Streit um Pa­lan­tir-Soft­ware: "Eine deut­sche oder eu­ro­päi­sche Lö­sung ist in wei­ter Ferne"
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Soll­te man sich bei sen­si­blen Er­mitt­lungs­me­tho­den von den USA ab­hän­gig ma­chen, be­son­ders von Kon­zer­nen mit Hin­ter­män­nern, die mit der De­mo­kra­tie auf Kriegs­fuß ste­hen? Bei allen Be­den­ken, die völ­li­ge di­gi­ta­le Sou­ve­rä­ni­tät ist je­den­falls il­lu­so­risch, meint Jo­hann Jus­tus Vasel im Ge­spräch.

beck-ak­tu­ell: Ak­tu­ell de­bat­tiert die Po­li­tik, ob die um­strit­te­ne Ana­ly­se­soft­ware Go­tham des US-Soft­ware­kon­zerns Pa­lan­tir bun­des­weit von Po­li­zei­be­hör­den ein­ge­setzt wer­den soll. Wäh­rend uni­ons­ge­führ­te Län­der im Bun­des­rat und wohl auch In­nen­mi­nis­ter Dobrindt dafür sind, kommt schar­fe Kri­tik von Grü­nen, FDP und auch aus den Rei­hen der SPD. Herr Pro­fes­sor Vasel, was genau macht diese Soft­ware ei­gent­lich?

Prof. Dr. Jo­hann Jus­tus Vasel: Es han­delt sich dabei um eine Data-Mi­ning-Soft­ware, also ein Ana­ly­se­tool, um nütz­li­che In­for­ma­tio­nen aus einer gro­ßen An­samm­lung von Daten zu ex­tra­hie­ren. Das funk­tio­niert durch Da­ten­in­te­gra­ti­on, Da­ten­auf­be­rei­tung und Da­ten­vi­sua­li­sie­rung. Die Si­cher­heits­be­hör­den in Deutsch­land set­zen die Pa­lan­tir-Soft­ware ein, um große Da­ten­men­gen zu ver­ar­bei­ten und die be­stehen­den Si­lostruk­tu­ren der Da­ten­ban­ken zu über­win­den. Das Sys­tem kann dazu an un­ter­schied­li­che In­for­ma­ti­ons­sys­te­me an­ge­schlos­sen wer­den, von der Vor­gangs­ver­wal­tung über das Waf­fen­re­gis­ter bis hin zu öf­fent­li­chen Quel­len.

beck-ak­tu­ell: Die Soft­ware zapft also Da­ten­ban­ken an, die sonst nicht mit­ein­an­der ver­netzt wären, und fügt dar­aus für die Er­mitt­lungs­be­hör­den ein Bild zu­sam­men?

Vasel: Das kann man sich so vor­stel­len, wobei es eben den Be­hör­den ob­liegt, zu ent­schei­den, wel­che Da­ten­ban­ken mit­ein­an­der ver­knüpft und wor­aus die Daten auf­be­rei­tet und vi­sua­li­siert wer­den. Die Vi­sua­li­sie­rung ist im Üb­ri­gen ein nicht zu un­ter­schät­zen­der Vor­teil, denn die Po­li­zei wäre sonst kaum in der Lage, be­stimm­te Dinge mit­ein­an­der in Ver­bin­dung zu set­zen und Mus­ter zu er­ken­nen.

"Man­che fürch­ten einen or­well’schen Über­wa­chungs­staat"

beck-ak­tu­ell: Kann man sich diese Vi­sua­li­sie­rung als eine Art Mind­map oder Dia­gramm vor­stel­len?

Vasel: Das va­ri­iert je nach Ein­satz. Aber stel­len sie sich vor, Sie haben eine rie­si­ge ta­bel­la­ri­sche Auf­schlüs­se­lung von Te­le­fon­ver­bin­dun­gen mit Num­mern aus dem In- und Aus­land. Kaum je­mand wird alle mög­li­chen Vor­wah­len er­ken­nen, aber wenn sie plötz­lich eine Welt­kar­te haben, auf der die Ver­bin­dun­gen vi­sua­li­siert sind, kön­nen Sie sehen, wo sich je­mand wann auf­ge­hal­ten hat, mit wem er an wel­chem Ort te­le­fo­niert hat, etc. Das ist ein un­ge­mei­ner Vor­teil ge­gen­über einer rein ta­bel­la­risch-nu­me­ri­schen Auf­stel­lung der Funk­ver­bin­dun­gen.

beck-ak­tu­ell: Also nutzt Go­tham im Grun­de Daten, die schon da sind, aber ver­wen­det sie für eine Über­sicht, die man sonst aus die­sen Daten hän­disch nicht ge­win­nen könn­te?

