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Friedrichshain-Kreuzberg Berliner Bezirk verhängt Bußgeld von 26.000 Euro wegen zu hoher Miete
Blick aus dem Fernsehturm am Alexanderplatz auf die östliche Innenstadt mit der Karl-Marx-Allee in Richtung Frankfurter Allee (Quelle: dpa)
dpa

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat nach eigenen Angaben den ersten rechtskräftigen Bußgeldbescheid im Bezirk wegen einer zu hohen Miete erwirkt. Das teilte der Bezirk am Donnerstag mit. Im konkreten Fall wurde demnach für eine 38 Quadratmeter große Wohnung in Friedrichshain eine Miete verlangt, die rund 190 Prozent über dem Mietspiegel lag.

Vermieter, die eine Miete verlangen, die 20 Prozent höher ist als die ortsübliche Vergleichsmiete, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Im konkreten Fall wurde das Bußgeld auf etwas mehr als 26.000 Euro festgelegt. Außerdem muss der damaligen Mieterin etwas mehr als 22.000 zu viel gezahlter Miete zurückgezahlt werden, sofern sie einen entsprechenden Antrag stellt. Sie wird vom Ausgang des Verfahrens informiert.

Stadträtin hofft auf Vorbildwirkung

Laut Bezirksamt hatte die Vermieterin noch Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Einen Tag vor der für Donnerstag, 9. Oktober angesetzten Gerichtsverhandlung habe sie den Einspruch aber zurückgenommen, wodurch der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde.

Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin und Stadträtin für Bürgerdienste, Regine Sommer-Wetter (Linke), sprach laut Mitteilung von einem guten Tag für die Mieterinnen und Mieter in Friedrichshain-Kreuzberg. Sie hoffe, dass der Fall Vorbildwirkung für andere Bezirke im Wirken gegen überhöhte Mietpreise in Berlin haben wird.

Prüfstelle registriert viele Fälle von Wuchermieten

Der Senat hatte Anfang März dieses Jahres eine neue Mietpreisprüfstelle eingerichtet. Die Stelle soll ein niedrigschwelliges und kostenloses Beratungsangebot für Menschen sein, die das Gefühl haben, zu viel Miete zu zahlen. Kürzlich teilte die Stelle mit, dass die Beraterinnen und Berater bislang in 177 von 190 abschließend geprüften Fällen und damit in mehr als 93 Prozent der Fälle eine überhöhte Miete festgestellt hätten.

Die Mietpreisprüfstelle teilt Ratsuchenden ihr Prüfergebnis schriftlich mit. Allerdings müssen betroffene Mieterinnen und Mieter ihre Ansprüche gegenüber dem Vermieter selbst durchsetzen. Denn ein Mietvertrag wird zwischen zwei zivilrechtlichen Parteien abgeschlossen. Die Stelle stellt Informationen im Internet für möglicherweise betroffene Mieter bereit [berlin.de].

Sendung: Radioeins, 09.10.2025, 15:00 Uhr

Berlin Mieten Wohnen

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37 Kommentare

  • Dirk

    Alles nur Show, ändert an der Situation nichts

    0 Antworten
  • Ach?

    Man kann gesetzlich gegen Wuchermieten vorgehen? Wenn es dazu nur einen erfolgreichen Volksentscheid gegeben hätte...

    0 Antworten
  • Eisberg

    Das ist nur die Spitze des Eisbergs. Da sind noch einige unentdeckte Wucherer unterwegs.

    0 Antworten

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