Neues BND-Gesetz soll Agenten ins digitale Zeitalter bringen - Politi…

archived 8 Jan 2026 16:08:57 UTC

Reform der GeheimdiensteMit der Lizenz zum Hacken

Lesezeit: 4 Min.
Zu den erweiterten Befugnissen des BND in der Datenwelt zählt auch die längere Speicherung bestimmter Datenströme.
Zu den erweiterten Befugnissen des BND in der Datenwelt zählt auch die längere Speicherung bestimmter Datenströme. (Foto: Kay Nietfeld/DPA)
Fanden Sie diese Zusammenfassung hilfreich?
Mehr Feedback geben
Ein neues Gesetz soll dem BND mehr Befugnisse bei der Überwachung des Internets einräumen. Auch, damit der deutsche Auslandsnachrichtendienst unabhängiger von den Amerikanern wird.
Von Florian Flade und Jörg Schmitt
Die digitale Zukunft von James Bond begann im Jahr 2012. In „Skyfall“ stattet Waffenmeister Q den Agenten mit der Lizenz zum Töten erstmals nicht mehr nur mit Gadgets wie Laseruhren, Giftnadeln in Kugelschreibern oder Ein-Mann-Krokodil-U-Booten aus. Der neue Q nutzt erstmals Datenbanken, Hacking und Bilder von Überwachungskameras, um den digitalen Spuren nachzugehen, die der Bösewicht Raoul Silva hinterlassen hat. Q hatte, zumindest im Film, digitale Möglichkeiten, von denen der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) in der Realität nur träumen konnte. Bislang zumindest.
Seit einigen Wochen aber macht nun der Entwurf eines neuen BND-Gesetzes die Runde. Seine Macher im Bundeskanzleramt haben sich zum Ziel gesetzt, den deutschen Auslandsnachrichtendienst zu stärken. Personell, was die Ausstattung betrifft – aber vor allem dessen digitalen Befugnisse, bei Internetüberwachung und bei Hacking-Operationen. Der BND soll demnach künftig ein bisschen mehr so arbeiten dürfen, wie die amerikanische National Security Agency (NSA) oder ihr britisches Pendant Government Communications Headquarters (GCHQ). Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, der Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR vorliegt.

Was jetzt geplant ist, hätte vor ein paar Jahren noch Proteste ausgelöst

Beispiel Frankfurt: Tief unter der Mainmetropole liegt einer der größten Internetknotenpunkte der Welt. Seit mehr als 30 Jahren werden am sogenannten DE-CIX riesige Datenmengen aus aller Welt ausgetauscht, im Jahr 2024 waren es rund 68 Exabyte – das entspricht 68 Milliarden Gigabyte. Am Frankfurter Internetknoten überwacht der deutsche Auslandsnachrichtendienst seit fast 20 Jahren ganz legal den internationalen Internetverkehr: E-Mails, Chatnachrichten und manch andere Kommunikation. Diese Überwachung an den Glasfaserkabeln ist Teil der strategischen Aufklärung des BND. Es sind keine gezielten Abhörmaßnahmen gegen einzelne Personen. Vielmehr wird der Internetverkehr, der über den Frankfurter Knoten von einem Land in ein anderes läuft, mit bestimmten Suchbegriffen durchforstet, sogenannten Selektoren. Worte, Namen, E-Mail-Adressen oder chemische Formeln, die womöglich im Zusammenhang mit geplanten Terrorakten auftauchen, bei Spionage, oder internationalem Waffenhandel.
Diese Überwachung will das Kanzleramt mit der Überarbeitung des BND-Gesetzes jetzt rechtlich neu regeln – und dabei die Befugnisse des BND deutlich erweitern. Demnach soll der Dienst künftig nicht mehr nur wie bisher die laufende Kommunikation vom Ausland ins Ausland überwachen dürfen. Auch der Internetverkehr, der von Deutschland aus in alle Welt geht, soll nach dem Willen des Kanzleramtes demnächst ausgespäht werden können.

SZ-Podcast „Auf den Punkt“
:Mehr James Bond wagen: Die BND-Pläne des Kanzleramts

Das Kanzleramt will den Bundesnachrichtendienst stärken. Der Plan: Die Agentinnen und Agenten des BND sollen auch Verbrechen im Ausland begehen dürfen.
Von Jan Diesteldorf, Justin Patchett und Jörg Schmitt
Mehr noch: Darf der BND einen Suchbegriff bislang nur im Echtzeit-Internetverkehr filtern, soll es dem Dienst nun erlaubt werden, gespeicherte Daten ein halbes Jahr lang auch rückwirkend zu durchforschen. Und zwar nicht nur wie bislang die Metadaten wie Verbindungsdaten und IP-Adressen, sondern auch Inhalte. Bis zu 30 Prozent des in Deutschland erfassten Datenverkehrs wäre von den neuen Regelungen betroffen. Maßnahmen, die vor Jahren, als der Whistleblower Edward Snowden die Abhörpraktiken der NSA enthüllte, noch zu einem politischen Aufschrei geführt hätten.
Die neuen Pläne zur längerfristigen Speicherung des Internetverkehrs erinnern an die Vorratsdatenspeicherung, über die hierzulande schon seit Jahren gestritten wird. Den Vergleich lassen die Juristen im Kanzleramt allerdings nicht gelten, weil bei der geplanten neuen Regelung nicht grundsätzlich alle Provider in Deutschland zu einer Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten verpflichtet würden, sondern nur bestimmte Datenströme an ausgewählten Erfassungsstellen gespeichert würden.