Vasel: Das ist zu­tref­fend. Hän­disch könn­te man das si­cher­lich schon, aber nur mit sehr hohem Res­sour­cen­ein­satz. Ver­mut­lich wür­den viele Mus­ter nicht oder nur mit sehr gro­ßem Auf­wand iden­ti­fi­zier­bar sein.

beck-ak­tu­ell: Das klingt nach einem wah­ren Wun­der­werk­zeug, aber der Ein­satz der Soft­ware ist sehr um­strit­ten. Wel­che Be­den­ken haben denn Da­ten­schüt­ze­rin­nen und Ju­ris­ten gegen den Ein­satz von Go­tham?

Vasel: Die Be­den­ken sind sehr he­te­ro­gen und va­ri­ie­ren je nach po­li­ti­scher Blick­rich­tung. Aber es geht im Kern um die Zu­sam­men­füh­rung von Daten. Das sind zum Teil sehr sen­si­ble, per­sön­li­che Daten, zum Teil auch völ­lig ba­na­le, und wenn man diese zu­sam­men­führt, dann ist am Ende auch ein Pro­fi­ling mög­lich. Man­che fürch­ten zu­künf­tig ein Pre­dic­ti­ve Po­licing oder die Ent­wick­lung hin zu einem or­well‘schen Über­wa­chungs­staat, in dem der Rechts­staat un­ter­mi­niert wird und Grund­rech­te wie das Recht auf in­for­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung aus­ge­höhlt wer­den.

"Da wer­den ver­fas­sungs­recht­li­che Gren­zen nicht ernst ge­nom­men"

beck-ak­tu­ell: Ein wich­ti­ger Kri­tik­punkt ist auch der mög­li­che Ab­fluss von Daten auf ame­ri­ka­ni­sche Ser­ver, wenn man auf diese Soft­ware set­zen würde. Der Pa­lan­tir-Kon­zern ent­geg­net, man könne die Daten auch rein lokal spei­chern. Hal­ten Sie das für rea­lis­tisch oder muss man bei einer Soft­ware aus den USA immer mit einer Hin­ter­tür rech­nen? 

Vasel: Nach mei­nem Kennt­nis­stand ste­hen im Zu­sam­men­hang mit der hie­si­gen Nut­zung der Pa­lan­tir-Soft­ware alle Ser­ver in Deutsch­land. Gleich­wohl weiß jeder tech­nisch ver­sier­te Mensch, dass ein ex­ter­ner Zu­griff nie voll­stän­dig aus­ge­schlos­sen wer­den kann. Das Fraun­ho­fer In­sti­tut hat je­den­falls das auf Go­tham ba­sie­ren­de baye­ri­sche Sys­tem Vera un­ter­sucht und für un­be­denk­lich er­klärt. Mo­men­tan wird auch noch un­ter­sucht, ob es einen so­ge­nann­ten "Kill Switch" geben könn­te, also eine Ab­schalt­mög­lich­keit aus dem Aus­land. Ins­ge­samt wäre eine deut­sche oder eu­ro­päi­sche Lö­sung wohl da­ten­schutz­recht­lich si­che­rer und damit vor­zugs­wür­dig, aber das ist in wei­ter Ferne. Pa­lan­tir ist mit einer mehr als zwan­zig­jäh­ri­gen Ex­per­ti­se und Er­fah­rung un­zwei­fel­haft der Markt­füh­rer und mit­tel­fris­tig nicht ein­hol­bar.

beck-ak­tu­ell: Das BVerfG hat sich schon ein­mal mit Go­tham – in Ge­stalt sei­ner hes­si­schen Va­ri­an­te Hes­sen­da­ta – be­fasst. Dabei hat es den Ein­satz nicht völ­lig un­ter­sagt, son­dern im We­sent­li­chen prä­zi­se­re Er­mäch­ti­gungs­grund­la­gen ge­for­dert. Kürz­lich er­schien aber ein Be­richt des Re­cher­chen­etz­werks von NDR, WDR und Süd­deut­scher Zei­tung, wo­nach sich die Be­hör­den wohl nicht an diese Vor­ga­ben hal­ten und die Soft­ware nicht nur zur Ver­hin­de­rung von An­schlä­gen oder zur Ab­wehr schwer­wie­gen­der Ge­fah­ren ein­set­zen, son­dern zum Bei­spiel auch bei Ei­gen­tums­de­lik­ten. Wird das BVerfG also noch ein­mal ran­müs­sen?

Vasel: Gegen die Ein­griffs­norm in Nord­rhein-West­fa­len, § 23 Abs. 6 PolG NRW, ist be­reits seit Ok­to­ber 2022 eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de an­hän­gig und gegen die No­vel­lie­rung in Hes­sen wurde eine neue Ver­fas­sungs­be­schwer­de im Juni 2024 ein­ge­reicht. Gegen die baye­ri­sche Be­fug­nis­norm ist nach mei­nem Kennt­nis­stand eine Be­schwer­de in Vor­be­rei­tung. Und in der Tat ma­chen die Be­hör­den kei­nen Hehl dar­aus, dass sie die Soft­ware sehr weit­rei­chend nut­zen wol­len. In Hes­sen bspw. ist sogar ex­pli­zit im Ko­ali­ti­ons­ver­trag vor­ge­se­hen, dass Hes­sen­da­ta für an­de­re De­lik­te als schwers­te Kri­mi­na­li­tät und sehr weit­rei­chend ein­ge­setzt wer­den kann. Es scheint mir mit­un­ter, dass man die ver­fas­sungs­ge­richt­li­chen Gren­zen nicht ganz ernst nimmt.

