Urheberrechtsgesetz
| Teil 1 - Urheberrecht (ยงยง 1 - 69g) |
| Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen (ยงยง 44a - 63a) |
| Unterabschnitt 1 - Gesetzlich erlaubte Nutzungen (ยงยง 44a - 53a) |
(1) 1Zulรคssig ist die Vervielfรคltigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang verรถffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblรคttern in anderen Zeitungen und Informationsblรคttern dieser Art sowie die รถffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiรถse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. 2Fรผr die Vervielfรคltigung, Verbreitung und รถffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergรผtung zu zahlen, es sei denn, daร es sich um eine Vervielfรคltigung, Verbreitung oder รถffentliche Wiedergabe kurzer Auszรผge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer รbersicht handelt. 3Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
(2) Unbeschrรคnkt zulรคssig ist die Vervielfรคltigung, Verbreitung und รถffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsรคchlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk verรถffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewรคhrter Schutz bleibt unberรผhrt.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26.10.2007
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | รnderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2008 | Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft | 26.10.2007 |
handlungen ยง 44bText und Data Mining ยง 45Rechtspflege und รถffentliche Sicherheit ยง 45aMenschen mit Behinderungen ยง 45bMenschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung ยง 45cBefugte Stellen; Vergรผtung; Verordnungs-
ermรคchtigung ยง 45dGesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis ยง 46Sammlungen fรผr den religiรถsen Gebrauch ยง 47Schulfunksendungen ยง 48รffentliche Reden ยง 49Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare ยง 50Berichterstattung รผber Tagesereignisse ยง 51Zitate ยง 51aKarikatur, Parodie und Pastiche ยง 52รffentliche Wiedergabe ยง 52a(weggefallen) ยง 52b(weggefallen) ยง 53Vervielfรคltigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch ยง 53a(weggefallen)
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Rechtsprechung zu ยง 49 UrhG
82 Entscheidungen zu ยง 49 UrhG in unserer Datenbank:
- VK Sachsen, 20.01.2017 - 1/SVK/030-16
Nachweise fรผr die letzten drei Jahre gefordert: Newcomer ungeeignet?
- BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00
Elektronischer Pressespiegel
- BGH, 27.01.2005 - I ZR 119/02
WirtschaftsWoche
- OLG Mรผnchen, 21.03.2002 - 6 U 3820/01
Schranken des Urheberrechts fรผr Pressespiegel
- OLG Mรผnchen, 23.12.1999 - 29 U 4142/99
Elektronischer Pressespiegel
- KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02
Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder ...
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 26.03.2002 - 16 O 367/01
Auslesen von Datenbanken
- LG Berlin, 26.03.2002 - 16 O 367/01
- OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99
Verletzung des Urheberrechts durch Verwendung von Artikeln aus Zeitungen in einem ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 07.09.1999 - 308 O 258/99
Verรถffentlichung in elektronischen Pressespiegeln
- LG Hamburg, 07.09.1999 - 308 O 258/99
- VG Berlin, 10.03.2017 - 14 K 13.15
Pressespiegel dรผrfen auch an Sonn- und Feiertagen erstellt werden
Querverweise
Auf ยง 49 UrhG verweisen folgende Vorschriften:
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Urheberrecht
- Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
- Gemeinsame Vorschriften fรผr gesetzlich erlaubte Nutzungen
- ยง 63 (Quellenangabe)
- Verwandte Schutzrechte
- Schutz bestimmter Ausgaben
- ยง 71 (Nachgelassene Werke)
Redaktionelle Querverweise zu ยง 49 UrhG:
- Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG)
- Erlaubnis zum Geschรคftsbetrieb
- ยงยง 1 ff. (Erlaubnispflicht) (zu ยง 49 I 3)