Prozessauftakt im Budapest-Komplex vor dem OLG Düsseldorf: "Wer Rücken hat, kann sitzen bleiben"

von Tanja Podolski

13.01.2026

Durchsuchte Anwälte, erheblich verzögerter Prozessbeginn und antifaschistische Slogans skandierende Zuschauer im Hochsicherheitsgericht: Das dritte Verfahren im Budapest-Komplex gegen die Antifa-Ost hat vor dem OLG Düsseldorf begonnen.

Nun ging es auch in Düsseldorf los: Fünf Frauen und ein Mann müssen sich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gegen Vorwürfe rund um den Budapest-Komplex und weiterer Taten verteidigen (Az. III-7 St 1/25). Die sechs Angeklagten sollen Teil einer Vereinigung gewesen sein, die u.a. in Budapest Anfang 2023 Rechtsextreme angegriffen hat, die zur Huldigung von SS und Wehrmacht jährlich zum "Tag der Ehre" nach Ungarn reisen. 

Insgesamt neun Personen sollen die Angeklagten angegriffen haben. Die Anklage lautet auf die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung. Als "Anschlag gegen den politischen Gegner in Ungarn" wird der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof die Taten später in seinem Pressestatement bezeichnen. "Die Angeklagten wollten vermeintliches Recht selbst durchsetzen, das kann der Staat nicht hinnehmen."

Vor dem Prozessgebäude am Kapellweg, dem Sicherheitsgerichtssaal für Staatsschutzsachen dieses OLG, zeigte sich an diesem nasskalten Morgen ein ähnliches Bild wie auch bei den Prozessauftakten gegen andere Antifaschisten: diverse Mannschaftswagen der Polizei, Biertische für die Kundgebung und viele Zuschauer, darunter Familienangehörige. Eltern der Angeklagten sind da, die teilweise schon zwei Tage vor Prozessbeginn angereist sind – auch, um ihre Kinder noch in Justizvollzugsanstalten in Dinslaken, Wuppertal, Köln, Heinsberg oder Gelsenkirchen zu besuchen, in die diese inzwischen verlegt wurden. "Wir sind froh, dass das Verfahren in Deutschland geführt wird", sagt eine Mutter bei ihrem Statement vor Beginn des Prozesses. 

"Es gibt keine Strafvorwürfe nach Budapest"

Dass es dazu kommen würde, war wegen des Vorliegens europäischer Haftbefehle aus Ungarn nicht sichergestellt, als sich die nun Angeklagten vor gut einem Jahr den Behörden stellten. Zwar hatten bis dahin die Anwält:innen für ihre Mandant:innen mehrfach gegenüber der Bundesanwaltschaft mitgeteilt, dass sie sich stellen würden, wenn es die Zusicherung gebe, dass sie nicht nach Ungarn ausgeliefert werden. Doch eine Reaktion auf dieses Angebot sei nie gekommen, wird ein Anwalt betonen. Doch vergangenes Jahr hatte die Bundesanwaltschaft das nationale Verfahren als vorrangig eingestuft, damit war die Auslieferungsfrage geklärt.

In der Anklageschrift spreche der Generalbundesanwalt nun aber von "Untergrund" – auch dort in Anführungsstriche gesetzt. "Das wird den Geschehnissen nicht gerecht: Es gab nie das Ziel, weitere Straftaten zu begehen und auch keine weitere Radikalisierung", so der Anwalt, "es gibt keine Strafvorwürfe nach Budapest". 

Beginn mit über einer Stunde Verspätung

Was an den Vorwürfen gegenüber den Angeklagten Paula P. (23 Jahre), Emilie D. (23 Jahre), Nele A. (23 Jahre), und Moritz S. (23 Jahre) – jeweils als Heranwachsende (§ 105 JGG) – sowie Clara W. (25 Jahre) und Luca S. (24 Jahre) dran ist, wird der 7. Strafsenat unter dem Vorsitz von Lars Bachler entscheiden. 

Auch Verteidiger werden am Ende des ersten Prozesstages dessen souveräne Prozessführung loben. Der Saal war bis auf den letzten der 160 Plätze gefüllt, alle, die bis 10.30 Uhr in der Schlange standen, kamen rein. Davon waren rund 20 Pressevertreter, die anderen waren Angehörige und Unterstützer der Angeklagten. Einige trugen entgegen der sitzungspolizeilichen Anordnung Kleidung aus der Solidaritätsbewegung. Sie applaudierten nach Pausen den Angeklagten bei deren Eintritt in den Saal, skandierten am Ende des Prozesstages das obligatorische "you are not alone" und "free all Antifa" - doch der Vorsitzende ließ es souverän geschehen und ermöglichte einer Familie – wie es auch der Vorsitzende Richter im Prozess gegen die in München verurteilte Hanna S. getan hatte – am Ende ein ungeplantes Treffen einer Angeklagten. Er entspannte die Stimmung wohl auch mit Sätzen wie "wer Rücken hat, kann sitzen bleiben", während ein Justizbeamter beim ersten Eintreten des Senats noch alle zum Aufstehen aufforderte. 

