Wegen der Veruntreuung von EU-Geld wurde Marine Le Pen in Frankreich verurteilt und darf damit nicht mehr als Kandidatin bei Wahlen antreten. Die Rechtsnationale zog dagegen vor den EGMR – und scheiterte dort jetzt.
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit dem Antrag gescheitert, den gegen sie verhängten vorläufigen Ausschluss von Wahlen auszusetzen. Die Straßburger Richter wiesen den Antrag einstimmig ab, da Le Pen keine nicht wiedergutzumachende Beeinträchtigung drohe, die durch die Menschenrechtskonvention geschützt ist, teilte der EGMR mit. Le Pen hatte den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz erst am Mittwoch gestellt.
Ein französisches Gericht hatte Le Pen Ende März wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Der umstrittenste Teil der Strafe ist, dass sie deshalb fünf Jahre lang nicht als Kandidatin bei Wahlen antreten darf. Diese Strafe war sofort in Kraft getreten – anders als die teils zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe und obwohl Le Pen gegen das Urteil Berufung eingelegt hat. Das Berufungsgericht hat eine Entscheidung für den kommenden Sommer ins Auge gefasst.
Le Pen bangt um Präsidentschaftskandidatur
Le Pen hatte den EGMR angerufen, weil sie angesichts der vorläufigen Vollstreckung der Unwählbarkeit nicht in der Lage wäre, bei einer vorgezogenen Parlaments- oder Präsidentschaftswahl zu kandidieren. Darin sah sie die Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens. Diese Strafe ist in Frankreich gebräuchlich bei einer Verurteilung von Politikern wegen Korruption oder Untreue.
Regulär steht die kommende Präsidentschaftswahl, bei der Le Pen kandidieren wollte, 2027 an. Inzwischen hat die 56-Jährige aber ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella aufgefordert, sich auf eine Kandidatur vorzubereiten – für den Fall, dass sie selbst nicht antreten kann.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Antrag gegen Wahlausschluss erfolglos: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57634 (abgerufen am: 14.01.2026 )
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