziehungsweise 800 Euro.
Wird die Räumpflicht missachtet, können die Bezirke auch Bußgeldverfahren anstrengen. Hier sind die Ordnungsämter bislang unterschiedlich weit. In Neukölln liegen derzeit 30 solche Anzeigen vor, in Marzahn-Hellersdorf laufen 20 Verfahren, in Spandau 15. In den übrigen Bezirken beginnen die Ordnungsämter erst mit der Erstellung von Bußgeldbescheiden.
Das Berliner Straßenreinigungsgesetz sieht bei Verstößen Verwarngelder in Höhe von 15 bis 55 Euro vor. Bußgelder wegen Missachtung der Räumpflicht können bis zu 10.000 Euro betragen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 30.01.2026, 16:45 Uhr
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281 Kommentare
Wie erbärmlich alles. Typisch Berlin. Da brauchst keine Realsatire mehr
Na endlich. Die Sicherheit der Bürger geht doch wohl vor und es sind Ausnahmesituationen in denen Streusalz genehmigt werden muss. Neulich noch vom Regierenden vorgeschlagen und sofort einen Shitstorm aus bekannten Richtungen geerntet. Jetzt geht`` s aber doch...
“Es funktioniert nur bis etwa minus 8 Grad einigermaßen gut. Wird es kälter, wie wir es jetzt auch ziemlich oft hatten in der Nacht, funktioniert Streusalz schon mal gar nicht mehr." Die Eisbildung - lieber Nabu - findet aber immer um 0 Grad statt, wenn gefallener Schnee beginnt auf zu tauen (meist tags über bei ´nem Plusgrad), und DANN wieder (des nachts meist) gefriert. In DIESER Phase muss man da handeln ! Tja und Sand/Splitt ist sicher eine Arbeitsaufwand-Personalfrage, und auch Materialfrage. Es müsste dann immer wieder neu massig gestreut werden. Und am Winterende liegt dann eine Zentimeter dicke Splitt- oder Sandschicht auf den Gehwegen, was dann wieder weggeräumt/gefegt werden müsste. Tja das wäre dann auch wieder ein erheblicher Arbeits- und Personalaufwand.
@Nabu. Und Eisregen ist sowieso noch mal ´ne ganz andere Nummer - eine Akut-Nummer gewissermaßen !! Ab -8°C und kälter, gibt es auch keinen Eisregen mehr. Und wenn doch, ist auch DAS ein Akutfall. Schneit es dagegen durchgängig, und es entsteht KEINE Eisbildung durch zwischenzeitliches tauen, tritt sich die Schneedecke auf Gehwegen mit der Zeit fest, und wird dann auch irgendwann glatt (wenn es zwischenzeitlich nicht immer mal wieder neu schneit). DA kann man dann mit Sand oder Splitt kommen !
@Nabu. Und noch was. Bei Naturgefahren gilt immer Verkehrssicherungspflicht (Eigenschutz des Menschen) vor Naturschutz. Und diese "Verkehrssicherungspflicht" (evtl. googeln) gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Radfahrer - und - sogar auch für Fußgänger !