Facebook-Gruppen, die nicht aus sich heraus strafbaren Inhalts sind, müssen nicht gelöscht werden. Das DSGVO-Beschwerderecht ist nicht vererbbar. In Israel berät die Knesset über eine massive Ausweitung der Todesstrafe.
Thema des Tages
KG Berlin zu Löschung von Facebook-Gruppen: Der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Jürgen Resch hat keinen Anspruch gegen Meta auf Löschung von zwei Facebook-Gruppen mit über 50.000 bzw. über 12.000 Mitgliedern, in denen es immer wieder zu öffentlichen Beleidigungen und Morddrohungen gegen Resch kommt. Das Kammergericht Berlin wies damit die Berufung von Resch gegen das gleichlautende Urteil des Landgerichts Berlin II vom November 2023 zurück. Selbst wenn Meta verpflichtet wäre, die Gemeinschaftsstandards von Facebook durchzusetzen, auf die sich Resch beruft, liege der Verstoß nicht in Namen oder Ziel der Gruppen selbst begründet. In den Gruppen werde überwiegend zulässige Kritik an der DUH geäußert. Resch sei auch nicht rechtlos gestellt; er könne von Meta verlangen, dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen gelöscht werden, was Meta auch umsetze. Ein Zusatzantrag von Resch, wonach Meta die Gruppen zumindest "überwachen" solle, wurde als unzulässig, weil verspätet, abgelehnt. taz.de (Christian Rath) und LTO berichten.
In einem separaten Kommentar begrüßt Christian Rath (taz.de) die Entscheidung. Es gehe zu weit, nicht nur strafbare Äußerungen, sondern auch ihr Umfeld zu löschen. Der Autor lehnt auch eine Überwachungspflicht von Meta ab, denn Uploadfilter, die nicht nur konkrete Inhalte filtern, seien gefährlich. Es sei "demokratieverträglicher", wenn Betroffene selbst (und ihre Beauftragten), aber nicht Facebook, strafbare Inhalte auffinden und melden. Das sei "der Preis der Meinungsfreiheit".
Rechtspolitik
Schwangerschaftsabbruch: Rechtsprofessorin Liane Wörner kritisiert auf LTO, dass das aktuelle Regelungsregime des § 218 StGB "ohne Beachtung real bestehender Konflikte allein eine Gefahr – für das ungeborene Leben – dramatisiert und ein Verbrechensbild – der Schwangeren – zeichnet". Sie erinnert, dass das Setzen von Strafrecht und nicht dessen Streichung rechtfertigungsbedürftig ist. Zwei Gesetzentwürfe aus der Mitte des alten Bundestags und aus der Zivilgesellschaft hätten das Potenzial, dem in Art. 3 Abs. 2 GG verankerten Gleichbehandlungsgebot nachzukommen und gewandelte gesellschaftliche Wertvorstellungen abzubilden.
Entgelttransparenz: Auf beck-aktuell untersuchen Johanna Wenckeba, Maria Seitz und Lea Welsch, Rechtsprofessorin sowie Volljuristinnen bei der IG Metall, die Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und die Vorschläge der von Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU) eingesetzten Expert:innenkommission zur Umsetzung der Richtlinie. Sie weisen darauf hin, dass die "Entgeltungleichheit auf diskriminierende Strukturen zurückzuführen ist" und es daher Aufwand erfordere, diskriminierende Strukturen zu ändern. Politisch könne man diesen Aufwand als Bürokratie framen, rechtlich gehe es jedoch eindeutig um Gleichheitsrechte. Nun müsse die Bundesregierung "den Mut finden", mit einem Gesetzentwurf die "klugen Instrumente der Richtlinie gut einzusetzen".
Umweltkriminalität: Nun stellen auch die Rechtsanwälte Christian Pelz und Maximilian Ohrloff in der FAZ den im Oktober veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vor. Der Entwurf sieht entsprechende Änderungen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht vor, mit denen unter anderem das Höchstmaß von Geldbußen erhöht werden soll und einige Straftatbestände als Gefährdungsdelikte ausgestaltet werden sollen. Hingegen sei – anders als in Belgien oder Frankreich – keine Einführung eines Ökozid-Tatbestandes geplant.