Das geschah mit über einer Stunde Verspätung: Bis alle inklusive der Verteidiger, die ihre elektrischen Zahnbürsten und Kulturtaschen abgegeben mussten, durchsucht und eingelassen waren, dauerte es einfach. Zur ersten Unterbrechung kam es nur rund 15 Minuten später für eine Ausschließungsverhandlung, § 174 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Denn vier der jungen Leute waren zum Tatzeitpunkt Heranwachsende, damit steht es im Ermessen des Gerichts, die Öffentlichkeit auszuschließen, § 109 Jugendgerichtsgesetz (JGG). Eine halbe Stunde berät der Senat, dann steht fest: Das Verfahren bleibt öffentlich, anderes sei im Interesse der Heranwachsenden nicht geboten, das hohe Schutzgut der Öffentlichkeit überwiege, teilte der Vorsitzende mit. Doch mit einer Tatsache hat sich der Senat dabei intensiv befasst – und "das ist nicht unwesentlich", nämlich, dass die US-Regierung die Antifa als Terrororganisation eingestuft und die Angeklagten als deren Mitglieder auf der Terrorliste gesetzt hat. 

Was das für die Angeklagten bedeutet, wird an diesem Tag keine Rolle mehr spielen. Nun geht es um die Feststellung ihrer Personalien, sie kommen aus Hamburg, Jena, Weimar und Leipzig. Mehrfach hatten die Anwälte auch deshalb bereits die örtliche Zuständigkeit des OLG in Düsseldorf gerügt und werden es auch prozessual noch machen – ändern wird das gar nichts. 

"Und weitere, bisher nicht identifizierte Personen"

Die Anklage wird verlesen. Drei Vertreter der Bundesanwaltschaft wechseln sich ab, die wesentlichen Auszüge aus der 154 Seiten langen Anklageschrift vorzutragen. Die sechs Angeklagten gehören danach zu einer "militanten linksextremistischen Vereinigung" um Johann G., gegen den das Verfahren vor dem OLG Dresden läuft, § 129 StGB.

Zudem gibt es diverse konkrete Tatvorwürfe, bei denen Menschen und Sachen zu Schaden gekommen sein sollen. So soll Emilie D. in Erfurt dabei gewesen sein, als in einer konzertierten Aktion Antifaschisten im April 2022 in Erfurt, Magdeburg, Halle und Schwerin Geschäfte der bei Rechten beliebten Marke Thor-Steinar angegriffen haben. Auch die in Ungarn vor Gericht stehende Maja T. soll dabei gewesen sein. Eine Verkäuferin soll zahlreiche Faustschläge gegen Kopf und Oberkörper erlitten haben. Schläge mit einem Teleskopschlagstock durch eine andere Person und das Versprühen von Buttersäure und Pfefferspray sollen ihr über die Regelungen zur Mittäterschaft zugerechnet werden. Der Sachschaden belief sich über 65.000 Euro. Die Verkäuferin ist Nebenklägerin in dem Verfahren, vertreten wird sie von Rechtsanwalt Alexander Dann aus Erfurt. 

Zudem soll Emilie E. am 12. Januar 2023 zwei zuvor ausgespähte Personen angegriffen haben, indem sie ihre Opfer von hinten zu Fall gebracht und sodann mit der Faust, Schlagstöcken und einem Hammer zum Teil lebensgefährlich auch gegen den Kopf geschlagen hätten. Auch hier soll der in Dresden verfolgte Johann G. dabei gewesen sein. Auch einer dieser Angegriffenen tritt als Nebenkläger in diesem Verfahren auf, vertreten von Rechtsanwältin Barbara Hüster aus Bonn.

Emilie D. soll auch diejenige gewesen sein, die unter Verwendung eines fremden Personalausweises in Jena und Berlin Wohnungen für die Vereinigung angemietet hat. 

Fünf Tatvorwürfe in Budapest, auch mit Paul M. und Johann G. 

Hinzu kommen für alle Angeklagten die Vorwürfe von Februar 2023 in Budapest. Konkret soll es dort um fünf Taten an drei verschiedenen Tagen gehen. In Bezug auf Moritz S. sind das die einzigen Tatvorwürfe, dennoch soll auch er Mitglied in der kriminellen Vereinigung sein. "Größer geht es nicht", so sein Anwalt.

