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Dramatischer Fall
Bamf will schwerbehindertes Adoptivkind aus Regenbogenfamilie abschieben
Ein schwules Paar flieht aus dem queerfeindlichen Russland mit seinem schwerbehinderten Adoptivsohn. Eine deutsche Behörde will die Familie jetzt trennen.
Queere Aktivist*innen wollen eine kaltherzige Bamf-Entscheidung nicht akzeptieren (Bild: IMAGO / Arnulf Hettrich)
- Heute, 16:33h 3 Min.
Queere Aktivist*innen zeigen sich entsetzt über eine Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf): Dabei geht es um den Fall eines schwerbehinderten Adoptivkindes einer queeren Flüchtlingsfamilie aus Russland, das Deutschland auf Anordnung der Behörde verlassen soll.
Die beiden Pflegeväter Artur und Rudolf waren mit ihrem Adoptivsohn 2022 aus Russland geflohen, weil sie wegen ihrer sexuellen Orientierung im Putin-Reich verfolgt werden. Deshalb hat das Ehepaar im Frühjahr 2025 Asyl erhalten und in Bayern eine neue Heimat gefunden. Ihrem mittlerweile 26-jährigen Adoptivkind wurde dieser Status jedoch verweigert – trotz bestehender Vormundschaft und vollständiger Abhängigkeit von seinen Eltern. Artur kümmert sich seit 14 Jahren um seinen Adoptivsohn.
Der junge Mann lebt mit einer schweren körperlichen Behinderung – er leidet u. a. an infantiler Zerebralparese, einer schweren Störung des Haltungs- und Bewegungsapparates, ist auf einen Rollstuhl angewiesen und benötigt tägliche Pflege sowie konstante Unterstützung. "Er kommuniziert gut, aber manchmal verhält er sich wie ein Siebenjähriger, manchmal wie ein Zwölfjähriger", erklärte Artur gegenüber der Deutschen Welle1. So könne er sich nicht die Nägel schneiden oder eigenständig duschen.
Bamf: Keine Gefahr für Adoptivkind in Russland
Ein deutsches Gericht hat das Vormundschaftsverhältnis der beiden Väter bereits bestätigt. Dennoch vertritt das Bamf die Auffassung, dem Adoptivsohn drohe in Russland keine relevante Gefahr und eine Abschiebung sei rechtlich möglich – obwohl eine Trennung der Familie faktisch unausweichlich wäre. Die Begründung lautete grob, dass der Adoptivsohn schließlich nicht selbst schwul sei und ihm deswegen in Russland keine Verfolgung drohe, teilte der Verein Quarteera2 mit. Er berät queere Geflüchtete und begleitet den Fall juristisch.
"Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, wie eine Familie rechtlich anerkannt werden kann, während einem vollständig pflegebedürftigen Familienmitglied der Schutz verweigert wird", erklärte Quarteera. "Hier kollidieren Asylrecht, Behindertenrechte und der Schutz queerer Familien in dramatischer Weise."
Verwaltungsgericht entscheidet nächste Woche – will aber wohl nein sagen
Am 29. Januar verhandelt das Verwaltungsgericht Bayreuth über den Fall der Regenbogenfamilie. Der Ausgang des Verfahrens ist zwar offen, jedoch habe das Gericht laut Quarteera bereits zu erkennen gegeben, dass es wegen der augenblicklichen Rechtslange negativ ausfallen werde. Die Eltern befürchten, dass ihr Pflegesohn in Russland in eine geschlossene Anstalt gesteckt und ein "elendes Dasein" führen würde. Sie hoffen, dass die Härtefallkommission – ein unabhängiges Gremium der Bundesländer, das humanitäre Einzelfälle prüft – sich in den Fall einschaltet. (cw)
Links
- https://www.dw.com/ru/kvirsema-iz-rossii-v-germanii-pocemu-ih-synu-grozit-deportacia/a-75506738
- https://www.quarteera.de/de/













