Hinweis zur Verwendung von Cookies

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verwendet für den Betrieb dieser Internetseite technisch notwendige Cookies. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu, insbesondere zu der Widerrufsmöglichkeit, erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

Navigation und Service

Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG)

Gesetzgebungsverfahren Entwurf
Letzte Aktualisierung
Veröffentlichung

Die letzten umfassenden Novellierungen der Verwaltungsgerichtsordnung durch das Sechste Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (6. VwGOÄndG) vom 1. November 1996 (BGBl. I S. 1626) sowie durch das Gesetz zur Bereinigung des Rechtsmittelrechts im Verwaltungsprozess (RmBereinVpG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3987) liegen lange zurück. Seitdem hat sich das rechtliche und tatsächliche Umfeld, das für die Tätigkeit der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit maßgeblich ist, stark verändert. Verschiedene Teilbereiche der Verwaltungsgerichtsordnung bedürfen deshalb der Modernisierung. Es soll zugleich dazu beigetragen werden, die Verfahrensdauern in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu verringern. 

Mit der Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren können Bürgerinnen und Bürger im Bereich des Verwaltungsrechts – etwa im Schulrecht oder bei der Beantragung von Baugenehmigungen – schneller Klarheit erhalten. Auch lassen sich Infrastrukturprojekte rascher verwirklichen und die Dauer der zahlreichen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren kann verkürzt werden. 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat deshalb zur Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung einen Referentenentwurf erarbeitet, mit dem zugleich zahlreiche Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Ziel der Novelle ist es, verwaltungsgerichtliche Verfahren zu effektivieren, ohne die hohe Qualität verwaltungsgerichtlicher Kontrolle zu schmälern. Im Zuge dessen sollen unter anderem auch die Finanzgerichtsordnung und das Sozialgerichtsgesetz angepasst werden.

RefE : Referentenentwurf