Ab Juli 2027 dürfen innerhalb der EU keine Barzahlungen über 10.000 Euro mehr abgewickelt werden. Die Regel ist Teil eines größeren Anti-Money-Laundering- und Terrorfinanzierungs-Pakets der EU. Ziel ist es, kriminelle Machenschaften zu erschweren und Geldwäsche sowie Terrorfinanzierung zu verhindern.
Was sich ab 2027 ändert
Kern der Reform ist eine EU-weit einheitliche Bargeldgrenze von 10.000 Euro. Geschäfte dürfen dann keine Barzahlungen oberhalb dieses Betrags mehr annehmen. Die Regel gilt für den gesamten gewerblichen Handel innerhalb der EU und betrifft unter anderem Autohäuser, Juweliere, Edelmetallhändler, Kunsthändler und größere Handwerksbetriebe.
Zusätzlich verschärft die EU die Identifizierungspflicht bei Barzahlungen. Bereits ab 3.000 Euro müssen Händler die Identität ihrer Kunden überprüfen und dokumentieren. Ziel ist es, verdächtige Geldflüsse früher zu erkennen.
Private Verkäufe bleiben erlaubt
Für Verbraucher wichtig: Private Barzahlungen sind von der neuen Grenze ausgenommen. Wer etwa ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson kauft oder verkauft, kann dies weiterhin auch über 10.000 Euro bar abwickeln. Die EU-Regelung richtet sich ausschließlich an gewerbliche Anbieter.
Auch von einem generellen Bargeldverbot kann keine Rede sein. Bargeld bleibt ein legales Zahlungsmittel, lediglich hohe Beträge im Geschäftsverkehr werden eingeschränkt.
Kritik aus Handel und Handwerk
Besonders stark kommt der Widerstand aus dem Kfz-Gewerbe, dem Handwerk sowie der Schmuck- und Edelmetallbranche. Dort sind Barzahlungen bislang üblich, etwa beim Gebrauchtwagenhandel oder bei größeren Aufträgen. Branchenverbände warnen vor mehr Bürokratie und sehen ehrliche Kunden unter Generalverdacht gestellt.
Kritiker bezweifeln zudem die Wirksamkeit der Maßnahme. Sie verweisen darauf, dass kriminelle Akteure Bargeldgrenzen umgehen könnten, etwa durch gestückelte Zahlungen oder alternative Zahlungsmittel. Gleichzeitig wächst der administrative Aufwand für kleinere Betriebe, etwa durch Meldepflichten an die Finanzaufsicht.
Neue EU-Behörde überwacht die Umsetzung
Die Einhaltung der neuen Regeln soll von der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) überwacht werden. Die EU-Behörde hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist seit 2025 aktiv. Sie koordiniert die Aufsicht über nationale Behörden und kann bei Verstößen Sanktionen anstoßen.
Mitgliedstaaten dürfen trotz der einheitlichen EU-Grenze weiterhin strengere nationale Bargeldlimits festlegen. In einigen Ländern gelten solche Regeln bereits heute.
Was Verbraucher jetzt beachten sollten
Für den Alltag gilt:
Häufig gestellte fragen entdecken
- Ab welchem Betrag müssen sich Käufer bei Barzahlung ausweisen?
- Für welche Transaktionen gilt die 10.000-Euro-Bargeldgrenze ab 2027?
- Welche Risiken birgt ein Bargeld-Streik für die Bargeldverfügbarkeit?
- Wie können bargeldlose Zahlungen wie Apple Pay meinen Alltag vereinfachen?
- Welche langfristigen Auswirkungen haben Abschaffung des Schecks und Bargeldgrenzen auf Zahlungsmethoden?
- Bargeld bleibt erlaubt, auch künftig.
- Bei größeren Barzahlungen im Geschäft müssen Sie sich früher ausweisen.
- Private Verkäufe sind weiterhin nicht begrenzt.
Wer größere Anschaffungen plant, sollte sich frühzeitig über akzeptierte Zahlungsmethoden informieren. Die neuen Regeln treten zwar erst 2027 in Kraft, betreffen aber langfristig viele alltägliche Kaufentscheidungen.
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