Wahlprüfung: Der CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Plum spricht sich in der Welt für ein einstufiges Wahlprüfungsverfahren beim Bundesverfassungsgericht aus. Das derzeitige zweistufige Wahlprüfungsverfahren, bei dem zunächst der Bundestag selbst "faktisch als Richter in eigener Sache" über die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung sowie Gültigkeit der Wahl entscheidet, bevor das Bundesverfassungsgericht im zweiten Schritt angerufen werden kann, sei "längst überholt". Deutschland sei ein "gefestigter und funktionierender Rechtsstaat", in dem Wahlprüfung "problemlos einem unabhängigen Gericht wie dem BVerfG übertragen werden kann", um langwierige Verfahren "ohne Umweg über Berlin" und den "bloßen Anschein politischer Einflussnahme" zu vermeiden.
BND: Nun setzen sich im FAZ-Einspruch auch Markus Ogorek und Luca Manns, Rechtsprofessor und Geschäftsführer der Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität Köln, mit der anstehenden Reform des BND-Gesetzes auseinander. Sie warnen davor, dass die Einräumung "operativer Befugnisse" wie Hackbacks dazu führen könnte, dass nach ständiger BVerfG-Rechtsprechung die allgemeine Eingriffsschwelle des BND wie bei der Polizei auf das Vorliegen von Gefahren angehoben werden müsse. Die Autoren ermuntern den Gesetzgeber jedoch, notwendige BND-Reformen nicht in vorauseilendem Gehorsam an Karlsruher Vorgaben für den Verfassungsschutz auszurichten, weil bei der kleinteiligen Kontrolle des Sicherheitsrechts durch das BVerfG ohnehin immer die Gefahr einer Beanstandung bestehe. "Wagt man nichts, riskiert man trotzdem, von Karlsruhe aufgehoben zu werden."
Vaterschaftsanerkennung: Die Welt (Marcel Leubecher) analysiert den vergangene Woche vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf, wonach Ausländerbehörden künftig bei Vaterschaftsanerkennungsverfahren nicht-leiblicher Väter immer mitentscheiden sollen, wenn zwischen Mutter und Anerkennendem ein aufenthaltsrechtliches Gefälle vorliegt. Für Ex-BVerwG-Richter Harald Dörig geht der Entwurf nicht weit genug; er will nicht-leibliche Väter gänzlich auf das Adoptionsverfahren verweisen, das eine höhere Kontrolldichte ermögliche.
Ferngelenktes Fahren: Rechtsanwalt Till Stegemann erläutert auf beck-aktuell die seit Dezember geltende Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung, die probeweise für fünf Jahre das ferngelenkte Fahren erlaubt. Anders als beim autonomen Fahren, bei dem keine Person mehr das Lenkrad bedient, steuert eine Person das Auto beim ferngelenkten Fahren von einem anderen Ort aus.
Justiz
OVG RhPf zu DSGVO-Beschwerderecht nach Tod: Das Recht, sich wegen einer Verletzung der Rechte aus der Datenschutzgrundverordnung nach Art. 77 DSGVO zu beschweren, ist ein höchstpersönliches Recht und kann nicht vererbt werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im November. Aus dem vollen Namen der DSGVO "[…] zum Schutz natürlicher Personen vor der Verarbeitung […]", ihrem Anwendungsbereich, ihrer Zielsetzung und ihrem zentralen Schutzgut – dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung – folge, dass sich der Schutz der DSGVO nur auf lebende Personen erstrecke. Deshalb wies es die Klage einer Witwe, die gegen die Weitergabe von Daten ihrer verstorbenen Frau vorgehen wollte, mangels Klagebefugnis ab, wie beck-aktuell schreibt.
BVerfG zu Verhinderungsblockaden/Zitiergebot: Rechtsprofessor Johannes Schäffer kritisiert auf dem Verfassungsblog die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die das Zitiergebot "grundrechtsdogmatisch fragwürdig" und einer "manchmal merkwürdig anachronistisch wirkenden Kasuistik" folgend zunehmend restriktiv auslegt. Es wäre "zumindest konsequent", wenn der verfassungsändernde Gesetzgeber das Zitiergebot ganz aufgebe.
