Zweite GehaltskürzungFreistaat geht erneut gegen Münchner Journalistik-Professor vor

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Trat während einer Krankschreibung mit öffentlichen Aktivitäten in Erscheinung: Journalistik-Professor Michael Meyen.
Trat während einer Krankschreibung mit öffentlichen Aktivitäten in Erscheinung: Journalistik-Professor Michael Meyen. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Die Landesanwaltschaft Bayern hat Michael Meyen zum zweiten Mal das Gehalt gekürzt. Der Professor streitet allerdings in beiden Fällen Verstöße gegen seine Dienstpflichten ab. Nun muss das Verwaltungsgericht entscheiden.

Von Sebastian Krass

Zweites Disziplinarverfahren, zweites Mal Gehaltskürzung: Der Freistaat will den Münchner Journalistik-Professor Michael Meyen erneut wegen des Vorwurfs von Verstößen gegen seine Dienstpflichten bestrafen. Die Landesanwaltschaft Bayern hat, wie sie der SZ auf Anfrage mitteilt, am 7. Januar nach Abschluss eines Disziplinarverfahrens eine entsprechende Verfügung erlassen.

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