Google, Meta, X: Wer nicht kooperiert, dürfte gehackt werden

Und überhaupt: In anderen Ländern würden solche Daten oftmals viel länger oder sogar unbefristet gespeichert und ausgewertet. In den Niederlanden dürfe der Geheimdienst entsprechende Daten etwa bis zu zwei Jahre aufbewahren. In Frankreich würden Inhaltsdaten vier Jahre gespeichert, in Großbritannien und Italien sogar „solange wie notwendig“, heißt es als Argument für die Neuregelung in dem Entwurf.
BND-Chef  Martin Jäger (li.), hier mit der Präsidentin des Militärischen Abschirmdienstes, Martina Rosenberg, und Verfassungsschutzchef Sinan Selen.
BND-Chef  Martin Jäger (li.), hier mit der Präsidentin des Militärischen Abschirmdienstes, Martina Rosenberg, und Verfassungsschutzchef Sinan Selen. (Foto: ODD ANDERSEN/AFP)
Die Zeitenwende ist mit dem neuen Gesetz endgültig auch bei den deutschen Nachrichtendiensten angekommen. Der Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt, Philipp Wolff, und BND-Präsident Martin Jäger sind sich offenbar nicht nur darin einig, dass die Bedrohungen durch weniger friedlich gestimmte Regime wie Russland, China oder Iran zunehmen, sondern auch darin, dass die Abhängigkeit von einer wankelmütigen Trump-Administration in Washington auch in Sachen strategischer Fernmeldeaufklärung abgebaut werden muss. Nach den Plänen des Kanzleramtes soll der BND daher noch mehr Befugnisse bei der digitalen Informationsgewinnung erhalten, beispielsweise durch das Ausforschen fremder Computer.
So sollen die rechtlichen Möglichkeiten des Dienstes bei Hacking-Operationen, „Computer Network Exploitation“ (CNE) genannt, deutlich erweitert werden. Ausländische Provider und Betreiber von Onlinediensten und Plattformen, die nicht freiwillig kooperieren, soll der BND legal hacken dürfen – künftig auch in Deutschland. So soll dem Dienst erlaubt werden, in die Systeme von Firmen wie Google, Meta oder X einzudringen, wenn dies für die strategische Aufklärung notwendig sei und die Anbieter wichtige Daten nicht oder nur unzureichend selbst herausgeben würden.
Das Kanzleramt begründet diese erweiterten Hackerbefugnisse unter anderem mit einer deutlich aktiveren Rolle, die der BND künftig bei der Cyberabwehr einnehmen soll. Da bei vielen feindseligen Hackerangriffen auch IT-Infrastruktur in Deutschland genutzt werde, sei es notwendig, auch hier aktiv werden zu können, heißt des in dem Gesetzentwurf.
Neu wäre auch: Der BND soll in Zukunft bestimmte Zielpersonen in Deutschland nach den gleichen rechtlichen Vorgaben ausspionieren dürfen wie bislang Ausländer im Ausland. Gemeint sind damit etwa Geheimdienstler, die als Diplomaten getarnt hierzulande leben.
Wann das neue BND-Gesetz ins Kabinett kommt, ist noch unklar, doch schon jetzt dürfte absehbar sein, dass insbesondere die geplante umfassendere Speicherung von Daten für einige politische Diskussionen in Berlin sorgen dürfte. Das Kanzleramt teilte auf Anfrage mit, es gehe bei der Novelle auch darum, „die nationale Souveränität und operativen Fähigkeiten der Nachrichtendienste zu stärken, um mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder Schritt zu halten“. Man befinde sich derzeit in intensiven Abstimmungen mit den Ressorts. „Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass in diesem Stadium noch keine genaueren Angaben möglich sind“, so eine Regierungssprecherin.
Diskussion dürfte es vor allem auch um die Gesetzespassagen geben, wonach künftig auch der Schutz von besonderen Vertraulichkeitsbeziehungen, wie etwa bei Journalisten oder Anwälten, eingeschränkt werden sollen. Mitarbeiter von Staatsmedien autoritärer Staaten, so die Begründung des Kanzleramtes, seien faktisch keine unabhängigen Journalisten. Vielmehr agierten sie oftmals im Auftrag eines Regimes, teilweise sogar wie Agenten. Daher soll es dem BND grundsätzlich erlaubt werden, solche Personen künftig zu überwachen.
© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.

Geheimdienste
:„Russland überschreitet brandgefährliche Grenzen“

Drohnen, Attentate, Brandsätze in Flugzeugen: Deutschlands Sicherheitsbehörden empfehlen der Politik dringend, nicht nachgiebig gegenüber Moskau zu sein, sondern Stärke zu zeigen.
Von Markus Balser und Roland Preuß
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word word

mmMwWLliI0fiflO&1
mmMwWLliI0fiflO&1
mmMwWLliI0fiflO&1
mmMwWLliI0fiflO&1
mmMwWLliI0fiflO&1
mmMwWLliI0fiflO&1
mmMwWLliI0fiflO&1