OVG NRW zu Ex-Guantánamo-Häftling: "Der Maure­ta­nier" darf wieder nach Deut­sch­land ein­reisen

02.02.2026

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hebt das Einreiseverbot für Mohamedou Ould Slahi auf. Der frühere Guantánamo-Häftling darf wieder nach Deutschland einreisen. Wie wird das begründet?

Ein Mann, dessen Fall von Hollywood unter dem Titel "Der Mauretanier" verfilmt wurde, darf wieder nach Deutschland einreisen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden (Urt. v. 02.02.2026, Az. 18 A 109/24). Mohamedou Ould Slahi war 14 Jahre lang wegen seiner Verbindungen zum Terror-Netzwerk Al-Qaida im US-Gefangenenlager Guantánamo inhaftiert. 

Der aus Mauretanien stammende Slahi hatte bis 1995 in Deutschland mit Abschluss Elektrotechnik studiert. Ursprünglich musste er Ende 2000 aus Deutschland ausreisen, weil er wegen Sozialbetrugs rechtskräftig verurteilt worden war. Aus seiner Heimat Mauretanien wurde er 2002 nach Jordanien und später nach Afghanistan verschleppt. Er wurde festgenommen und war von 2002 bis 2016 in Guantánamo inhaftiert. In dem Lager wurde er nach eigener Aussage schwer misshandelt und gefoltert. Die USA wollten von ihm nach den Anschlägen vom 11. September 2001 Informationen zu Terrorgruppen erhalten. 

Aus dem Ausweisung aus Deutschland folgte nach damaligem Recht ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot. 2020 beantragte er bei der Stadt Duisburg die Befristung der Einreisesperre. Daraufhin verfügte diese eine Einreisesperre für weitere 20 Jahren. Dies begründete sie mit einer ihrer Ansicht nach weiterhin bestehenden Terrorgefahr.

Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hatte bereits 2023 geurteilt, dass die 20-jährige Einreisesperre nicht tragbar sei. Nachträglich das Verbot mit Terrorgefahr zu begründen, sei nicht statthaft. Im maßgeblichen Zeitpunkt der Verhängung der Einreisesperre habe nur der Sozialleistungsbetrug im Raum gestanden, der nach neuem Recht nur zu einem Einreiseverbot von maximal fünf Jahren berechtige.

Einreise- und Aufenthaltsverbot ist erloschen

Der 18. Senat des OVG hat diese Entscheidung jetzt bestätigt, allerdings mit einer anderen Begründung. 

Im Laufe des Berufungsverfahrens hatte Slahi die niederländische Staatsbürgerschaft angenommen, sei also EU-Bürger geworden. Damit sei das mit dem Sozialleistungsbetrug begründete Einreise- und Aufenthaltsverbot erloschen. 

Die Übergangsvorschrift des seit 2005 geltenden Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), die die Fortgeltung von – wie hier – noch nach altem Recht (Ausländergesetz 1990) entstandenen Einreise- und Aufenthaltsverboten anordnet, sei auf den Kläger als freizügigkeitsberechtigten EU-Bürger seit dem Rückführungsverbesserungsgesetz aus Februar 2024 nicht mehr anwendbar.

Terrorgefahr offen 

Auf die Frage, ob von dem Kläger derzeit eine Terrorgefahr für die Bundesrepublik ausgehe, wie von der Stadt Duisburg angeführt, kam es laut OVG in dem Berufungsverfahren nicht an. Das Gericht ließ auch offen, ob eine zukünftige Feststellung des Verlustes der EU-Freizügigkeit und ein neues Einreise- und Aufenthaltsverbot auf eine solche Gefahr gestützt werden könne. 

Behörden bewerten die von Slahi ausgehende Terrorgefahr unterschiedlich. Die Stadt Duisburg hatte ihr erneuertes Einreiseverbot auf Angaben des US-Justizministeriums gestützt. Das VG Düsseldorf wiederum hatte eine Auskunft des Bundeskriminalamts (BKA) eingeholt, wonach von dem Mann keine Gefahr ausgehe. Das BKA habe keine Erkenntnisse darüber, dass der Mann nach seiner Entlassung noch Ideologien des globalen Islamismus verbreitet habe oder in den vergangenen 20 Jahren in der islamistischen Szene in Deutschland aktiv gewesen sei.

Slahi ist heute Autor

Der Fall von Mohamedou Ould Slahi sorgte weltweit für Schlagzeilen. Hollywood verfilmte sein autobiografisches Werk "Das Guantánamo-Tagebuch" unter dem Titel "Der Mauretanier". Der Film lief 2021 mit Jodie Foster als Menschenrechtsanwältin und Benedict Cumberbatch als Ermittler in den Kinos und war auch im deutschen Fernsehen zu sehen.

Nach Angaben seines Anwalts arbeitet Slahi heute als Schriftsteller. Für seine Projekte reise er immer wieder in zahlreiche europäische Länder , auch, um dort Preise entgegenzunehmen oder Premieren seiner Theaterstücke zu besuchen. Er habe eine familiäre Bindung zum Rheinland. Aus diesem Grund wolle sein Mandant wieder nach Deutschland einreisen dürfen, sagte sein Anwalt gegenüber der dpa. Für die Verhandlung in Münster hatte das OVG sein Erscheinen nicht angeordnet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zu.

dpa/ep/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG NRW zu Ex-Guantánamo-Häftling: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59211 (abgerufen am: 03.02.2026 )

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