VerfGH BaWü zu Video-Verhandlung: Nun berichtet auch LTO über den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg von Anfang Dezember, wonach die allgemeine Verweigerung einer Videoverhandlung eine behinderte und deshalb reiseunfähige Frau in ihrem grundrechtlich geschützten Recht auf Teilhabe verletzte.
LG Berlin II zu Block-Berichterstattung: Die Bild-Zeitung durfte schon vor der öffentlichen Verhandlung aus dem staatsanwaltschaftlichen Vernehmungsprotokoll von David Barkay, dem mutmaßlichen Entführer der Block-Kinder, berichten. Das Landgericht Berlin II wies eine Unterlassungsklage von Christina Block mit der Begründung zurück, dass der Artikel hinreichend an Beweistatsachen anknüpfe, so dass es sich um eine zulässige Verdachtsberichterstattung handle, und dass sich eine Beeinflussung des Strafverfahrens durch die vorzeitige Veröffentlichung nicht feststellen lasse. beck-aktuell berichtet.
LG Stralsund zu Sturz im Streichelzoo: Das Landgericht Stralsund wies die Schadensersatzklage der Krankenkasse einer Tierparkbesucherin ab, die im Streichelgehege durch eine Zwergziege zu Fall gebracht wurde und infolgedessen am Knie operiert und etwa ein Jahr lang krankgeschrieben werden musste. Da es sich bei den Ziegen nicht um Luxustiere, sondern um Nutztiere handle, hafte der Tierpark nur für Schäden infolge einer Sorgfaltspflichtverletzung, die das LG Stralsund jedoch nicht feststellen konnte. LTO berichtet.
AG Baden-Baden zu Franz Burda: Das Amtsgericht Baden-Baden hat Franz Burda, den Neffen des Verlegers Hubert Burda, vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, weil die Schilderungen des mutmaßlichen Opfers widersprüchlich seien. Außerdem habe man das angebliche Würgen nicht nachweisen können, da die Hämatome nicht zwingend geeignet seien, einen sexuellen Übergriff nachzuweisen. Spermaspuren, die labortechnisch nur schwer im Mund nachgewiesen werden können, habe es nicht gegeben. Die FAZ (Rüdiger Soldt) und spiegel.de berichten.
Recht in der Welt
Israel – Todesstrafe: Wie die SZ (Kristiana Ludwig) schreibt, soll gestern und heute ein Gesetzentwurf die Ausschüsse für Nationale Sicherheit und Justiz der israelischen Knesset passieren, der die zwingende Todesstrafe für Personen vorsieht, die aus "Feindseligkeit gegen eine Bevölkerungsgruppe" mit "besonderer Grausamkeit" oder im Rahmen eines terroristischen Akts israelische Staatsbürger ermorden. Militärgerichte sollen künftig mit einfacher Mehrheit die Todesstrafe verhängen können. Israelische Menschenrechtsorganisationen und der israelische Ärzteverband kritisieren das Gesetzesvorhaben. Auf Papier existiert die Todesstrafe zwar für Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit noch, allerdings kam sie letztmals 1962 zur Anwendung, als der NS-Verbrecher Adolf Eichmann hingerichtet wurde.
USA – Nationalgarde in Chicago: Der US-Supreme Court wies den Eilantrag des US-Präsidenten Donald Trump ab, mit dem Trump die Aufhebung der Entscheidung eines Gerichts in Chicago ersuchte, die den Einsatz der Nationalgarde in Chicago vorläufig stoppte. Die Regierung habe keine Rechtsgrundlage genannt, die es dem Militär ermöglichen würde, die Gesetze im US-Bundesstaat Illinois durchzusetzen, so die Begründung des Supreme Courts. Es berichten zeit.de und focus.de.
USA – KI-Training: Eine Gruppe von Autor:innen reichte am Montag im US-Bundesstaat Kalifornien Klage gegen mehrere Technologieunternehmen ein. Sie werfen ihnen vor, urheberrechtlich geschützte Bücher ohne Genehmigung zum Trainieren von Künstlicher Intelligenz genutzt zu haben. Vergangenen Juni hatte ein Bundesrichter in San Francisco die Urheberrechtsklage von Schriftsteller:innen gegen Meta zurückgewiesen, weil sie nicht genug Beweise vorgelegt hatten, dass Metas KI den Markt tatsächlich verwässere, wie spiegel.de schreibt.
