Mit einer Prozessrechtsreform sollen mehr Klagen bei den Amtsgerichten landen, aber dort besteht kein Anwaltszwang. Entsprechend könnte KI einspringen. Eine Chance mit vielen Tücken, schreiben Anna Schwingenheuer und Johanna Weißbach.
Die jüngste Reform des deutschen Zivilprozessrechts zielt darauf ab, den Amtsgerichten mehr Verfahren zuzuweisen. Gleichzeitig könnte sie die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) zur Verfahrensführung fördern. Denn einen Anwalt braucht es vor Amtsgerichten nicht, und Jura kann auch die KI. Ist das so? Erste Verfahren zeigen bereits, welche Folgen die Nutzung von KI in Gerichtsverfahren haben kann.
Die jüngste Aktualisierung des deutschen Zivilprozessrechts durch das "Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen", das am 1. Januar 2026 in Kraft trat, hat das Potenzial, die Nutzung von KI im Zivilprozessrecht deutlich zu intensivieren.
Danach werden nun Verfahren mit einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro vor den Amtsgerichten, Verfahren mit einem Wert jenseits der 10.000 Euro vor den Landgerichten verhandelt. Vor der Änderung lag die Schwelle bei 5.000 Euro. Mit der Gesetzesänderung beabsichtigt der Gesetzgeber den Amtsgerichten mehr Fälle zuzuweisen, nachdem die Anzahl an Klageeingängen bei den Amtsgerichten in den vergangenen Jahren rückläufig war.
Amtsgericht heißt nicht "einfach"
Im Gegensatz zu Rechtsstreitigkeiten vor den Landgerichten besteht vor den Amtsgerichten kein Anwaltszwang. Die Parteien des Rechtsstreits können, müssen sich aber nicht von einem Anwalt vertreten lassen. Dies eröffnet juristischen Laien die Möglichkeit, sich anstelle anwaltlicher Unterstützung Hilfe durch KI zu suchen, die bei der Formulierung der Anträge unterstützt und ganze Schriftsätze schreiben kann.
Es ist jedoch zweifelhaft, ob dies zum gewünschten Ergebnis für die Bürger oder die Gerichte führen wird. Der Anwaltszwang dient einer geordneten Rechtspflege, der Vermeidung aussichtloser Gerichtsverfahren und damit zugleich der Entlastung der Justiz. Zudem dient er auch dem Interesse der Parteien, denn er hat eine Warn- und Beratungsfunktion und soll prozessuale Chancengleichheit sicherstellen.
Zum Schutz juristischer Laien vor Überforderung und um die Effizienz der Gerichtsverfahren sicherzustellen, hatte der Deutsche Anwaltverein im Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen, den Zuständigkeitsstreitwert für Amtsgerichtsverfahren zwar von 5.000 Euro auf 10.000 Euro anzuheben, gleichzeitig aber die Schwelle für die anwaltliche Vertretung bei 5.000 Euro zu belassen. Dem ist der Gesetzgeber nicht gefolgt, sondern vertritt die Auffassung, dass amtsgerichtliche Verfahren in der Regel weniger komplex sind und den Bürgern daher der Zugang zur Justiz auch ohne Anwalt möglich sein soll.
Ein Verfahren vor dem Amtsgericht ist aber nicht ohne Weiteres juristisch und tatsächlich einfach. Weder kann ein juristischer Laie die rechtlichen und tatsächlichen Dimensionen eines Falles überblicken noch ist anzunehmen, dass die Funktionsweise von KI hinreichend bekannt ist und Fallstricke bei ihrer Nutzung für rechtliche Fragestellungen berücksichtigt werden.
Das haben auch die Anbieter der KI-Systeme erkannt. So versucht OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, eigene Haftungsrisiken möglichst zu reduzieren. In seinen Nutzungsbedingungen schreibt das Softwareunternehmen daher seit Oktober 2025, dass ChatGPT nicht für "personalisierte Beratungsleistungen, z. B. rechtlicher oder medizinischer Natur, für die eine Befugnis oder Lizenz erforderlich ist, ohne Beisein einer einschlägig qualifizierten Person" verwendet werden dürfe. Von der Nutzung der KI in gerichtlichen Verfahren dürfte diese Regelung Privatpersonen aber kaum abhalten.
