Berlin rutscht weg – und zwar auf unzähligen spiegelglatten Fußwegen! Auf kalauerisch: Das Eis ist scheiß'. Und das Problem liegt dabei nicht auf der Straße – sondern auf dem Gehsteig.
Keiner zählt, was alles nicht gemacht wird
Es geht um die Passierbarkeit der Gehsteige. Dafür würden wir hier nun gerne auch möglichst stichhaltig mit Statistiken argumentieren. Aber das klappt nicht, weil keiner dokumentiert. Keine Zählungen, keine Erhebungen. Kein Ordnungsamt liefert Zahlen. Überhaupt überprüfen die meisten Berliner Bezirke nur sehr sporadisch [pardok.parlament-berlin.de], wie gut man auf ihren Wegen laufen kann und schon gar nicht, "wie viele Zufußgehende und Radfahrende im letzten Winter aufgrund von ungeräumten Fußwegen und Radwegen verunfallt sind".
Reinickendorf etwa sagt - Stand 2025: "Wird nicht erhoben." Steglitz-Zehlendorf argumentierte mit lediglich einer Handvoll Gehwegunfällen, die man im Bezirk erhoben habe in den Jahren 2021 bis 2023. Pankow erklärte: Im Bezirk würden "entsprechende Unfallzahlen nicht erfasst". Und der Ortsbürgermeister des wohl berühmtesten Berliner Bezirks, nämlich von Kalau, meldete passend dazu: Weil ich nichts weiß, ist da auch kein Eis!
Zahlen würden helfen
Nur wenn Bezirke und Senat erheben würden, wieviele Menschen ihre vier Wände nicht verlassen, weil schon allein der Gehweg nur zum nächsten Discounter nicht vollständig gefegt ist, nur wenn die Krankenhäuser, Ärzte, Physiotherapeuten oder gar die Krankenkassen die unzähligen Behandlungsrechnungen wegen Stürzen auf nicht gefegter Wegen verschicken würden, und nur wenn Statistiken erstellt würden, wie hoch die Rehabilitationskosten der Glatteisopfer sind, ja nur dann könnte man Tabellen und Diagramme zeichnen und damit Berlin warm rütteln. Im oberschlauen Stadtteil Kalau weiß man das: Frisch gezählt ist halb nicht hingefallen.
Leider aber gibt es sie nicht, diese Zahlen. Nicht so richtig. Dass es trotzdem reichlich Glatteisopfer - und Glatteisschäden gibt und die zuständigen Berliner Behörden das eigentlich auch beziffern könnten, belegen vorsichtige Äußerungen einzelner Gesundheitseinrichtungen, wie etwa eine aus dem Unfallkrankenhaus Marzahn. "Wir haben jeden Tag volles Haus", sagte am Donnerstag eine Sprecherin des Hauses und deutete damit nur an, was los ist. Passend dazu der Kommentar aus Berlin-Kalau: Wo das Eis nicht abgehobelt wird, zerfallen die Knochen zu Spänen.
Rechtlich verpflichtet, aber Durchsetzung klappt nicht
Weil keine echten und auch keine hochgerechneten Zahlen da sind, braucht es also die argumentative Plus-Minus-Rechnung: In der ersten Zeile dieser Rechnung steht in Rot die rechtliche Aufklärung: Für Schnee und Eis und die Beräumung sind die Grundstücksbesitzer verantwortlich. Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Von den mehr als 2.000 Paragrafen des BGB regelt der 823ste die Schneeräumung und Streupflicht auf Gehwegen - wenn auch nur indirekt. Die Verantwortlichkeiten der Grundstückbesitzer stehen in dem Gesetz noch vor den Erbschaftsparagrafen, den Betreuungspflichten und den Ehegattenregelungen. Grundstücksbesitzer haben eine "Verkehrssicherungspflicht", referieren Rechtsgelehrte und schlussfolgern, sie müssten darum bei Eis und Schnee "sicherstellen, dass Fußgänger unbeschadet die Fußwege nutzen können". Aber wie man sieht, klappt genau das nicht. "Eis auf dem Gehweg verpflichtet..." zitiert der Kalauer Besitzer den Kapitalgrundsatz sinngemäß und ergänzt grinsend, "...kein bisschen“.
Rechtlich sind Haus- und Grundstückseigentümer haftungspflichtig, genau wie Autofahrer und ihre Versicherungen. Im Autoverkehr klappt die Haftung, weil kontrolliert und sanktioniert wird, weil bei Schäden die Polizei kommt und weil die Versicherungen genau ermitteln oder ermitteln lassen, wer nun Schuld hatte und sie dann den Versicherungsbetrag für den schuldigen Autofahrer erhöhen. Genau so könnte es auch bei lebensgefährlich glatten Fußwegen geregelt sein. Nur macht es (fast) keiner. Dickes Eis!
Keine Eispolizei - aber warum nicht?
Die Schnee- und Eisberäumung ist eine Art Schaden-/Nutzenrechnung. Die wenigen Schadenmeldungen und der finanzielle Aufwand dafür können von Eigentümern als gering kalkuliert werden. Dokumentationspflichten sind lückenhaft gesetzlich geregelt. Aber warum ist das so? - Weil die Verantwortlichkeiten für die Durchsetzung so verteilt sind und natürlich, weil die Fußgänger mit ihren Durchsetzungsmöglichkeien allein vor der rechtlichen Eisfläche stehen. Die Polizei rufen, wenn's an der Treppe seit drei Tagen eisig glänzt? - In Kalau jedenfalls könnte man das versuchen. Aber nur da.
Sendung: rbb24, 30.01.2026, 06:06 Uhr
Ein Text von Stefan Ruwoldt
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97 Kommentare
Es kommt keiner mehr seiner Reinigungs- und Streupflicht nach. Die Mieter zahlen für den Winterdienst und die Großen stecken es sich zufrieden in die Tasche ....es wird ja nicht kontolliert. B.H ...Marzahn speziell angesprochen die degewo
Ich kann mich noch genau erinnern, als in Kind gewesen bin. Da gab es zwei Frauen als Hauswart, Sie haben ab 4 Uhr früh den Schnee und Eis beseitigt und für ein sauberes Haus und Grünanlage gesorgt. Einfach toll was diese Damen geleistet haben. Heute hat die GESOBAU leider oft nur Firmen die diese Arbeit unzureichend oder gar nicht ausführen. Reinigungsprotokolle werden dann einfach bewusst falsch ausgefüllt und den Mieter Kosten in Rechnung gestellt ohne Qualität und Quantität gewissenhaft zu prüfen.
Was geht nur in dieser Stadt ab, Herr Wegner !!!!!!! Es ist eine Frechheit ohne Gleichen, wie hier mit „ Winter“ in Berlin umgegangen bzw. nicht umgegangen wird. Sind wir hier in der Hauptstadt nur zum Party machen und Feiern fähig ? Es ist an vielen Stellen spiegelglatt und es wird nichts unternommen, seit Tagen !!!! Was ist hier los ??????? Diesen Senat einfach nur noch abwählen bzw. nicht mehr wählen !!!!!