"Bei der di­gi­ta­len Sou­ve­rä­ni­tät wer­den wir Ab­stri­che ma­chen müs­sen"

beck-ak­tu­ell: Ein wei­te­res Pro­blem ist die in Deutsch­land und Eu­ro­pa viel­fach be­schwo­re­ne di­gi­ta­le Sou­ve­rä­ni­tät, die un­ter­lau­fen wer­den könn­te, wenn deut­sche Po­li­zei­be­hör­den von einem ame­ri­ka­ni­schen Soft­ware­kon­zern ab­hän­gig wären. Könn­te die be­denk­li­che Ent­wick­lung der USA in den ver­gan­ge­nen Mo­na­ten in Bezug auf den Um­gang mit Bür­ger­rech­ten auch für die recht­li­che Be­wer­tung von Go­tham eine Rolle spie­len?

Vasel: Das kann und wird si­cher­lich eine Rolle spie­len. Das BVerfG hat in sei­ner be­reits vor­lie­gen­den Ent­schei­dung schon an­klin­gen las­sen, dass be­son­de­re Sorg­falt ge­bo­ten ist, wenn es sich um ein aus­län­di­sches Soft­ware­pro­dukt han­delt, wel­ches die deut­schen Si­cher­heits­be­hör­den nut­zen. Gleich­wohl sind wir in vie­len Din­gen auf ame­ri­ka­ni­sche Soft­ware­pro­duk­te an­ge­wie­sen, etwa von Mi­cro­soft, Apple und vie­len an­de­ren. Mit Blick auf die di­gi­ta­le Sou­ve­rä­ni­tät wird man in­so­fern Ab­stri­che ma­chen müs­sen.

Im Ko­ali­ti­ons­ver­trag von Union und SPD ist ex­pli­zit die Rede davon, dass sol­che Soft­ware ein­ge­setzt wer­den soll. Al­ler­dings wird dabei als eine Vor­aus­set­zung un­ter­stri­chen, dass der di­gi­ta­len Sou­ve­rä­ni­tät Rech­nung zu tra­gen sei.

beck-ak­tu­ell: Für viele Kri­ti­ke­rin­nen und Kri­ti­ker ist nicht nur die US-Re­gie­rung ein Pro­blem, son­dern auch der um­strit­te­ne In­ves­tor Peter Thiel, der hin­ter dem Pa­lan­tir-Kon­zern steht. Thiel steht u. a. Elon Musk nahe und ist in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der mit durch­aus kru­den, li­ber­tä­ren und teils auch de­mo­kra­tie­feind­li­chen The­sen auf­ge­fal­len. Macht die Per­son Thiel den Ein­satz der Pa­lan­tir-Soft­ware in Deutsch­land noch pro­ble­ma­ti­scher?

Vasel: Nach mei­ner Kennt­nis ist Thiel bei Pa­lan­tir nicht ope­ra­tiv oder stra­te­gisch ein­ge­bun­den, wes­halb man sich statt­des­sen eher auf den ein­zi­gen und der­zei­ti­gen CEO und Mit­grün­der Alex­an­der Karp fo­kus­sie­ren soll­te. Karp gilt eher als Li­be­ra­ler, saß zeit­wei­se in deut­schen Kon­zer­nen in Auf­sichts­rä­ten. Wenn man sich seine Äu­ße­run­gen, In­ter­views und auch sein letz­tes Buch an­schaut, wird re­la­tiv deut­lich, dass er ein "Tech­no-Pa­tri­ot" ist, der an den Wes­ten glaubt und für die­sen ein­ste­hen will – wenn­gleich mit­un­ter Maß und Me­tho­de zwei­fel­haft sein mögen. Un­ge­ach­tet des­sen bleibt es dabei, dass wir von Pro­duk­ten aus der gan­zen Welt, auch aus den Ver­ei­nig­ten Staa­ten, auf lange Sicht ab­hän­gig blei­ben.

beck-ak­tu­ell: Herr Pro­fes­sor Vasel, ich danke Ihnen für das Ge­spräch!

Prof. Dr. Jo­hann Jus­tus Vasel ist In­ha­ber der Ju­ni­or­pro­fes­sur für Öf­fent­li­ches Recht unter be­son­de­rer Be­rück­sich­ti­gung von Rechts­fra­gen der künst­li­chen In­tel­li­genz an der Hein­rich-Heine-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf.

Die Fra­gen stell­te Ma­xi­mi­li­an Amos.

Das ganze Ge­spräch hören Sie in der ak­tu­el­len Folge 59 von Ge­rech­tig­keit & Lo­se­blatt – Die Woche im Recht, dem Pod­cast von NJW und beck-ak­tu­ell.

Redaktion beck-aktuell, Maximilian Amos, 30. Juni 2025.

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