Den Tücken der KI gehen schon jetzt nicht nur juristische Laien auf den Leim, sondern auch Juristen. So bediente sich beispielsweise ein Anwalt in einer Familiensache einer KI zur Erstellung eines Schriftsatzes, den er beim Amtsgericht Köln einreichte. Das Gericht überprüfte die im Schriftsatz genannten Fundstellen und kam zu dem Ergebnis, dass es sich um Fehlzitate handelte. Ein typischer Fall von Halluzination einer KI. In seinem Beschluss stellte das Gericht fest, dass die ungeprüfte Übernahme KI-generierter, falscher Zitate in einem anwaltlichen Schriftsatz einen Verstoß gegen die Berufspflichten zur Sorgfalt und Sachlichkeit darstelle und der Anwalt derartige Ausführungen zukünftig zu unterlassen habe, da sie die Rechtsfindung erschwerten, den unkundigen Leser in die Irre führten und das Ansehen des Rechtsstaates und insbesondere der Anwaltschaft empfindlich schädigten (AG Köln, Beschl. v. 02.07.2025, Az. 312 F 130/25). Zu prozessualen Sanktionen im laufenden Verfahren führten die KI-generierten Falschzitate jedoch nicht.
Gleichzeitig kann die Möglichkeit, KI für die Führung eines Rechtsstreits zu nutzen, auch neue Chancen bringen. Wen die Kosten eines Anwalts bei höheren Streitwerten bisher von der Führung eines Prozesses abgehalten haben, dem steht nun der Weg zum Gericht offen und eine gewissenhafte Nutzung von KI kann dabei durchaus eine sinnvolle Unterstützung sein.
Bedürfnis nach neuen technischen Lösungen – auch vor den Amtsgerichten
Die neue Streitwertgrenze wird wohl, wie vom Gesetzgeber intendiert, zu einer Mehrbelastung der Amtsgerichte führen. So ist damit zu rechnen, dass in Zukunft mehr Fälle im Zusammenhang mit Massenverfahren, beispielsweise im Bereich des Datenschutzrechts, vor den Amtsgerichten verhandelt werden.
Im Vergleich zu Landgerichten scheint die technische Ausstattung bei vielen Amtsgerichten jedoch langsamer voranzuschreiten. Die Amtsgerichte zeigen sich häufig weniger offen oder technisch in der Lage, Gerichtsverhandlungen online durchzuführen. Dies bedeutet weniger Flexibilität und Effizienz und mehr Reiseweg für die Parteien. Unter Zugzwang stehen die Amtsgerichte allerdings insoweit, als dass seit 2026 grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Aktenführung besteht. Folgt aufgrund der neuen Streitwerte nun die erwartete höhere Verfahrenszahl, so befeuert dies zusätzlich das Bedürfnis nach neuen technischen Lösungen.
Eine gewisse Erleichterung bringt eine weitere Änderung der Zivilprozessordnung, denn nach § 495a ZPO ist es den Amtsgerichten gestattet, das Verfahren bei einem Streitwert von bis zu 1.000 Euro, statt bisher 600 Euro, nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Das Gericht kann danach beispielsweise eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren erlassen.
Insgesamt eröffnet die Reform des Prozessrechts Chancen für Rechtssuchende. Fälle misslungener KI-Anwendung zeigen aber, wie wichtig eine kritische und verantwortungsvolle Anwendung von KI bei der Übernahme von juristischen Tätigkeiten ist. Es geht um die Herstellung von der Balance zwischen technologischem Fortschritt auf der einen und Bequemlichkeit und (vermeintlicher) Effizienz auf der anderen Seite. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob KI zu einem Motor digitaler Justiz wird oder ob Fehlentwicklungen den Prozess ausbremsen. Sicher ist jedoch: Die Diskussion um den richtigen Einsatz von KI im Zivilprozessrecht wird uns noch lange begleiten.
Johanna Weißbach ist Rechtsanwältin und Partnerin in der Praxisgruppe Dispute Resolution bei Pinsent Masons und leitet die globale Arbeitsgruppe der Kanzlei zum Thema Massenverfahren und kollektiver Rechtsschutz. Anna Schwingenheuer ist Rechtsanwältin bei Pinsent Masons und auf Litigation und Massenverfahren spezialisiert.
Neue Streitwerte im Zivilprozess: . In: Legal Tribune Online, 25.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59136 (abgerufen am: 25.01.2026 )
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