In Budapest sollen die Angeklagten in wechselnde Zusammensetzungen mit anderen aus der Vereinigung Menschen ausspioniert und dann gemeinsam angegriffen haben. Einige sollen die – teils hinterrücks – Angegriffenen festgehalten haben, andere diese mit Tritten und Schlagwerkzeugen traktiert und mit Pfefferspray besprüht haben. In einem Fall soll ein bewusstlos auf dem Gehsteig Liegender weiter – auch gegen den Kopf ­– geschlagen worden sein. 

In den Fällen in Budapest kommt auch der Vorwurf des versuchten Mordes zum Tragen: Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt, dass die Angeklagten bei einigen dieser Angriffe in Kauf genommen haben, dass die Opfer tödliche Verletzungen erleiden könnten, und hat alle sechs auch wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes angeklagt. 

Immer wieder tauchen bei der Darstellung der Tatvorwürfe die Namen der in Dresden Angeklagten auf, vor allem Paul M. und Johann G. Die sollen die Gruppe Antifa-Ost bilden, die seit November auf der Terrorliste der USA und zuvor schon auf der Ungarns steht. 

"Massiv übertriebene Anklage"

Für die Anwälte ist "die Anklage ist massiv übertrieben", sagt der Rechtsanwalt von Moritz S., Sebastian Scharmer. Den Vorwurf des versuchten Mordes habe nicht einmal das "stramm rechtsautoritäre Ungarn" erhoben. Nur in diesem Verfahren in Düsseldorf werde daran noch festgehalten. 

So sieht es auch Alexander Hoffmann, Rechtsanwalt aus Kiel. "Antifaschismus wird kriminalisiert", sagt er nach dem Prozesstag. Keiner der vorgeworfenen Angriffe habe zu Verletzungen geführt, die vor den Staatsschutzsenat gehören. Dass das Verfahren vor dem Staatsschutzsenat geführt werde, habe eine sehr starke Prägung. Es gehe um Körperverletzungsdelikte, "die gehören vor ein Amts- oder Landgericht", so Hoffmann. 

Zur Verteidigung stehen 14 Anwält:innen auf der Terminliste: Aus Berlin Lukas Bastisch, Antonia von der Behrens (Vertreterin Nebenklage NSU-Prozess), Katharina Gamm, Sebastian Scharmer; aus Bonn Anna Busl, aus Bremen Nils Dietrich, aus Hamburg Britta Eder, Yasemin Kostik, Matthias Wisbar, aus Frankfurt Berthold Fresenius (Anwalt von RAF-Verdächtigte Daniela Klette), Stephan Kuhn, aus Kiel Alexander Hoffmann (NSU-Nebenklage), Rechtanwältin Conny Pretzel aus Jena und aus Leipzig Erkan Zünbül (im Anwaltsteam im Verfahren gegen Lina E. Antifa-Ost). 

Terminiert sind bisher 72 Verhandlungstage bis einschließlich 12. Januar 2027. 

Weitere Verfahren in München, Dresden und Budapest

Im September erging in München das erste Urteil im sogenannten Budapest-Komplex: Das Oberlandesgericht (OLG) München verurteilte die damals 30-jährige Hanna S. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren (Urt. v. 26.09.2025, Az. 8 St 3/24). In Budapest läuft noch das Verfahren gegen die rechtswidrig nach Ungarn ausgelieferte non-binäre Person Maja T., dort sind bis Januar weitere Termine angesetzt. In Dresden startete zudem im November das Strafverfahren gegen sieben weitere Antifaschisten. Dort sind vor dem zuständigen OLG sieben Männer und eine Frau angeklagt Einige vorgeworfene Taten zählen zum Budapest-Komplex, vor allem aber geht es um die so genannte Gruppe Antifa-Ost. 

Eine siebte Person, die sich gemeinsam mit den in Düsseldorf Angeklagten gestellt hatte, ist der Syrer Zaid A. Weil ihm in Deutschland die Auslieferung nach Ungarn drohte, hat er sich nach Berichten unter anderem von "Rote Hilfe" in Frankreich den Behörden gestellt. Frankreich hatte im Frühjahr 2025 bereits die Auslieferung des Antifaschisten Gino A. nach Ungarn abgelehnt. Nach Informationen von Martin Schirdewan, Mitglied des Europäischen Parlaments für die Linke, hatte nun Deutschland einen Europäischen Haftbefehl beantragt, weil zwei der mutmaßlichen Opfer von Gino A. deutsche Staatsbürger sein sollen.

Zitiervorschlag

Prozessauftakt im Budapest-Komplex vor dem OLG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59054 (abgerufen am: 14.01.2026 )

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