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Urheberrechtsgesetz

   Teil 1 - Urheberrecht (ยงยง 1 - 69g)   
   Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen (ยงยง 44a - 63a)   
   Unterabschnitt 1 - Gesetzlich erlaubte Nutzungen (ยงยง 44a - 53a)   
Gliederung
Zitiervorschlรคge
https://dejure.org/gesetze/UrhG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ UrhG (https://dejure.org/gesetze/UrhG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ UrhG
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__paste_bez__ __paste_norm__ Urheberrechtsgesetz
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ยง 49
Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare

(1) 1Zulรคssig ist die Vervielfรคltigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang verรถffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblรคttern in anderen Zeitungen und Informationsblรคttern dieser Art sowie die รถffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiรถse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. 2Fรผr die Vervielfรคltigung, Verbreitung und รถffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergรผtung zu zahlen, es sei denn, daรŸ es sich um eine Vervielfรคltigung, Verbreitung oder รถffentliche Wiedergabe kurzer Auszรผge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer รœbersicht handelt. 3Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

(2) Unbeschrรคnkt zulรคssig ist die Vervielfรคltigung, Verbreitung und รถffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsรคchlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk verรถffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewรคhrter Schutz bleibt unberรผhrt.

Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26.10.2007 (BGBl. I S. 2513), in Kraft getreten am 01.01.2008 Gesetzesbegrรผndung verfรผgbar

Vorherige Gesetzesfassungen

ร„nderungsรผbersicht
Inkrafttretenร„nderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2008
ร„nderung
Vorherige Fassung und Synopse (รถffnet in neuem Tab)
ร„nderung
Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft26.10.2007BGBl. I S. 2513

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Rechtsprechung zu ยง 49 UrhG

82 Entscheidungen zu ยง 49 UrhG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf ยง 49 UrhG verweisen folgende Vorschriften:

    Urheberrechtsgesetz (UrhG) 
      Urheberrecht
        Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen
          Gemeinsame Vorschriften fรผr gesetzlich erlaubte Nutzungen
            ยง 63 (Quellenangabe)
     
      Verwandte Schutzrechte
        Schutz bestimmter Ausgaben
          ยง 71 (Nachgelassene Werke)

Redaktionelle Querverweise zu ยง 49 UrhG:

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