LG Leipzig bestätigt Verurteilung: Melanie Müller zeigte Hit­ler­gruß auf der Bühne

13.01.2026

Nicht bloß ein "Schlachtruf", um das Publikum anzufeuern: Auch das LG Leipzig ist davon überzeugt, dass der Schlagerstar auf der Bühne den Hitlergruß gemacht hat. Es reduzierte die von der Vorinstanz verhängte Geldstrafe allerdings deutlich.

Nach Hitlergruß-Vorwürfen hat Schlagersängerin Melanie Müller (37) auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht (LG) Leipzig verurteilte die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB). Die Angeklagte habe sich zum Ende eines Konzertes durch das Publikum hinreißen lassen, mehrfach den rechten Arm nach oben zu strecken, zeigte sich die Vorsitzende Richterin Karen Aust überzeugt (Entscheidungsdatum und Aktenzeichen angefragt; werden ergänzt, sobald die Informationen vorliegen).

Das LG verurteilte die Sängerin auch wegen Drogenbesitzes zu einer Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro (insgesamt 3.500 Euro) und folgte damit im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft. 

Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern, ob sie Rechtsmittel einlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geringere Geldstrafe, weil Einkünfte viel niedriger sind

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig noch eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (80.000 Euro) verhängt, LTO berichtete sowohl über das Verfahren als auch über das Urteil. Nun fiel die Höhe der Tagessätze geringer aus, weil das LG die aktuellen Einkünfte Müllers deutlich geringer einstufte.

Die Sängerin hatte im ersten Verfahren keine Angaben zu ihren Einkünften gemacht. Der Amtsrichter hatte die Einnahmen daraufhin wegen eines "auffällig luxuriösen Lebensstils" auf etwa 15.000 Euro pro Monat geschätzt. Nun gab Müller an, dass sie nahezu keine Auftritte mehr habe und halbtags als Angestellte nur 1.500 Euro netto verdiene. Nur durch Zuwendungen von ihrem Freund und ihren Eltern komme sie über die Runden.

Verteidiger: Geste nur ein harmloser Schlachtruf

Müllers Verteidiger hatte vor dem LG betont, seine Mandantin habe keine rechte Gesinnung. Die Geste sei zum Anfeuern des Publikums gedacht gewesen, so wie Müller es schon bei vielen Konzerten gemacht habe. Die Armbewegung habe sie schon bei vielen Konzerten gemacht, nämlich zu dem Schlachtruf "Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi". Die gefundenen Drogen hätten außerdem einer Freundin gehört, die sie bei einem Besuch bei Müller zurückgelassen hatte. 

Wie das AG schenkte aber auch das LG diesen Ausführungen keinen Glauben. Bei den anderen Auftritten habe Müller vergleichbare Gesten stets begleitend zur Musik und den tänzerischen Einlagen gemacht, erläuterte Richterin Aust zur Entscheidung des Gerichts. Doch konkret zum Abschluss des Konzertes in der Nacht zum 18. September 2022 in Leipzig habe sie ohne jede musikalische Begleitung still auf der Bühne gestanden und sich von der Menge zu dem Hitlergruß hinreißen lassen. "Das war sicherlich ein Augenblicksversagen", betonte die Richterin. Strafmildernd wertete das Gericht zusätzlich, dass Müller an dem Abend alkoholbedingt enthemmt gewesen sei.

Müller: "Mit Nazis und Rechtsradikalen nichts zu tun"

Müller hatte sich nach Bekanntwerden der Ermittlungen von rechtsradikalen Äußerungen öffentlich distanziert. In einem Instagram-Video hatte sie erklärt, sie sei "bestürzt und empört". "Ich möchte mich von derartigen Personen und Gedankengut klar und deutlich distanzieren und verurteile dieses auch aufs Schärfste." Mit Nazis und Rechtsradikalen habe sie nichts zu tun.

Im jetzigen Berufungsverfahren hatte Müller gesagt, sie habe das Konzert abgebrochen, als ihr bewusst geworden sei, was dort gerufen wurde. Wenn sie im Osten auftrete, werde häufig "Ost, Ost, Ostdeutschland" gerufen. "Das hat ja mit keiner Gesinnung was zu tun", sagte sie. Die strittige Geste mache sie schon seit 2014, "selbst bei Schlagerauftritten".

Melanie Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow "Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!" und war danach noch in zahlreichen weiteren TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin trat sie zudem in Deutschland, Österreich und am Ballermann auf Mallorca auf.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Leipzig bestätigt Verurteilung: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59042 (abgerufen am: 13.01.2026 )

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