Auf einem rechten Onlineportal veröffentlicht ein Journalist ein Bild von Nancy Faeser. Es ist eine Fotomontage, womöglich diffamierend. Das LG Bamberg spricht Bendels frei.
Im Berufungsverfahren zu einem Post über die frühere Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist der Chefredakteur eines rechten Onlineportals vom Vorwurf der Diffamierung freigesprochen worden. Das Landgericht (LG) Bamberg hob am Vormittag eine Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg vom vergangenen April auf (Urt. v. 14.01.2026, Az. 11 NBs 1108 Js 11315/24). LTO berichtete hier zur Vorinstanz.
Das Amtsgericht hatte den angeklagten David Bendels wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Bendels wurde vorgeworfen, im Februar 2023 auf dem X-Kanal des "Deutschland-Kuriers" ein bearbeitetes Bild von Faeser gepostet zu haben. Darauf ist die SPD-Politikerin mit einem Schild in der Hand zu sehen, auf dem der Satz "Ich hasse die Meinungsfreiheit!" steht. Diesen Satz soll Bendels auf das Foto montiert haben, dazu postete der "Deutschland-Kurier" den Satz "Faeser hasst Meinungsfreiheit!". Der 40-jährige Bendels hatte den Beitrag als satirisches Meme bezeichnet – ob er ihn wirklich selbst erstellt und gepostet hat, wurde im Berufungsverfahren nicht erörtert.
Freispruch gefordert
Für den unbefangenen Leser sei nicht zu erkennen gewesen, dass an dem Bild Veränderungen vorgenommen wurden, hieß es in der Urteilsbegründung des Amtsgerichts. Die Fotomontage sei eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung gewesen. Die Verurteilung erfolgte wegen § 188 Strafgesetzbuch, der die sogenannte Politikerbeleidigung kriminalisiert. Die Norm wurde erst 2021 eingefügt und ist seither Gegenstand kontroverser Debatten, wobei auch die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt wird.
Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Sebastian Dicker, sagte hingegen, der Post sei im Gesamtkontext gesehen durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah das so: Der Beitrag sei eine Meinungsäußerung, "jedenfalls keine Schmähkritik", sagte Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer. Er hatte wie auch die drei Verteidiger des Angeklagten auf Freispruch und Aufhebung des Amtsgerichtsurteils plädiert.
Keine Verleumdung, keine Ehrverletzung, keine Beleidigung
Nach Auffassung des Landgerichts ist der Post weder verleumdend noch ehrverletzend oder beleidigend. Auch hanebüchene Äußerungen wie die, dass eine Bundesministerin die Meinungsfreiheit hasse, seien von der Meinungsfreiheit selbst gedeckt.
Machtkritik sei der Kern der Meinungsfreiheit in einem Rechtsstaat, sagte Verteidiger Peter Richter. Bendels weiterer Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau ergänzte: "Es liegt hier keine Verleumdung vor." Der satirische Charakter der Darstellung sei auf den allerersten Blick zu erkennen gewesen. Bendels hatte den Beitrag als satirisches Meme bezeichnet. Ein Meme ist ein meist witziger oder pointierter Inhalt, der sich schnell im Internet verbreitet. Memes greifen oft aktuelle Themen, Alltagssituationen oder Gefühle auf, die viele Menschen wiedererkennen.
Das Originalbild stammt von einem früheren X-Post des Bundesinnenministeriums. Dort war Faeser mit einem Schild anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zu sehen, auf dem der Satz "We remember" steht. Wegen des Posts im Februar 2023 hatte Bendels nach Gerichtsangaben zunächst einen Strafbefehl über 210 Tagessätze zu je 50 Euro erhalten. Da er dagegen Einspruch einlegte, kam es zum Prozess.
dpa/jb/LTO-Redaktion
LG Bamberg: . In: Legal Tribune Online, 14.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59064 (abgerufen am: 14.01.2026 )
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