Anwalts- und Menschenrechtsorganisationen haben mit Erleichterung auf den Freispruch von elf Mitgliedern des Vorstands der Istanbuler Rechtsanwaltskammer reagiert. Ihnen hatte die türkische Staatsanwaltschaft Terrorpropaganda vorgeworfen.
Übergriffe und staatliche Repressionen gegen regimekritische Anwälte sind in der Türkei nichts Neues. Aber gleich den gesamten Vorstand der größten türkischen Anwaltskammer, der Rechtsanwaltskammer Istanbul mit mehreren Zehntausend Mitgliedern, Terrorpropaganda zu unterstellen, war schon von besonderer Qualität.
Fürs Erste ist aber nun eine Verurteilung vom Tisch: Ein türkisches Gericht sprach am Freitag alle elf angeklagten Vorstandsmitglieder frei. Das Urteil fiel nach einem mehrmonatigen Prozess in einem Sondergerichtssaal auf dem Gelände des Hochsicherheitsgefängnisses Silivri, rund 80 Kilometer südwestlich von Istanbul.
Große Anteilnahme der europäischen Anwaltschaft
Hintergrund der Anklage war eine öffentliche Erklärung, die die Kammer am 21. Dezember 2024 abgegeben hatte. In dieser hatte sie Aufklärung der Tötung von zwei Journalisten in Nordsyrien gefordert und die willkürliche Festnahme von Journalisten, Rechtsbeiständen und weiteren Personen bei einer Demonstration in Istanbul kritisiert. Daraus konstruierte die Staatsanwaltschaft einen Vorwurf wegen Terrorpropaganda und bekräftigte diesen auch zuletzt in ihrem Schlussplädoyer.
Das Verfahren, das große internationale Beachtung fand, hatte im Mai 2025 begonnen, die letzten Anhörungen fanden noch vor wenigen Tagen statt. Zur Prozessbeobachtung vor Ort waren 28 europäische Anwaltskammern sowie 19 Anwaltsorganisationen.
Bereits im März 2025 hatte die türkische Justiz den Kammervorstand seines Amtes enthoben. Ein Gericht in Istanbul hatte die Erklärung vom Dezember als Verstoß gegen das Gesetz Nr. 1136 über die Zuständigkeiten und Aufgaben der Anwaltskammer gewertet. Dies führt nach Ansicht des Gerichts dazu, dass die Vorstandsmitglieder weder geeignet noch in der Lage sind, ihr Amt ordnungsgemäß zu führen. LTO hatte berichtet.
"Illegitimer Prozess gegen die organisierte Anwaltschaft"
In dem nun mit Freispruch beendeten Strafverfahren drohten den Anwälten darüber hinaus hohe Haftstrafen und das Ende ihrer beruflichen Tätigkeit. Erleichtert reagierten daher am Freitag auch deutsche Anwalts- und Menschenrechtsorganisationen auf die Entscheidung.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Deutsche Anwaltverein (DAV), das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, die Rechtsanwaltskammer Berlin und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) begrüßten das Urteil in einer gemeinsamen Erklärung und stellten klar: "Freispruch ist der einzig akzeptable Ausgang dieses von Grund auf illegitimen Prozesses gegen die organisierte Anwaltschaft." Erwartet hatten die Organisationen diesen Ausgang wohl nicht.
Der Präsident des DAV erklärte, dass das Verfahren gezeigt habe, wie wichtig unabhängige Rechtsanwälte und anwaltliche Berufsorganisationen seien, "die sich selbst im Angesicht drohender Haftstrafen nicht von ihrem Einsatz für Rechtsstaatlichkeit abbringen lassen". Allerdings, so Stefan von Raumer, bleibe die Situation der Anwaltschaft in der Türkei prekär, da viele Kollegen weiter für die bloße Ausübung ihres Anwaltsberufs strafrechtlich verfolgt würden.
BRAK: Erfolg kam "unerwartet"
Hoch erfreut zeigte sich auch der Vizepräsident der BRAK. Dr. Christian Lemke, der den Prozess ebenfalls beobachtet hatte, sagte: "Ein harter Kampf, mit großem – und unerwartetem – Erfolg für die Anwaltschaft in der Türkei. Respekt vor dem Gericht für diese mutige, aber auch einzig richtige Entscheidung. Die Solidarität der internationalen Anwaltsorganisationen mit dem türkischen Kammervorstand hat sich ausgezahlt. Hier vor Ort sind alle überglücklich!".
Die Präsidentin der RAK Berlin, Dr. Vera Hofmann, bezeichnete das Verfahren als "illegitim". Es sei gegen die Anwaltschaft als solche und deshalb auch gegen alle Rechtsanwaltskammern gerichtet gewesen.
RAV-Mitglied und Prozessbeobachterin Anne-Kathrin Duncker betonte, dass die Anwaltschaft bereits seit Jahrzehnten Repressionen ausgesetzt sei, dieses Verfahren aber gegen den Vorstand einer Berufsorganisation mit Zehntausenden Mitgliedern eine neue Stufe der Eskalation darstelle. Die internationale Gemeinschaft müsse wachsam und solidarisch bleiben, warnte die Anwältin am Freitag.
Amnesty: "Missbrauch des Strafrechts"
Auch Amnesty International begrüßte gegenüber LTO den Freispruch als "wichtige und längst überfällige" Entscheidung. Die Anklage gegen die Führung der Istanbuler Anwaltskammer sei von Anfang an unbegründet und ein klarer Missbrauch des Strafrechts gewesen, so Janine Uhlmannsiek, zuständig für Europa und Zentralasien bei Amnesty International in Deutschland. Anwälte in der Türkei würden seit Jahren wegen ihrer Arbeit und ihres Engagements für Menschenrechte ins Visier genommen. "Immer wieder greifen die Behörden dabei auf die vage formulierten Anti-Terror-Gesetze zurück. Die türkische Regierung muss ihre systematische Kampagne gegen kritische Stimmen im Land endlich einstellen", forderte die Menschenrechtlerin.
Bei aller Freude über den Freispruch kritisierten auch die deutschen Anwaltsorganisationen in ihrer Erklärung am Freitag weiter bestehende, erhebliche rechtsstaatliche Defizite in der türkischen Justiz. "Die internationale Gemeinschaft muss endlich Maßnahmen ergreifen, die Druck auf die türkische Regierung von Recep Tayyip Erdoğan ausüben, in der Türkei Rechtsstaatlichkeit herzustellen."
Die Istanbuler Anwaltskammer besteht seit 1878 und repräsentiert mehrere Zehntausend Mitglieder. Der aktuelle Vorstand war trotz laufendem Strafverfahren und zwischenzeitlicher Amtsenthebung wiedergewählt worden. Die Namen der am Freitag Freigesprochenen lauten: İbrahim Özden Kaboğlu, Rukiye Leyla Süren, Hürrem Sönmez, Ahmet Ergin, Metin İriz, Mehmedali Barış Beşli, Yelda Koçak Urfa, Fırat Epözdemir, Ezgi Şahin Yalvarıcı, Ekim Bilen Selimoğlu und Bengisu Kadı Çavdar. Verteidigt wurden sie von Anwälten aus der ganzen Türkei, darunter sogar Präsidenten anderer Kammern.
Anwaltsorganisationen erleichtert über "unerwartetes" Urteil: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59027 (abgerufen am: 09.01.2026 )
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