Österreich – René Benko: Das Landgericht Wien verlängerte die Untersuchungshaft für den Milliardenpleitier René Benko wegen einer weiterhin bestehenden Tatbegehungs- und Fluchtgefahr um weitere zwei Monate bis zum 23. Februar 2026. Damit wies es das Argument des Anwalts von Benko zurück, die Untersuchungshaft sei nicht mehr verhältnismäßig. Es berichten SZ (Michael Kläsgen/Uwe Ritzer), FAZ, spiegel.de und bild.de (Stephan Kürthy/Jörg Völkerling).
EU/Russland – eingefrorene Vermögen: Die Doktorand:innen Till Leichsenring und Julia Popp halten es auf dem Verfassungsblog für kompetenzrechtlich nicht überzeugend, dass das dauerhafte Einfrieren russischer Vermögen über die Notfallklausel des Art. 122 AEUV erfolgte. Es handele sich eher um eine Maßnahme der Außen- und Sicherheitspolitik als um den behaupteten Schutz der europäischen Wirtschaft. Offensichtlich sei Art. 122 AEUV vor allem deshalb als Rechtsgrundlage gewählt worden, weil keine Einstimmigkeit erforderlich ist und so der Widerstand Ungarns und der Slowakei ausgehebelt werden konnte.
Sonstiges
Regulierung: In einem Gastbeitrag für den Staat und Recht-Teil der FAZ beschreibt Udo di Fabio, Rechtsprofessor und Ex-Richter am Bundesverfassungsgericht, den weltweiten Druck auf die “regelbasierte Ordnung der Rechtlichkeit”. An der Krise der Demokratie habe auch das Recht einen Anteil, weil es "ein ungesundes Wachstum an Regulierung" der Freiräume Einzelner und "großer Funktionssysteme von Wissenschaft, Kunst und Wirtschaft" zugelassen habe. Di Fabio plädiert deshalb für "Vertrauen in selbstverantwortliche Freiheit innerhalb eines klaren rechtlichen Rahmens."
Islamismus: Postdoc Nahed Samour kritisiert auf dem Verfassungsblog die Ankündigung des Bundesinnenministeriums, künftig nicht mehr nur den "gewaltbereiten Islamismus", sondern auch den sogenannten "legalistischen Islamismus" bekämpfen zu wollen, der islamistische Vorstellungen auf legalem Weg durchzusetzen versucht. Die Mitteilung setze islamische Religionsgemeinschaften einem Generalverdacht aus, die Rechtsordnung und das Gesellschaftssystem Deutschlands böswillig zu unterwandern, und senke Hürden für Eingriffe in die Religionsfreiheit ab.
Opferbeauftragter Roland Weber: Der Spiegel (Julia Jüttner) stellt die Arbeit und die Person des Opferbeauftragten der Bundesregierung Roland Weber vor. Weber, der ursprünglich Strafverteidiger werden wollte, wechselte schnell zur Nebenklage, weil ihm das Leid der Opfer näher sei als die Nöte der Täter:innen. Als Opferbeauftragter der Bundesregierung versuche Weber durch Zuhören, "entwaffnende Offenheit" und viele vertrauliche Gespräche zurückhaltend aufzutreten.
RA Konstantin Kuhle: Wie die FAZ (Marcus Jung) weiß, wird der ehemalige FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle ab März in Vollzeit als Anwalt in der Wirtschaftskanzlei Blomstein arbeiten. Dort steigt Kuhle als "Special Counsel" ein, eine Kategorie unterhalb der Partnerriege, und wird in den Bereichen Nationale Sicherheit und Lateinamerika tätig sein.
Das Letzte zum Schluss
Luftsicherheit: Auf LTO befassen sich Andreas Zöllner und Hendrik Schwager, Rechtsanwalt und wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit der Frage, inwieweit die deutsche Gefahrenabwehr gegen "unbemannte Luftfahrzeuge" theoretisch auch auf den Weihnachtsmann und sein Rentiergespann angewandt werden könnte.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 24. Dezember 2025: . In: Legal Tribune Online, 24.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58943 (abgerufen am: 07.01.2026 )
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