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400 Euro für 30 Quadratmeter Erstmals seit Langem wieder Urteil wegen überhöhter Miete in Berlin
Symbolbild: Ein Blick auf die Oranienstrasse in Berlin-Kreuzberg. (Quelle: dpa/Muhs)
00:37 Min
Audio: Radioeins vom rbb | 26.01.2026 | Christian Find | dpa/Muhs
  • Gericht verurteilt Berliner Immobilienfirma wegen überhöhter Miete
  • Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verhängte Bußgeldbescheid
  • Berliner Mieterverein begrüßt Urteil, sieht Signalwirkung aber begrenzt
  • Hinweis kam über "Mietwucher-App" der Linkspartei

Eine Berliner Immobilienfirma ist wegen überhöhter Miete verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten setzte am Freitag ein Bußgeld von 1.300 Euro gegen die Firma fest und verkündete damit zum ersten Mal seit Langem ein Bußgeldurteil wegen Mietpreisüberhöhung nach §5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG).

Daneben entschied das Gericht, dass die zuviel gezahlte Miete in Höhe von über 4.600 Euro an das Land Berlin abzuführen ist. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Nach Angaben des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg informiert das Wohnungsamt die ehemalige Mieterin über den Ausgang des Verfahrens. Sie kann die Rückerstattung der zu viel gezahlten Miete beim Bezirksamt beantragen, nachdem die Summe an das Land abgeführt wurde.

400 Euro kalt für 30 Quadratmeter

Der Fall betrifft eine knapp 30 Quadratmeter große Einzimmerwohnung in der Kreuzberger Oranienstraße. Die verlangte Nettokaltmiete von 400 Euro im Monat lag nach Angaben des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg rund 100 Prozent über dem Mietspiegel. Damit war die gesetzliche Grenze von 20 Prozent über der ortüblichen Vergleichsmiete deutlich überschritten. Das Gericht folgte der Einschätzung des Bezirks.

Ausgangspunkt war ein Bußgeldbescheid des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg vom Juli 2025 über 1.000 Euro gegen die Geschäftsführerin der Immobilienfirma und 10.000 Euro gegen die Firma selbst. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde der Einspruch der Verteidigung auf die Höhe der Geldbuße beschränkt. Gegen die Geschäftsführerin wurde das Verfahren eingestellt, gegen die Firma fortgeführt.

Das Gericht senkte das Bußgeld gegen die Firma auf 1.300 Euro und begründete das unter anderem mit fehlenden Vorbelastungen, einem Eingeständnis der Firma und dem Fakt, dass sie nicht vorsätzlich, sondern leichtfertig gehandelt habe. Zudem sei die zurückzuzahlende Differenzmiete nicht "exorbitant hoch".

Stadträtin spricht von "wichtigem Erfolg"

Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin und zuständige Stadträtin Regine Sommer-Wetter (Linke) nannte das Urteil einen wichtigen Erfolg, der zeige, "dass wir als Bezirksamt Mietwucher nicht hinnehmen und die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausschöpfen". Zugleich solle es Betroffene ermutigen, sich gegen überhöhte Mieten zu wehren.

"Ein guter Tag für die Mieterinnen und Mieter", kommentiere der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Sebastian Bartels, das Urteil. "Endlich kommt Schwung in die Anwendung des §5 Wirtschaftsstrafgesetz." Bartels unterstrich außerdem die Bedeutung der Arbeit des Bezirksamtes, um Wuchermieten zu bekämpfen: "Die sorgfältige Arbeit des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg, das ebenso wie andere Bezirksämter seit Monaten trotz Personalengpässen mit zurecht hohen Bußgeldern gegen den so genannten Mietwucher vorgeht, zahlt sich endlich aus."

Richter: "Das sollte sich herumsprechen"

Der Paragraph 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes ahndet Mietpreisüberhöhung als Ordnungswidrigkeit, wenn Vermieter vorsätzlich oder leichtfertig ein geringes Angebot an vergleichbaren Wohnungen ausnutzen und dabei die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent überschreiten.

Genau diese "Ausnutzung" ist in der Praxis oft nur schwierig nachzuweisen, wie es von Seiten der Behörden heißt. Das gilt als Hauptgrund, warum das Gesetz nur selten angewendet wird.

Laut Berliner Mieterverein schloss der Vorsitzende Richter seine Urteilsbegründung mit den Worten: "Die Vorschrift zur Mietpreisüberhöhung war immer geltendes Recht und steht nicht nur auf dem Papier. Das sollte sich herumsprechen."

Der Berliner Mieterverein dämpft zugleich die unmittelbare Signalwirkung des Urteils: Im konkreten Verfahren spielte die im Gesetz geforderte "Ausnutzung" einer Zwangslage keine Rolle. Der Verein drängt deshalb in der beim Bund eingesetzten Expertenkommission darauf, dieses Merkmal zu streichen.

"Mietwucher-App" der Linkspartei machte auf den Fall aufmerksam

Wie die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus mitteilte, wurde der konkrete Fall über die von der Partei entworfene "Mietwucher-App" bekannt und an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg weitergeleitet.

Die linke Spitzenkandidatin für die Berliner Abgeordnetenhauswahl, Elif Eralp, sprach von einer "guten Nachricht" für Mieterinnen und Mieter und von einem "Dammbruch" beim Vorgehen gegen überhöhte Mieten in Berlin: "Mehr als 66.000 Verdachtsfälle von Mietwucher wurden uns allein über unsere App im letzten Jahr gemeldet. Wir werden eine Taskforce einrichten, die Mietwucher konsequent verfolgt und Bußgelder eintreibt. Recht und Gesetz müssen endlich auch für dreiste Vermieter und Immobilienkonzerne gelten."

Bundesweit sind laut der "Mietwucher-App" zwei Drittel der überprüften Mieten zu hoch. Nach Angaben der Partei nutzten im vergangenen Jahr 250.000 Haushalte die App.

Sendung: Radioeins vom rbb, 26.01.2026, 16:00 Uhr

Berlin Mieten Wohnen

43 Kommentare

  • Reene

    Bitte an den Vermieter weiterleiten. Ich zahle die Geldbuße und möchte die Wohnung haben. Zahle auch 450 Euro. Mein WG Zimmer kostet viel mehr und ist nur 15m² groß.

    0 Antworten
  • ERik Mattheis

    Das Urteil, wäre ich Vermieter würde es mir erst einmal am A.....H vorbei. Rechtsmittel § 520 ZPO / LG, Sprungrevision zum Strafsenat beim BGH Rechtsklärung Mietwucher in Zusammenhang mit § 557- § 561 BGB. Sittenwidrig §138 BGB, Artikel 33 GG , § 839 BGB Amtshaftung. Individualabsprachen / Konkludentes Verhalten AGB / Mietrecht und § 22 SGB / KdU, Grundsicherung im Alter, Wohngeld, § 79 BverfGG aus 2005.

    0 Antworten
  • Ivo

    Mieter: Ej, ich habe tausende zu viel gezahlt. Richter: Stimmt. Das geht so nicht. Auch Richter: Der Mietanteil, der zu viel gezahlt wurde geht ans Land. Mieter: Und ich?

    • Rüdiger

      Es steht doch aber im Beitrag, dass sobald an das Land gezahlt wurde, das Geld vom Mieter vom zuständigen Bezirksamt zurückgefordert werden kann...

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