Durch einen Brandanschlag versetzte mutmaßlich die linksextremistische 'Vulkangruppe' Teile von Berlin nach Stromausfall in den Ausnahmezustand. Jetzt zieht der Generalbundesanwalt nach LTO-Informationen die Ermittlungen wegen Terrorverdacht an sich.
Der Generalbundesanwalt (GBA) Jens Rommel übernimmt die Ermittlungen wegen des Brandanschlags auf das Berliner Stromnetz mutmaßlich begangen durch die linksextremistische "Vulkangruppe". Das erfuhr LTO am Dienstag aus Sicherheitskreisen. Eine Sprecherin der Karlsruher Anklagebehörde bestätigte den Schritt gegenüber LTO.
Zuvor war damit bereits gerechnet worden. Sowohl die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (CSU) als auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) äußerten sich in diese Richtung. Spranger wiederholte, sie gehe von einem linksterroristischen Anschlag aus. Darüber habe sie mit Dobrindt am Montag gesprochen.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) schätzte das ähnlich ein: "Hier ging es um einen terroristischen Akt, und dafür ist das Bundeskriminalamt, die Bundesanwaltschaft, zuständig", sagte er. "Was aber nicht bedeutet, dass das LKA, dass die Polizei Berlin nichts mehr mit dem Fall zu tun hat, dass der Berliner Verfassungsschutz nichts mehr damit zu tun hat oder die Berliner Staatsanwaltschaften."
Wann die Bundesanwaltschaft Ermittlungen an sich zieht
Der GBA ist gemäß Art. 96 Abs. 5 Grundgesetz (GG) nur im Ausnahmefall für die Strafverfolgung zuständig. Sämtliche Zuständigkeiten diesbezüglich sind in den §§ 142a, 120 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) abschließend geregelt. Neben einer originären Zuständigkeit gemäß § 120 Abs. 1 GVG nennt Abs. 2 auch Konstellationen, in denen der GBA nur zuständig ist, wenn die Tat von einer "besonderen Bedeutung" ist – relevant sind hier beispielsweise Delikte wie die Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung gemäß §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch (StGB).
Bei Delikten aus dem Bereich der "normalen" Kriminalität – Mord, schwere Brandstiftung und ähnliches – muss eine Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik oder ihrer Verfassungsgrundsätze hinzutreten. Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof (BGH) aufgestellt. Das bedeutet, dass die Tat das Potenzial aufweisen muss, "das innere Gefüge des Gesamtstaates zu beeinträchtigen, oder sich gegen Verfassungsgrundsätze richten" muss.
Im Fall der "Vulkangruppe" geht es um Ermittlungen gemäß § 129a Abs. 2 Nr. 2 StGB wegen der Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, gemeingefährliche Straftaten zu begehen – also Brandanschläge wie dem auf das Berliner Stromnetz. Gemäß der Norm muss eine entsprechende Tat dazu bestimmt sein, "die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern (…) und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat (…) erheblich schädigen kann". In Betracht kommt auch verfassungsfeindliche Sabotage nach § 88 StGB. Im Raum steht auch der Verdacht der Störung öffentlicher Betriebe nach § 316b StGB.
Für eine Übernahme reicht ein entsprechender Anfangsverdacht.
Zehntausende Haushalte in Berlin tagelang ohne Strom
Etwa 45.000 Haushalte waren durch die Aktion am 3. Januar teils tagelang ohne Strom – mitten im Winter. Für die Übernahme der Ermittlungen seitens der Bundesanwaltschaft genügt schon, "dass zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen gegeben sind" (§ 142a Abs. 1 S. 2 GVG).
Ein Bekennerschreiben der "Vulkangruppe" trägt die Überschrift "Den Herrschenden den Saft abdrehen". "In der Gier nach Energie wird die Erde ausgelaugt, ausgesaugt, verbrannt, geschunden, niedergebrannt, vergewaltigt, zerstört", hieß es dort. Das Gaskraftwerk in Lichterfelde sei "erfolgreich sabotiert" worden.
Die Gruppierung unter diesem und ähnlichen Namen ist beim GBA nicht unbekannt. Unter anderem durch eine Aktion Anfang März 2024, bei der Feuer an einem großen Strommast gelegt wurde, wurde die Produktion einer Tesla-Fabrik mehrere Tage gestört. Die Bundesanwaltschaft übernahm damals die Ermittlungen – wegen Terrorismusverdacht. Laut Tagesschau hat sich die Gruppierung seit 2011 zu rund einem Dutzend Brandanschlägen bekannt. Unklar ist aber, ob stets die gleichen Personen hinter den Aktionen und den Bekennerschreiben stecken. Eine Frage, die auch für die Zuständigkeit des GBA relevant ist. Denn um von einer terroristischen Vereinigung ausgehen zu können, dafür braucht es eine gewisse Kontinuität der Gruppe und ihrer Taten.
Sollte sich der Verdacht nicht weitergehend erhärten, könnte die Zuständigkeit vom GBA auch zurück nach Berlin gehen. Ohnehin wird über die Glaubhaftigkeit des Bekennerschreibens spekuliert – auch in Richtung Russland. Der CDU-Außenpolitiker Kiesewetter sagte der Welt, eine Sprachanalyse zeige, die Rückübersetzung ins Russische ergebe eine viel bessere Sprache als dieses "holprige" Deutsch. "Also der Linksextremismus kann entweder nicht richtig Deutsch oder er lässt sich vorschreiben, was er sagen soll." Nun müsse man alles bewerten und dürfe nichts ausschließen. Von der Berliner Polizei hieß es, zwar sei man von der Authentizität des Bekennerschreibens überzeugt und in Bezug auf Russland gebe es bisher keine Hinweise, gleichwohl werde weiter in alle Richtungen ermittelt.
Wenn die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft in einer Anklage münden, wäre wohl von einer erstinstanzlichen Zuständigkeit beim Oberlandesgericht auszugehen – konkret hier wohl beim Kammergericht.
Anschlag auf Berliner Stromnetz: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58991 (abgerufen am: 06.01.2026 )
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