Prozess wird neu aufgerollt War es doch Mord aus Rassismus?
Der Geflüchtete Mahdi ben Nacer starb durch einen Kopfschuss. Wegen rechtlicher Fehler muss der Prozess neu aufgerollt werden - dabei wird auch eine mögliche rassistische Tatmotivation eine Rolle spielen.
Mahdi Ben Nacer aus Tunesien lebte im Südschwarzwald in einer abgelegenen Geflüchtetenunterkunft. Am Tag vor Heiligabend 2023 geriet er in einen Streit mit einem Gast, der im Ferienhaus nebenan wohnte. Kurze Zeit später war er tot. Das geht aus den Schilderungen von Patrick E. hervor, der gestand Mahdi ben Nacer mit einer Pistole aus der Nazi-Zeit erschossen zu haben.
War es ein rassistischer Mord? Nein, nur Totschlag ohne rassistisches Motiv, meinte das Landgericht Waldshut-Tiengen im November 2024. Es verurteilte den Täter Patrick E. zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft. An diesem Urteil gab es von Anfang an Kritik. Denn bei den Ermittlungen gegen Patrick E. waren dessen rechtsextreme Einstellungen ans Licht gekommen.
Für die Schwester von Mahdi Ben Nacer, war die Tötung ihres Bruders rassistisch motiviert, ein Mord aus niedrigen Beweggründen. Die Tat sei der Gipfel des Rassismus. "Nach dem Mord hat der Täter die Leiche meines Bruders zerteilt und weggeworfen. Das war extrem grausam." Unmenschlich und schockierend findet sie es auch, dass der Täter gesagt habe, er wisse, wie man Wildtiere zerlegt.
"Mögliche rassistische Motivation muss neu geprüft werden", Frank Bräutigam, SWR, zum Urteil nach Tötung eines Tunesiers
Gericht sieht Rassismus, aber keinen rassistischen Mord
Auch im Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen wird aufgezählt, was für eine gefestigte rechtsextreme Einstellung von Patrick E. spricht: Hitler-Bilder auf dem Computer, eine arbeitsrechtliche Abmahnung wegen des Spruchs "Ein guter Deutscher kauft nicht beim Juden" und über der Hütte seines Hundes der Schriftzug "Wolfsschanze".
Doch dann kam das Landgericht zu einem überraschenden Ergebnis: Bei der konkreten Tat sei kein rassistisches Motiv festzustellen. Patrick E. sei zwar gegenüber Menschen mit schwarzer Hautfarbe rassistisch eingestellt, aber das Opfer gehöre als hellhäutiger Tunesier dieser Gruppe nicht an.
Außerdem beurteilte das Landgericht Waldshut-Tiengen es nicht als strafschärfend, dass Patrick E. den Körper seines Opfers zerteilt habe. Das Zerteilen sei keine "schimpfliche Behandlung des Leichnams" gewesen, sondern aus der laut Zitat "nüchternen Sicht eines ausgebildeten Jägers eine naheliegende Vorgehensweise zur Beseitigung der Leiche".
Schwester legte Revision ein
Die Schwester von Mahdi Ben Nacer hatte gegen dieses Urteil Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.
In der Verhandlung Ende Dezember kritisierte auch ihr Anwalt Carsten Gericke das Urteil aus Waldshut-Tiengen. Die rechtsextreme Einstellung von Patrick E. sei das Tatmotiv gewesen. Man habe bei ihm eine Vielzahl rassistischer Abbildungen von Adolf Hitler, NS-verherrlichende Literatur, rechtsextreme Propaganda und mehr gefunden. "Dann nicht zu dem Ergebnis zu kommen, dass hier eine gefestigte rechtsextreme Einstellung vorliegt, kann ich nicht nachvollziehen."
Tatmotiv muss neu verhandelt werden
Der Bundesgerichtshof hat nun das Urteil des Landgerichts aufgehoben, weil das Landgericht Rechtsfehler gemacht hat. Der Fall muss vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen komplett neu verhandelt werden. Zur Frage, ob die Tat ein rassistischer Mord war, hat der BGH allerdings heute keine Ausführungen gemacht.
Der Grund für die Aufhebung des Urteils ist vielmehr, dass das Landgericht bei einer anderen Frage fehlerhaft urteilte. Bei der Frage nämlich, ob Patrick E. heimtückisch handelte, als er unvermittelt die Unterkunft von Mahdi Ben Nacer betrat und dem Tunesier am Kopf in die linke Schläfe schoss, ob Patrick E. also die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt hat. Diese Frage, aber auch die Frage, ob Rassismus das Tatmotiv war, muss nun neu verhandelt werden.