US-Gerichte zu Maßnahmen der Einwanderungsbehörde: ICE muss Fünf­jäh­rigen frei­lassen – aber die Raz­zien gehen weiter

von Eva Pampe

02.02.2026

Das Vorgehen der umstrittenen US-Einwanderungsbehörde ICE treibt weiter viele Menschen auf die Straße. Für Gegner von Trumps Abschiebepolitik gab es am Wochenende eine gute und eine schlechte Nachricht.

Die Bilder eines Kindes mit blauer Mütze und Spiderman-Rucksack, das am 22. Januar von amerikanischen ICE-Agenten in Gewahrsam genommen wurde, sorgten weltweit für Empörung. Am Samstag ordnete ein US-Bezirksgericht die Freilassung des fünfjährigen Jungen und seines Vaters aus einer Haftanstalt in Minnesota an.

Nach Angaben des US-Heimatschutzministeriums hatte sich der Einsatz der ICE-Agenten gegen den Vater des Kindes gerichtet, der aus Ecuador stammt. Er sei im Dezember 2024 illegal in die USA eingereist. Ein Anwalt der Familie widersprach. Die Familie habe an einem Grenzübergang Asyl beantragt und sei legal in das Land eingereist. Ein Abschiebebeschluss habe nicht vorgelegen.

Richter schlägt scharfe Töne an

Die Entscheidung des Bezirksgericht ist nur drei Seiten lang, aber der zuständige Richter, Fred Biery, fand deutliche Worte. Die New York Times bezeichnete den Beschluss als "vernichtend". 

Das Gericht sieht den Ursprung des Falls in einem "schlecht durchdachten und inkompetent umgesetzten Bestreben der Regierung, tägliche Abschiebequoten einzuhalten – offenbar selbst dann, wenn dies zur Traumatisierung von Kindern führt". Zudem bescheinigte der Richter der Regierung eine "offensichtliche Unkenntnis" der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung.

Besonders deutlich kritisierte das Gericht die Praxis der Exekutive, sogenannte administrative Haftbefehle selbst auszustellen. Laut New York Times wurde den ICE-Beamten intern mitgeteilt, dass sie Personen ohne Haftbefehl festnehmen könnten, wenn sie den Verdacht haben, dass es sich um undokumentierte Einwanderer handelt, und sie als "fluchtgefährdet" einstufen. Dies gleiche "dem Fuchs, der den Hühnerstall bewacht", so das Bezirksgericht. Solche Haftbefehle genügten nicht den Anforderungen des Vierten Zusatzartikels zur US-Verfassung. Dieser verlange einen hinreichenden Tatverdacht (probable cause), der von einem unabhängigen Justizorgan festgestellt werden müsse.

Schlussendlich kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die US-Verfassung Vorrang vor der Inhaftierung der Familie durch die Regierung habe.

Abschiebung bleibt möglich

Der Richter schloss allerdings nicht aus, dass am Ende eines Verfahrens im konkreten Fall auch eine Abschiebung stehen könnte, doch müsse das auf einem geordneten und humaneren Weg geklärt werden als dem aktuellen. 

Der demokratische Kongressabgeordnete Joaquin Castro teilte am Sonntag auf der Plattform X mit, dass der Junge inzwischen wieder zu Hause in Minnesota sei. Ob die US-Regierung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt, ist noch offen.

Die Inhaftierung von Kindern nimmt unter der aggressiven Einwanderungspolitik der Trump-Regierung zu. Nach einer Analyse des Marshall Project kamen von Januar bis Mitte Oktober 2025 mindestens 3.800 Kinder in ICE-Gewahrsam, darunter auch Säuglinge.

Auch der Tod der beiden US-Bürger Renée Good und Alex Pretti, die bei Protestaktionen gegen das Vorgehen der ICE in Minneapolis im Januar von Beamten erschossen worden waren, hatte eine große Empörungswelle im ganzen Land ausgelöst. Seit Wochen wird in Minneapolis gegen die Razzien protestiert. In mehreren großen US-Städten kam es auch am Freitag und über das Wochenende wieder zu Demonstrationen.

ICE-Razzien in Minneapolis dürfen vorerst weitergehen

Das Wochenende brachte für ICE-Kritiker aber auch schlechte Nachrichten: Die Stadt Minneapolis scheiterte am Wochenende vor Gericht vorerst mit der Forderung nach einem Stopp der Abschiebe-Razzien. Ein Bundesgericht in Minnesota wies einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab. Die Kläger hätten ihre Argumente nicht ausreichend dargelegt, so die zuständige Richterin. In der Hauptsache wird das Verfahren fortgeführt.

Der Bundesstaat Minnesota sowie die Städte Minneapolis und St. Paul hatten gemeinsam gegen die US-Regierung geklagt. Sie sehen in den von Washington seit Dezember verordneten massiv aufgestockten Razzien gegen Migranten eine Verletzung der verfassungsrechtlich geschützten Souveränität der Bundesstaaten. Außerdem argumentiert der Bundesstaat Minnesota, dass er im Vergleich zu anderen Bundesstaaten in besonderem Maße von den Razzien betroffen sei und dadurch vom Bund diskriminiert werde.

Das Gericht betonte, dass die Entscheidung keine Vorwegnahme der Hauptsache darstelle. Auch die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen bei den Razzien sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. 

Dieselbe Richterin hatte bereits Mitte Januar eine einstweilige Verfügung verhängt, um die Gewaltanwendung durch ICE zu begrenzen. Diese Anordnung wurde jedoch von dem Berufungsgericht einkassiert. Nach Angaben von CBS News erklärt die Richterin, dass es im dortigen Verfahren "weitaus mehr Präzedenzfälle" gegeben hätte. Das Berufungsgericht sei trotzdem zu dem Schluss gekommen, "dass die einstweilige Verfügung der Regierung irreparablen Schaden zufügen würde, da sie ihre Bemühungen zur Durchsetzung des Bundesrechts behindern würde". Sie habe hinzugefügt: "Wenn diese einstweilige Verfügung zu weit ging, dann würde die Einstellung der gesamten Operation dies mit Sicherheit auch tun."

ICE-Streit belastet Haushaltsverhandlungen

Der Konflikt um das Vorgehen von ICE belastet auch die Haushaltsverhandlungen in Washington. Die Finanzierung mehrerer Behörden lief am Samstag aus. Die Demokraten versuchen, über die Haushaltsdebatte Reformen bei ICE durchzusetzen, darunter ein Verbot vermummter Einsätze und den verpflichtenden Einsatz von Bodycams. Der Senat beschloss am Freitag in letzter Minute eine Kompromisslösung für eine Anschlussfinanzierung. 

Trotzdem befinden sich die USA erneut in einem Teil-Shutdown.

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

US-Gerichte zu Maßnahmen der Einwanderungsbehörde: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59207 (abgerufen am: 03.02.2026 )

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